Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Was meint ihr, wie entwickelt sich in der Merkel-Ära das Familienunrecht weiter? (Recht)

Mordor ⌂ @, DEUTSCHland, Wednesday, 30.01.2019, 20:27 (vor 1885 Tagen)

Ich bin mal gespannt, welche Überraschungen im Familienrecht über Deutschland im Zuge Merkels Invasion mit Außerdeutschen hereinbrechen. Ich denke dabei weniger an solche Fälle wie den Syrer mit den 4 Brutschränken und bereits 23 Kindern. Vielmehr aber an solche kuriosen und auch wegweisenden Fälle deutscher "Rechts"sprechung der Vergangenheit:


"Scheidungsunterhalt" für Hündin Angie
Unterhaltspflichtiger Mann darf die Scheidungsvereinbarung nicht einseitig aufkündigen

2002 hatte sich das Ehepaar scheiden lassen. Die Ehefrau erklärte sich bereit, den Hund Angie zu versorgen, wenn sich ihr Mann finanziell beteiligte. Und so wurde es vertraglich vereinbart: "Ich verpflichte mich, für unseren gemeinsamen Hund Angie bis zu deren Ableben einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 100 Euro zu zahlen ... bis zum Tod des Tieres". Nach einer Weile kamen dem Mann die "Alimente" für Angie zu hoch vor. Er kündigte den Vertrag und handelte sich damit einen Unterhaltsprozess ein.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hielt ihm den alten Rechtsgrundsatz "Pacta sunt servanda" ("Verträge sind einzuhalten") entgegen (2 UF 87/05). Der geschiedene Mann sei an die Vereinbarung gebunden, diese könne nur durch eine neue Vereinbarung mit seiner Ex-Frau geändert werden. Einseitig aufkündigen dürfe er sie nicht (allenfalls aus "wichtigem Grund", was voraussetze, dass das Festhalten an der Vereinbarung unzumutbar sei - dafür spreche aber nichts). Also müsse der ehemalige Hundebesitzer die Hundepension für Angie "bis zu deren Ableben" berappen.

Quelle: https://www.onlineurteile.de/urteil/scheidungsunterhalt-fuer-huendin-angie

Stellt euch nunmal vor, da kommt ein Zigeunerclanchef mit seinem Rudel rumänischer Straßenhunde daher, lässt sich von seiner Bettelschlampe oder Hütchenspielerin aus fiskalischen Gründen hier in Deutschland scheiden .... und bekommt prompt ... sagen wir mal 20x Unterhaltsanspruch für das Rudel Scheidungshunde. Das kann die darstellende Ex-Frau (Heiratskurkunde in Rumänien beim Stammpassfälscher gekauft) natürlich nicht bezahlen und damit der (in Dolchland von Rotgrün hochgejubelte) Zigauner keine Not leiden muss, springt für den (Hunde)Unterhalt selbstverständlich der deutsche Staat ... respektive der deutsche Steuerzahler ein. Klingt sicher im ersten Moment grotesk, aber das ist heute ein durchaus logisches Urteil grüner Richter.

Ich wette mein linkes Ei, dass wir solch groteske Fälle bald von irgendwoher durchgestochen bekommen.

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Ich kommentiere hier klimaneutral. Mein ökologischer Fußabdruck: https://www.youtube.com/watch?v=NzjU47tX_gQ | Infos für Klimaneurotiker: https://youtu.be/JcsSHPjdsOo

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