Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Mal noch einen guten Tipp an unseren Weggefährten TREL .... (Recht)

Alfonso, Saturday, 10.11.2018, 15:25 (vor 1991 Tagen)
bearbeitet von Alfonso, Saturday, 10.11.2018, 15:33

Dazu zitiere ich mal eingangs einen Artikel über einen politischen Führer in diesem vermeintlichen "Rechtsstaat":

[image] In einem im April auf dem Debatten-Kanal "Informr" veröffentlichten Interview war Habeck nach seiner Assoziation zum Begriff "Volksverräter" gefragt worden. Seine Antwort: "Ist ein Nazibegriff. Es gibt kein Volk, und es gibt deswegen auch keinen Verrat am Volk. Sondern das ist ein böser Satz, um Menschen auszugrenzen und zu stigmatisieren."

Quelle

Interessant ist erst einmal, dass "Volk" lt. Habeck ein Nazibegriff ist. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus für den § 130 StGB (Volksverhetzung) eine gewisse Bräune ... und Nähe zum NS-Recht. Eigentlich unfassbar was noch tatsächlich ist in einer Zeit, in der sich die "Anständigen" dauerkreischend selbst als "antifaschistisch" bezeichnen ... und dennoch ganz gut mit solcherart Bräune leben können. Diese quasi gar zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele nutzen.

Tatsache ist auch, wenn es lt. Habeck kein Volk ... und kausal daraus resultierend keinen "Volksverrat" gibt, es ja auch keine Volksverhetzung geben kann. Habeck erwähnte das grundsätzlich aus seiner persönlichen Verwirrung heraus, aber sicherlich auch vor dem Hintergrund, Merkel ein juristisches Schlupfloch bieten zu können. Ein Eigentor, wie sich nun erweist.

Lieber TREL, also ich würde mich im Verhandlungsraum auf den Vorsitzenden des grünen Politbüros beziehen. Da kannst du jede Menge Aufmerksamkeit generieren. Entweder hat Habeck gelogen oder die grüne Justiz begeht Rechtsbeugung.

Ich würde im Nachgang auch, mit Bezug auf die Aussage des grünen Habeck (Anmerkung: "Sondern das ist ein böser Satz, um Menschen auszugrenzen und zu stigmatisieren.") die an dir vollzogene Ausgrenzung und Stigmatisierung angehen. Dafür gibt es im näheren Umfeld sicherlich eine dafür zuständige Antidiskriminierungsstelle. Je öffentlicher dieser Vorgang wird, umso eher wollen sie dich loswerden. Du schlägst sie mit ihren eigenen Waffen.

Wer Volk und völkisch nicht unterscheiden kann, der ist ein armer Mann

Richard, Saturday, 10.11.2018, 16:38 (vor 1991 Tagen) @ Alfonso

- kein Text -

Da fühlt sich wohl so ein Linksgrünpädophiler von dieser Argumentation erwischt?

Alfonso, Saturday, 10.11.2018, 16:59 (vor 1991 Tagen) @ Richard

Das kann ich mir vorstellen. Wartet mal ab, die Bürger werden euch das Wort noch im Munde herumdrehen und dann ordentlich reinwürgen. Und grundsätzlich unterscheide ich nicht zwischen verschiedenen Dumm-Variationen. Dumm ist dumm. Und Grün steht schon seit langem für Dumm.

So .... und nun lass deinen grünen Abschaum einfach mal auf dich wirken .....

[image]

Ich bin so ein Armer.

Nihilator ⌂ @, Bayern, Sunday, 11.11.2018, 21:55 (vor 1990 Tagen) @ Richard

Darum erklär mir bitte einfach mal in für schlichte Gemüter verständlichen Worten diesen gravierenden Unterschied. Danke!

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
[image]

Volksverrat ist nicht Volksverhetzung

T.R.E.Lentze, Sunday, 11.11.2018, 00:32 (vor 1991 Tagen) @ Alfonso

Volksverrat kann nur von Politikern begangen werden. Habeck ist ein Politiker, also mag er den Begriff nicht.

Volksverhetzung kann meiner Ansicht nach ebenfalls nur von Politikern begangen werden, denn nur der Staat verfügt über die dazu nötige Medienmacht. Im NS-Staat diente hierzu der Volksempfänger. Gegenwärtig ist es der zwangsfinanzierte Staatsfunkt und die (staatlich eingebundene) Systempresse. Dagegen können einzelne Volksangehörige wie ich niemals ein ganzes Volk verhetzen. Daß dennoch der Paragraf 130 StGB auf Einzelpersonen angewandt wird, wurzelt in der historischen Tatsache, daß der Staat bzw. die Richterschaft keinen der NS-Richter bestraft, sondern weiterbeschäftigt oder wiedereingesetzt hat und nun seine/ihre Schuld auf die Opfer abwälzen muß.

Dieses Argument ist unwiderlegbar; dennoch wird man als Beschuldigter mit dem Vortrag dieser Erkenntnis keinen Prozeß gewinnen. Denn ein Gesetz wird nicht dadurch ausgehebelt, daß seine Ungerechtigkeit offengelegt wird.

Der Vorwurf der Volksverhetzung durch kollektive Beleidigung der Weiber wurde mir ja schon durch die Landesmedienanstalt gemacht. Insofern kann ich etwas Grundsätzliches dazu sagen, ohne mich zum aktuellen Strafbefehl zu äußern.

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. [...] gegen Teile der Bevölkerung [...] zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er [...] Teile der Bevölkerung [...] beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird [...] bestraft.

Dazu ist zu sagen:

1. Bei den "Teilen der Bevölkerung" muß es sich um solche handeln, die in irgendeiner Weise angreifbar sind. Das sind notwendig Minderheiten. So konnten die Juden in Deutschland vernichtet werden, weil sie infolge ihrer geringen Masse keine genügende Wehrhaftigkeit entfalten konnten.

Für die Weiber trifft aber genau das am allerwenigsten zu. Mit 51 % Bevölkerungsanteil bilden sie keine Minderheit. Im Unterschied zu den Juden können sie auch nicht vernichtet werden, weil sie durch ihre regenerative Kraft unseren Bestand sichern. Ein kollektiver Haß gegen sie kann niemals induziert werden, weil jeder Mensch eine tiefe emotionale Bindung an seine Mutter hat. Eine Anmutung der Fremdheit geht von den Weibern also am allerwenigsten aus. Darüber hinaus stellen die Weiber als Kollektiv nicht nur die langlebigste, sondern auch die am stärksten geförderte Gruppe dar. Es gibt keinen Teil der Bevölkerung, der weniger angreifbar und in seinem Bestand weniger gefährdet ist.

Insofern ist der Vorwurf der Volksverhetzung in bezug auf die Weiber also schlichtweg absurd. Es wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte, wenn die Weiber per Gerichtsurteil als ein kollektiv beleidigungsfähiger Teil der Bevölkerung herausgestellt würden. Zumal dann, wenn diese Definition nicht zugleich auf Männer angewandt würde. Letzteres hätte allerdings Folgen, die eine enorme Verunsicherung auslösen würden.

2. Die Meinungsfreiheit gilt absolut für wahre Tatsachen. Für unwahre Behauptungen gilt sie nur eingeschränkt. Was ich behaupte, ist aber erkennbar wahr.

- Weiber stünden den Kindern näher: Stimmt, denn sie haben Kinderstimmen, tendenziell kindliche Gesichter und tendenziell kindliche Körpergröße. Aus genau diesen Grüßen wirken sie sexuell attraktiv. Und das wollen sie auch sein. Übrigens sind auch reine Kinder nichts Negatives. In der Regel werden sie geliebt.

- Weiber stünden den Tieren näher: Stimmt. Sie sind - wie die Tiere - wesentlich leibschöpferisch; der Mann ist - anders als alle Tiere - vielmehr geistschöpferisch. Sie sind instinktsicherer, emotionaler, und abhängiger von Körperrhythmen (Periode, Klimakterium). Übrigens sind auch reine Tiere nichts Negatives. Sie werden von vielen Menschen mehr geliebt und geschätzt als Mitmenschen; sie haben Würde.

- Der Mann repräsentiert den Menschen, während das Weib nur durch Reproduktion am Menschsein teilhat: Stimmt. Die organisch gewachsene Sprache - Muttersprache! - bestätigt das, indem sie die Worte "Mann" und "Mensch" ähnlich klingen läßt. Und sie lügt nicht, kann nicht lügen. Dagegen ist die Universitätssprache zeitgeistigen Impulsen unterworfen, willkürlich, ideologisch geprägt und unbeständig. Historisch gesehen, waren Hochkulturen ausnahmslos männlich geprägte Kulturen.

Aber auch rein biologisch gesehen, ist der Mann der eigentliche Mensch, denn nur er trägt in seinem Erbgut die Informationen sowohl auf die mütterliche als auch die väterliche Erblinie. Das Weib hat kein Erbgut, daß es ihm ermöglicht, die väterliche Linie zurückzuverfolgen.

Auf eine Diskussion, ob meine Thesen wahr seien, würde ich mich nur zu gerne einlassen. Aber eine solche Diskussion hat niemals stattgefunden. Warum wohl?

3. Wer sich durch meine Aussagen zur (Philosophischen) Anthropologie getroffen fühlt, sind nicht "die Frauen", sondern vielmehr die Feministen und Gender-Ideologen. Nicht ich bin es, sondern sie sind es, welche die Weiber als solche verleugnen und sie ihres Eigenseins berauben. Sie wollen Nivellierung der natürlichen Unterschiede und verkaufen uns das als Gleichberechtigung im Sinne eines höheren Wertes.

Es sind diese Ideologen (Sexisten) selbst, also meine Ankläger, die sich beschimpft, beleidigt und verächtlich gemacht fühlen. Freilich wäre es nicht zielführend, dies in einer Verhandlung vorzutragen.

Kein Volk, keine Volksverhetzung. Das Grünhemd zitieren.

Der Beobachter, Sunday, 11.11.2018, 12:21 (vor 1990 Tagen) @ T.R.E.Lentze

Für den Braunen im grünen Hemd gibt es KEIN Volk. Er negiert den Begriff. Für ihn existiert kein Volk, weshalb es dann für ihn keinen Volksverräter geben kann. Daß der Braune im grünen Hemd nicht der hellste ist, da der Begriff und die Bedeutung VOLK vor dem 3. Reich entstanden ist,...

Das heißt schreib dem Gericht einfach, daß es kein Volk gibt, zitiere die faschistische Grünwurst. Dadurch gibt es auch keine Volksverhetzung.

Volksverrat ist nicht Volksverhetzung

Frank, Sunday, 11.11.2018, 20:46 (vor 1990 Tagen) @ T.R.E.Lentze

2. Die Meinungsfreiheit gilt absolut für wahre Tatsachen. Für unwahre Behauptungen gilt sie nur eingeschränkt. Was ich behaupte, ist aber erkennbar wahr.

Bei der Meinungsfreiheit kommt es überhaupt nicht darauf an, ob die Tatsache wahr ist oder nicht.

Eine Schranke sind lediglich ehrverletzende Behauptungen, und zwar nur gegen eine konkret bestimmte Person (Art. 5 Abs. 2 GG: Recht der persönlichen Ehre).

Die sog. "Kollektivbeleidigung" kann nach unserem Grundgesetz nicht strafbar sein.

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