Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

Andi, Saturday, 24.03.2007, 11:48 (vor 6259 Tagen) @ blendlampe

Hallo Blendlampe

Zu dieser Gesetzesänderung habe ich zahlreiche Artikel der Presse gelesen. Schlimm genug, dass dort nichts davon zu lesen war, dass diese Gestzesänderung vor allem bewirken wird, dass steuerfreie Zahlungen (Exehegattenunterhalt) in steuerpflichtige Zahlungen (Kindesunterhalt) umgewandelt werden und so der Staat mehr Einnahmen erhält. Was mich wundert: Da diese Änderung nur da greift, wo dem Unterhaltspflichtigen alles Einkommen bis auf den Selbstbehalt weggenommen wird, wird durch diese Gesetzesänderung doch die Summe der Zahlungen an die Empfänger vermindert - da der Staat ja mehr kassiert. Bei dem feministischen Zeitgeist wundert mich, dass die Presse dies nicht publik gemacht hat.

Sollte die Presse noch eine weitere wichtige mit dem neuen Gestz verbundene Änderung unterschlagen haben?


Unstrittig und von den CDU-Hirntoten völlig unkritisiert blieb die
Ausweitung des Unterhaltsanspruchs nichtehelicher Mütter von drei Jahren
auf schrankenlose Fristen, die Entscheidung darüber wird Richterwillkür
überlassen. Man bedankt sich bei Zypries für die guten Umsatzsteigerungen
für Anwälte und die Rechtsindustrie. An diesem Punkt war es dem
Politgesockse wieder egal, wenn nichteheliche Mütter beim
Unterhaltskassieren zu ehelichen aufschliessen.

Ich habe die Meldungen in der Presse so verstanden, dass die höhere Rangfolge von geschiedenen Unterhaltsempfänerinnen gegenüber nie verheirateten Unterhaltsempfängerinnen genauso wie die Beschränkung der Unterhaltszeit der nie verheirateten Unterhaltsempfängerinnen von dem neuen Gesetz nicht berührt wird. Nur die Rangfolge - Kindesunterhalt vor Erziehendenunterhalt - wird geändert.

Wird die bisherige Bevorzugung von ehemals Verheirateten bei der Unterhaltsempfangszeit gegenüber nie Verheirateten jetzt etwa aufgehoben? Ohne dass die CDU/CSU dies als im Widerspruch zum grundgesetzlichen Schutz der Ehe kritisiert hat? Die Kritik der CDU/CSU bezieht sich nur darauf, dass die zweite Ehefrau durch die Gesetzesänderung den gleichen Rang wie die Exehefrau erhalten würde? Und sie begründet dies mit dem grundgesetzlichen Schutz der Ehe? - zu dem das doch nicht einmal im Widerspruch steht, da ja auch die zweite Ehe geschützt wird.

Viele Grüße,
Andi


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