Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kuscheljustiz: Nur 8,5 Jahre Haft für den Kandel-Mörder von Mia (Recht)

Christine ⌂ @, Monday, 03.09.2018, 10:58 (vor 2055 Tagen)

Er hatte die 15-jährige Mia in einer Drogerie abgeschlachtet: Jetzt das Urteil: Der „Flüchtling“ Abdul D. kommt für diese Tat mit nur acht Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe davon. Wahrscheinlich wird er nach fünfeinhalb Jahren entlassen. Dann hat er zwei Drittel seiner Strafe abgesessen.[..]
 
Die Richter sprachen den Angeklagten zwar des Mordes und der Körperverletzung schuldig. Aber sie schöpfte nicht einmal die nach Jugendstrafrecht mögliche Höchststrafe von zehn Jahren aus, wie es Staatsanwaltschaft und Nebenkläger forderten. Bei der Feststellung einer „besonderen Schwere der Schuld“ wären als Höchstmaß nach Jugendstrafrecht auch 15 Jahre möglich gewesen. Die Verteidigung wollte nur sieben Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags und hat ihr Ziel damit fast erreicht.[..] https://www.journalistenwatch.com/2018/09/03/eilmeldung-nur8-jahre/

Das ist unsere Justiz. Nicht das abschlachten des Opfers, auch nicht der Angriff auf Justizbeamte im Gerichtssaal, sodass sogar das SEK einschreiten musste, hat den Richter dazu gebracht, das Höchsturteil im Jugendstrafrecht zu verhängen. Es ist unfassbar.

Wenn man jetzt noch bedenkt, dass der Typ, der vermutlich Böller gegen eine Moschee geschmissen hat, fast 10 Jahre bekommen hat, dann kann man wirklich nur noch kotzen, was unseren sogenannten Rechtsstaat betrifft.

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Mias Killer milder bestraft als ein Brandstifter!

Christine ⌂ @, Monday, 03.09.2018, 20:18 (vor 2055 Tagen) @ Christine

Landauer Scharia-Justiz bleibt weit unter Höchststrafe – Kommentar zu einem Skandalurteil!
 
Die Landauer Scharia-Justiz hat sich, wie bereits befürchtet, und von mir im „offenen Brief an den Vater der ermordeten Mia“ prophezeit, scheinbar ganz dem Druck der rotgrünen Willkommenskultur gebeugt und das Urteil gegen den Mörder der 15-jährigen Mia Valentin afghanischen Verhältnissen angepasst. Dort im Hindukusch ist das Leben einer Frau wenig wert, und das Leben einer Frau, die es wagt ihren Mann oder Freund zu verlassen, fast gar nichts. Achteinhalb Jahre sind selbst nach Jugendstrafrecht für so eine bestialische Tat fast so etwas wie ein verlängerter Hausarrest, da nach geltender „Rechtsprechung“ die Strafe nach Teilverbüßung erheblich reduziert werden kann.[..]
 
Seit Chemnitz ist bekannt, dass von einem Hitlergruß zeigenden Chaoten eine größere Gefahr ausgeht als von allen mordenden, vergewaltigenden und prügelnden Migranten zusammen. Und eine noch größere von Leuten, die es wagen die Flüchtlingspolitik und rapide wachsenden Parallelgesellschaften zu kritisieren.
 
Mias Leben juristisch weniger wert wie eine beschädigte Eingangstür
 
Mit welch zweierlei Maß inzwischen gemessen wird, zeigt das weitaus härtere Urteil gegen einen Pegida-Redner, der mit einer selbstgebastelten Rohrbombe die Eingangstür der Fatih Moschee in Dresden beschädigte. Dabei wurde niemand verletzt. Es entstand – betrachtet man den Tatort – nur geringer Sachschaden. Dennoch wurde – laut t-online – Nino K. zu fast 10 Jahren verurteilt.[..] https://www.journalistenwatch.com/2018/09/03/mias-killer-brandstifter/

Christine

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Mias Killer milder bestraft als ein Brandstifter!

Wolfgang Anger, Tuesday, 04.09.2018, 09:03 (vor 2054 Tagen) @ Christine

[image]
Kommentar zur Verurteilung von Mias Mörder

Die volle Milde des Gesetzes


Das Gericht stellte sogar fest, dass Abdul D. die 15-Jährige heimtückisch und aus niederen Beweggründen erstach.

Unsere Gesetze kennen kein schlimmeres Verbrechen.

Es ist völlig unverständlich, dass darauf nicht die härteste Strafe folgt.

Obwohl Abdul D. laut Gutachten höchstwahrscheinlich 20 Jahre alt ist, dieses Land über sein wahres Alter belogen und getäuscht hat, um sich eine Duldung zu erschleichen, und nichts dazu beigetragen hat, um sein wahres Alter aufzuklären, wurde seine Tat nach dem Jugendstrafrecht verhandelt.

Er ist ein Mörder, er ist ein Lügner, er griff im Gerichtssaal einen Justiz-Beamten an. Auch wegen einer weiteren Körperverletzung wurde er verurteilt.

Ins Gefängnis muss er trotzdem nur achteinhalb Jahre, dabei wären zehn möglich gewesen.

Wo die Richter bei Abdul D. mildernde Umstände entdeckten, werden wir nie erfahren. Die Urteilsbegründung wird wegen des Jugendstrafrechts nicht veröffentlicht.

Vielleicht ist das besser so. Verstehen würde es ohnehin niemand mehr.

https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-zur-verurteilung-von-abdul-d-die-volle-milde-des-gesetzes-57046554.bild.html

Schön, dass die BILD die Milde des Urteils ebenfalls erkannt hat

Christine ⌂ @, Tuesday, 04.09.2018, 09:32 (vor 2054 Tagen) @ Wolfgang Anger

- kein Text -

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Schön, dass die BILD die Milde des Urteils ebenfalls erkannt hat

Varano, Città del Monte, Tuesday, 04.09.2018, 12:49 (vor 2054 Tagen) @ Christine

Mag sein, dass da in der Redaktion ein gewisser Lernprozess eingesetzt hat.

Die verkaufte Auflage befand sich sowieso schon im steten Sinkflug, seit Beginn der bekloppten "Refugees-Welcome"-Kampagne im Jahr 2015 ist sie nochmals abgesackt - und wenn's ans Eingemachte geht, dann machen sich sogar bei den in der Wolle gefärbten Kanzlerinnenfreunden die Gehirnzellen mit einem unangenehmen Jucken bemerkbar.


Die Stärke der BILD-Zeitung bestand übrigens immer darin, auch komplexe Sachverhalte in einfachen Worten zu erklären - dass dies oft eine zu starke Vereinfachung nach sich zieht, liegt in der Natur der Sache, aber im Zweifelsfalle ist es für den Zeitungsleser immer noch besser, eine vereinfachte Sicht der Dinge zu haben als völlig im Nebel zu stochern.

Der entscheidende Punkt dabei ist dieser: Wenn Journalisten, wie bei der BILD geschehen, die gleiche Technik anwenden, um ihre Leser für dumm zu verkaufen, dann bekommen sie über kurz oder lang ein Problem: Die taz, die Zeit, die Süddeutsche Zeitung usw. können ihre Lügen weit besser verstecken, nämlich hinter einer Fassade aus verschwurbelter, pseudo-intellektueller Sprache - bei der BILD-Zeitung funktioniert das nicht, d.h. ihnen fliegt ihr eigenes Lügengespinst deutlich schneller und heftiger um die Ohren, als es bei der angeblich ach so seriösen Konkurrenz passiert.

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Der Unterschied zwischen Merkeldeutschland und einer Bananenrepublik besteht darin, dass wir die Bananen importieren müssen.

Mias Killer milder bestraft als ein Brandstifter!

Varano, Città del Monte, Tuesday, 04.09.2018, 12:07 (vor 2054 Tagen) @ Wolfgang Anger

Ins Gefängnis muss er trotzdem nur achteinhalb Jahre, dabei wären zehn möglich gewesen.

Zehn?

Ich zitiere mal den Wikiprawda-Artikel zum Thema "Jugendstrafe":

Wird ein Heranwachsender (also 18- bis 20-Jähriger) eines Mordes schuldig gesprochen, so beträgt das Höchstmaß 15 Jahre, wenn dies wegen besonderer Schwere der Schuld erforderlich ist (§ 105 Abs. 3 S. 2 JGG, Neuregelung seit Anfang September 2012).

Der Bursche hat m.E. kaum mehr als die Hälfte dessen aufgebrummt bekommen, was sogar nach unserem laxen Jugendstrafrecht möglich gewesen wäre.

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Der Unterschied zwischen Merkeldeutschland und einer Bananenrepublik besteht darin, dass wir die Bananen importieren müssen.

Warum so ein laxes Urteil gesprochen wurde

Christine ⌂ @, Tuesday, 04.09.2018, 18:14 (vor 2054 Tagen) @ Varano

werden wir wohl nie erfahren, weil Jugendstrafsachen unter Verschluss bleiben. Man kann demnach das Urteil nicht lesen und daher auch nicht beurteilen. Allerdings fällt mir bei dieser bestialischen Tat auch kein Grund zur Entlastung der Höchststrafe ein.

Christine

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