Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lesen will gelernt sein

HemmaNedDo, Thursday, 02.01.2003, 12:19 (vor 7801 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: "Kein Pardon für prügelnde Männer" von Jörg am 02. Januar 2003 00:31:49:

Hallo,
wieder einmal ein Artikel, in dem das Gewaltschutzgesetz unkritisch als
[quote]ein voller Erfolg gepriesen wird.
[/quote]

Nun, sieht so aus, als wäre das in H auch so...

Schon beim Lesen der Überschrift "Kein Pardon für prügelnde Männer"
[quote]wird klar, daß es hier wieder einmal nur um die Bestrafung prügelnder
Männer geht und nicht um die Gewalt an sich und schon gar nicht um
Gewaltprävention.
[/quote]

Kriisch sehe ich hier lediglich, dass im gegensatz zu Berlin gar keine Frauen betroffen sind. Die Frage, die sich stellt -und das wär doch recherchierenswert- warum in Berlin auch gegen Frauen das Gesetz in Anwendung kommt und warum in Hannover nicht. Zeigen Männer in H nicht an
oder sollte es in H keine prügelnden Frauen geben.
Oder aber, und das ist durchaus kritisch zu sehen: sind sich mänliche Opfer der Gesetzeslage überhaupt nicht bewusst?
Wenn dem so wäre, besteht dringender Handlungsbedarf. Hat jemand noch den Link zu dem Bericht aus Berlin?

Im Klartext: Der Mann wird im Zweifel aus seiner eigenen Wohnung
[quote]rausgeschmissen, Eigentumsverhältnisse spielen überhaupt keine Rolle mehr
und auch nicht das Grundrecht auf Unverletztlichkeit der eigenen Wohnung.
Verstößt der betroffene Mann gegen die - immerhin dem Zivilrecht
zugehörigen - Regelungen des Gewaltschutzgesetzes, greift sofort das
Strafrecht ein.
Mann kann es gar nicht oft genug deutlich machen: Mit der Einführung des
Gewaltschutzgesetzes ist es Frauenrechtlerinnen und ihren Helfershelfern
gelungen, vor aller Augen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien außer
Kraft zu setzen und an ihre Stelle massive strukturelle Gewalt zu setzen.
[/quote]

Nein, zum wiederholten Male nein. Die Eigentumsfrage ist überhaupt nicht betroffen, denn die Wohnung gehört ihm immer noch. Die Nutzungsentschädigung ist im Gesetz geregelt. UNDKein Gesetz ist vor Missbrauch sicher.

Im Klartext: Das neue Gesetz fördert es geradezu, daß Platzverweise
[quote]häufiger ausgesprochen werden als es früher der Fall war (ansonsten wäre
es nicht erklärbar, daß die Anzahl der Platzverweise mit dem neuen
Gesetz deutlich angestiegen ist). Das kann aber sicherlich nicht als
ein offizielles Ziel des Gesetzes angesehen werden. [/quote]

Doch, das war eines der Ziele: eine Handhabe für genau die Fälle, in dem ein Partner dem anderen Gewalt antut, in der Hand zu haben und dafür sorgen, dass der/die GewalttäterIn nicht noch mit dem Beibehalt der Wohnung belohnt wird und der GEschlagene gehen muss. Genügend Zeit für das Opfer, sich neu zu organisieren, eine adäquate Wohnung zu finden etc.Insoweit ist das GEsetz ein Erfolg. WO bitte sind die von Euch prognostizierten tausende zusätzlichen Fälle von Obdachlosigkeit und WO bitte sind die belegbaren Fälle (in den prognostizeirten Massen) von Missbrauch des Gesetzes?
KEIN Gericht hat bisher einen Platzverweis zurückgenommen. Wenn hier Missbrauch stattfinden würde, wäre das bekannt und es hätte zumindest EINEN einzigen Fall geben müssen.

Belege, nicht nur Engstirnigkeit wünschte ich mir. Ich habe im Netz nach Vorfällen in der von Euch herbeigeredeten Art udn Weise gesucht und nichts gefunden. Mal sehen, ob ich was zur Obdachlosigkeit rausfinde....

Gruß

Jörg


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