Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Justiz darf alles -----> Art. 97 GG (Die Garantie für einen gottähnlichen Zustand!)

TMerten, Tuesday, 17.08.2010, 16:31 (vor 5051 Tagen) @ Rainer

An erster Stelle sollten die Menschen stehen, allerdings ist das in diesem Staat genau anders. Die Justiz kann faktisch machen, was sie will und keiner kann sie in dem Zustand des Rausches daran hindern.

Wer mit/an Menschen arbeitet, der muss besondere Nachweise erbringen (Ärzte etc.). Die Justiz arbeitet auch am Menschen, teils mit einschneidenden Folgen, aber dort sind lediglich juristische Raffinesse und keine weiteren Kenntnisse gefragt. Bestes Beispiel sind Familiengericht. Wer kennt eine(n) Familienrichter(in), der/die Kenntnisse in der Kinderpsychologie besitzen?
Es wird juristelt und die Bombe in den Köpfen der betroffenen Kinder geht 20 Jahre später hoch. Zu diesem Zeitpunkt darf das Kind als eigentliches Opfer auch noch den zeitgleichen Ruhestandes seines Henkers sicherstellen. Unglaubliche Zustände, aber Normalität in Deutschland.


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