Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Thema: Grundgesetz (Recht)

Alfonso, Thursday, 13.12.2018, 20:48 (vor 1953 Tagen)

Das Grundgesetz wurde im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte vom Parlamentarischen Rat in Bonn erarbeitet, von ihnen genehmigt und mit Ausnahme des bayerischen von allen Landtagen in den drei Westzonen angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht.

Gerade wollte mir so ein Hampelmann in der Kommentarspalte meiner lokalen Lügenpresse erklären, dass GG wäre vom Volk legitimiert. Dem scheint ja so nicht zu sein. Diese "beaufsichtigten" Landtage kann man nach dem Krieg und unter dem Druck der Besatzungsmacht nicht als vom Volke legitimiert ansehen. Stichwort "Versailler Vertrag" und "UN-Feindstaatenklausel". Wer unter "Besatzungsdruck" steht, unterschreibt alles. Das ist bekannt.

Das Grundgesetz wurde absichtlich nicht als Verfassung Deutschlands bezeichnet. Der Parlamentarische Rat war der Auffassung, dass das Deutsche Reich als Staat der Deutschen noch bestehe und deswegen eine neue Verfassung für diesen Staat auch nur von allen Deutschen (bzw. ihren gewählten Vertretern) beschlossen werden könne. Weil die Deutschen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und im Saarland daran aber nicht mitwirken durften, sollte zunächst statt einer Verfassung ein „Grundgesetz“ gelten. Dass nicht das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit hatte mitzuwirken, dies aber noch tun sollte, wurde in der Präambel betont.

Hmmm ... solange also unsere Ostgebiete noch nicht wieder dazu gehören, können wir also auch keine Verfassung bekommen. Es müssen ja alle Deutschen darüber abstimmen.

Das Saarland wurde am 1. Januar 1957 Bestandteil der Bundesrepublik und kam damit in den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde es die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes.

Das stimmt doch gar nicht. Art. 146 GG sagt dazu:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Gibts irgendwo Hinweise auf eine Geheimabstimmung über eine Verfassung? Ich habe noch nichts davon gehört. Könnte natürlich auch sein, dass unsere "Unfreiheit" ein juristisches Hemmnis ist.

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Thema: Grundgesetz

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 14.12.2018, 06:49 (vor 1953 Tagen) @ Alfonso

Anläßlich der in letzter Zeit wieder häufiger auftretenden Verleumdungen durch den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit gewisser politischer Ansichten, stelle ich die Frage, ob die Verfassung der Bundesrepublik tatsächlich geeignet ist, den demokratischen Zeigefinger in aller Ermahnung zu erheben, oder ob im Vergleich mit der US-Verfassung, der Reichsverfassung von 1919 und derjenigen von 1871 nicht vielmehr Zweifel angebracht sind, ob der Geist des Grundgesetz von 1949 tatsächlich so demokratisch ist, wie man uns zuweilen glauben machen will.
 
1. Zur Präambel von 1949: „dem Frieden der Welt zu dienen“ als naive Gegensetzung zur Erfahrung des Weltkriegs. Wer dem Frieden der Welt dienen will, ermächtigt sich dazu, in fremde Konflikte einzugreifen. Diese Formulierung kann ganz im Sinne einer Notwendigkeit Weltpolizei zu spielen ausgelegt werden. Im Grunde eine Ungeheuerlichkeit, daß derartiges in einer Verfassung stehen kann.
https://thwangenheim.wordpress.com/2018/09/12/vlog-der-undemokratische-geist-des-grundgesetzes-verfassungsfrage-demokratie/

1. Stiftet das Grundgesetz einen Staat der Gewaltenteilung?
 
2. Welche Gewaltenteilung herrscht in der US-Verfassung, in der Weimarer Verfassung und in der Reichsverfassung von 1871?
 
3. Was ist die ultimative Gewaltenteilung für Hegel in seiner Rechtsphilosophie?
https://thwangenheim.wordpress.com/2018/09/22/der-undemokratische-geist-des-grundgesetzes-teil-2-gewaltenteilung-und-letzte-entscheidung/

Rainer

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Thema: Grundgesetz

Alfonso, Friday, 14.12.2018, 11:59 (vor 1952 Tagen) @ Rainer

Also aus meiner Sicht kann man es drehen und wenden wie man will: Wir leben auch heute noch nach der damaligen Vorgabe der Besatzungsmächte. Im alltäglichen Leben würde sich wahrscheinlich nichts groß ändern, wenn es anders wäre.

Was dazu noch obendrauf kommen würde: Wir sind unfrei. Denn wenn wir frei wären, könnten wir ja eine Verfassung beschließen. Diese Rumeierei muss einmal ein Ende haben. Wir müssen wieder Klarheit über unseren Status haben. Diese Marionetten- und Deppenregiung wäre dann wahrscheinlich sofort am Ende.

Thema: Grundgesetz

tutnichtszursache, Friday, 14.12.2018, 09:39 (vor 1952 Tagen) @ Alfonso

Das Grundgesetz wurde im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte vom Parlamentarischen Rat in Bonn erarbeitet, von ihnen genehmigt und mit Ausnahme des bayerischen von allen Landtagen in den drei Westzonen angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht.

Das wußte ich so noch nicht. Mir stellt sich die Frage, warum das vom bayerischen Landtag nicht angenommen wurde?

Diese "beaufsichtigten" Landtage kann man nach dem Krieg und unter dem Druck der Besatzungsmacht nicht als vom Volke legitimiert ansehen.

Der bayerische Landtag scheint denen dan irgendwie davon gerannt zu sein. Oder waren die lebensmüde?

Das ist nachvollziehbar, denn Seehofer (Merkels Bettvorleger) war ja damals noch nicht im Amt!

Alfonso, Friday, 14.12.2018, 10:26 (vor 1952 Tagen) @ tutnichtszursache

Der bayerische Landtag scheint denen da irgendwie davon gerannt zu sein. Oder waren die lebensmüde?

EuGH-Urteil: Passkontrollen durch Busfahrer vor Einreise nach Deutschland verboten

Christine ⌂ @, Friday, 14.12.2018, 11:11 (vor 1952 Tagen) @ Alfonso

Ein deutsches und ein spanisches Busreiseunternehmen, die ihren Linienverkehr nach Deutschland über die deutsch-niederländische und die deutsch-belgische Grenze betreiben, hatten vor dem EuGH geklagt, da die Bundespolizei der Auffassung war, dass diese Unternehmen eine erhebliche Zahl von Drittstaatsangehörigen ohne die erforderlichen Reisedokumente nach Deutschland befördert hätten.
 
Die Bundespolizei hatte die beiden Unternehmen deshalb abgemahnt und 2014 eine Verfügung erlassen, mit der den Busunternehmen unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagt wurde, Drittstaatsangehörige, die nicht im Besitz des erforderlichen Passes und Aufenthaltstitels sind, in das deutsche Hoheitsgebiet zu befördern, wie es auf dem Juraportal Judid heißt.
 
Da die Kontrollen durchgeführt wurden, als die Reisenden zu Beginn der grenzüberschreitenden Reise in den Bus einstiegen, handele es sich um Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats. Derartige Kontrollen aber sind verboten, da sie die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen hätten, urteilten die EuGH-Richter am Donnerstag in Luxemburg.
 
Dazu ein Kommentar von Alfred Großenbaum:
 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird immer weiter zu einer europäischen Überregierung. Seine demokratisch-institutionelle Legitimation bleibt zu hinterfragen. Jetzt hat der EuGH entschieden, dass in grenzüberschreitenden (Fern-) Bussen des Schengen-Raumes nicht mehr nach dem Pass oder anderen Aufenthaltstiteln gefragt werden darf. Deutschland (die Bundespolizei) hat diesen Prozess verloren.
 
Das Urteil bewirkt im Klartext, dass Spanien seine bisherige wunderbare Ruhe den Tausenden monatlichen Einwanderern aus Afrika gegenüber beibehalten kann: Überall aus Spanien führen Dutzende Fernbusverbindungen direkt nach Deutschland. Da die Busfahrer die Einsteigenden nicht nach ihren Pässen fragen dürfen, ist den Spaniern das elegantest denkbare Ventil geöffnet, die Afrika-Einwanderer direkt nach Deutschland weiterzuleiten. So können sich die regierenden spanischen Linken als große Humanisten zum Nulltarif, genauer zu Lasten Dritter aufführen. Eine typische Linken-Eigenschaft.
 
Einmal in Deutschland angekommen, beginnt und endet das bekannte Asylspektakel im Nirwana und Hunderttausende Neuankömmlinge bleiben Jahr für Jahr – ganz überwiegend erwerbslos – bis zum Rentenalter im deutschen Sozialsystem. Dazu der Merkelismus und die GroKo im Koalitionsvertrag 2018: „Deutschland hat Europa unendlich viel zu verdanken“. Na, toll! https://www.journalistenwatch.com/2018/12/14/eugh-urteil-passkontrollen/

Das heißt doch eigentlich, dass Niemand mehr kontrolliert werden darf, oder s_nachdenken

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Deutschlandfrage

andi666, Friday, 14.12.2018, 14:48 (vor 1952 Tagen) @ Alfonso

Wenn ernsthaftes Interesse an der Antwort auf die Frage besteht, sowie an einem Lösungsvorschlag, dann kann ich folgendes empfehlen.

Die Seite: www.staatenlos.info

Und den dazugehörigen YouTube Kanal.

Meiner Meinung nach das Beste, was es zu dieser Thematik gibt.

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