Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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@Markus

HemmaNedDo, Wednesday, 08.01.2003, 12:32 (vor 7794 Tagen)

Tach Markus,

Auch wenn du das anders siehst. Ich empfinde vieles was in zerstrittenen Beziehungen passiert sehr wohl als Mobbing. Und wenn Frauen nachweislich im Geschäftsleben mobben, dann halte ich es für falsch ihnen in Form des Gewaltschutzgesetzes ein derart mächtiges Missbrauchsgesetz an die Hand zu geben.

Bei mir kommt das so an, als suchtest Du nach Bereichen, in dem Frauen als Gruppe angreifbar sind. ICh denke, Du machst folgenden Fehler: Du definierst ein GRuppe, die es so nicht gibt. Ich glaube -und anhand der widersprüchlichen Studien muss man einfach "glauben" - dass überwiegend Frauen schwere körperliche Gewalt im häuslichen Breich erleiden udn oftmals nciht aus dieser Situation herauskommen und dass sie deshalb ein Gesetz wie das GEwaltschutzgesetz brauchen. Darüber hinaus weiss ich, dass es auch Männer gibt, denen das passiert -so 5-10% der Fälle, nach allem, was ich gelesen habe. Wer dieses Gesetz missbraucht, der kann entsprechend verfolgt werden, hier widerspreche ich Dir ganz deutlich. IMHO ist hier die Anwendung bestehender GEsetze ausreichend: üble Nachrede, Falschaussage, Verleumdung.
Ich glabe, dass es wichtig ist, Männern nd Frauen, die Opfer von häusl. Gewalt werden, ein solches Gesetz an die Hand zu geben, damit sie raus kommen, ohne irgendwohin gehen zu müssen, was meist den Abbruch sämtl. persönlöichen Beziehungen nach sich ziehen kann, wenn man flüchtet.

"Das Gebot der Gleichberechtigung gilt nicht nur im öffentlichen Bereich, sondern für das private Zusammenleben von Frauen und Männern. In Fällen von häuslicher Gewalt wird dieses Gebot verletzt. Um Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll bekämpfen zu können, hat die Bundesregierung erstmals eine Gesamtkonzeption zur Bekämpfung häuslicher Gewalt vorgelegt und in Zusammenarbeit mit denb Ländern und Kommunen weitgehend umgesetzt. Von großer Bedeutung ist hierbei das am 11. Dezember 2001 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz, das den Opfern mehr Schutz bietet und die Täter in die Verantwortung nimmt."

Wie du siehst bleibt hier die geschlechtsneutrale Ausführung des Gesetzes auf der Strecke.

"Ausführen" kann man nur, was angezeigt wird. Solche Sachen kommen aufgrund Erfahrungen zustande, die weltweit von einer höheren Täterzahl bei Männern ausgehen. Sämtl. Dunkelzifferberechnungen reichen nicht aus, das Bild zu relativieren, dass Männer als Gruppe von sich selbst erzeugen: Gewalttätig und schlägt alles, egal ob Mann oder Frau. Schau die Kriminalitätsstudien an: Männer als Täter sind weitaus mehr als Frauen. Und viele Männer werden Opfern von Männern. Das ist z.Bsp. etwas, was hierauch immer wieder ignoriert wird.

Und genau das fechte ich an. Du hast mich von 6 Monaten auf 1 Jahr korrigiert. So lange also kann der Mann mit einem Hausverbot belegt werden, ohne dass es eine gerichtliche Entscheidung geben muss, eine Verhandlung also, in der die Frau dann erst für ihre Falschaussagen haftbar gemacht werden könnte. Darum fordere ich, Schnellgerichte einzusetzen. Diese sollten innerhalb von 2-4 Tagen hier Rechtsklarheit schaffen. Bei einer Fußballweltmeisterschaft sind solche Gericht möglich, warum also nicht in Fällen häuslicher Gewalt. Nur weil das Geld kostet? Sollte Recht beugsam sein, nur weil es an finanziellen Mitteln fehlt? Empfindest du es als gut, wie unser "Frauen"ministerium hier diese Rechtsbeugung auch noch medienwirksam auf ihre Fahnen schreibt, Missbrauch Tür und Tor öffnet, anstatt eine gerechte Lösung zu finden?

Korrekt. Eine schnellere Gerichtssprechung wäre notwendig. Aber wo ist sie das nicht? Weisst Du, wann das passiert? Wenn der erste Bürger (mann oder Frau) zu ungerechtfertigt Schaden gekommen ist und den Staat auf Schadensersatz verklagt -und gewinnt. Das ist so und das kann man versuchen zu ändern.
UNd andereseits ist das Gesetz ein Chance: wenn alle Männer, die geschlagen werden, ihre Frau anzeigen, dann sorgt alleine schon die Statistik für eine Änderung der Sichtweise...hast Du mal in Hannover nachgefragt, wie ihre Zahlen zustande kommen? Die Anzeigepraxis bestätigt jede Äußerung des Ministeriums...zumindest bisher.

Wenn ich von deiner kleinen Welt schreibe, dann ist das meine Annahme, dass du eben keine falschen, intriganten Frauen kennst.

Tja, und da täuschst Du Dich eben. Ich muss Kindesunterhalt bei meiner Ex einklagen...und sie zahlt trotzdem nicht....Ich weiss, das Frauen zu so etwas fähig sind, aber das ist IMHO eine Binsenweisheit...

Falls du deinen Denkfehler immer noch nicht erkannt hast, sei dir das ungenommen. Nur erwarte dann nicht von mir eine inhaltliche Auseinandersetzung. Du zeigst dann nämlich, dass es dir nicht um ein Argumentieren geht, sondern darum recht zu behalten, egal was der andere sagt. Und vor diesem Hintergrund, ist mir dann meine Zeit zu schade. Denk dann was du möchtest und werde glücklich. Und ich meine das noch nicht einmal ironisch.

Eben. Nur unterstelleich Dir keinen Denkfehler, sondern lediglich eine andere Sichtweise. UNd eine andere GEwichtung..:-)

Gruß

Jörg


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