Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Union, Unterhaltsansprüche und die allerheiligen Eherfrauen

blendlampe, Saturday, 24.03.2007, 13:47 (vor 6260 Tagen) @ Andi

Sollte die Presse noch eine weitere wichtige mit dem neuen Gestz
verbundene Änderung unterschlagen haben?

Die Presse hat noch viel mehr unterschlagen. Nachgeplappert werden immer nur die Pressemeldungen der Regierung, auf dieser Linie bewegt sich alles.

Ich habe die Meldungen in der Presse so verstanden, dass die höhere
Rangfolge von geschiedenen Unterhaltsempfänerinnen gegenüber nie
verheirateten Unterhaltsempfängerinnen genauso wie die Beschränkung der
Unterhaltszeit der nie verheirateten Unterhaltsempfängerinnen von dem
neuen Gesetz nicht berührt wird. Nur die Rangfolge - Kindesunterhalt vor
Erziehendenunterhalt - wird geändert.

Das hat nichts mit dem Punkt zu tun, den ich genannt habe. Der betrifft §1615l BGB. Darin wird der Unterhalt für nichteheliche Mütter auf drei Jahre beschränkt, die Beschränkung darf nur bei grober Unbilligkeit durchbrochen werden. In Zukunft genügt einfache Unbilligkeit. Die bisherige Erfahrung mit einfacher Unbilligkeit im Unterhaltsrecht zeigt, dass es problemlos möglich sein wird, nun Unterhaltspflichten auf die ehelicher Mütter auszuweiten, das bedeutet acht Jahre voll für die Mutter zahlen und weitere sechs Jahre teilweise.

In den neuen Bundesländern betrifft dieser Fall immerhin 55% aller Väter. Die wenigsten waren vorher verheiratet und wenn, dann zahlt nur ein Teil davon Ehegattenunterhalt an die Ex. An die Ex zu zahlen und ohne Trauschein nochmal Kinder zu bekommen ist statistisch gesehen ein Sonderfall.

Die Kritik der CDU/CSU bezieht sich nur darauf,
dass die zweite Ehefrau durch die Gesetzesänderung den gleichen Rang wie
die Exehefrau erhalten würde?

Nein, so ist das auch nicht. Die Zweitehe soll denselben Rang wie die Erstehe bekommen. Wird nicht nochmal geheiratet, liegt die neue Partnerin im Rang hinter der Erstehe. Das hat auch seine guten Seiten. Vielen Dank die CDU, dass der alte Trick dadurch noch geht, ohne Trauschein ein Kind zu bekommen und dann eine andere zu heiraten. Dann geht die Kindsmutter nämlich unter Umständen leer aus, weil der Bedarf der Ehefrau vorgeht.


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