Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @Markus

Markus, Wednesday, 08.01.2003, 13:32 (vor 7794 Tagen) @ HemmaNedDo

Als Antwort auf: @Markus von HemmaNedDo am 08. Januar 2003 10:32:44:

Hallo Jörg,


Wer dieses Gesetz missbraucht, der kann entsprechend verfolgt werden, hier widerspreche ich Dir ganz deutlich. IMHO ist hier die Anwendung bestehender GEsetze ausreichend: üble Nachrede, Falschaussage, Verleumdung.

Sorry aber juristisch betrachtet sind das Peanuts. Falschaussage gibts nur vor Gericht, bleiben also üble Nachrede und Verleumdung. Diese beiden Tatbestände sind mehr im Bereich Strafzettel anzusiedeln. Eine Falschaussage vor Gericht beginnt jedoch mit einem Strafmaß ab einem Jahr Gefängnis! Das heißt hier ist man in jedem Fall vorbestraft. Bei Vereidigung sind diese Strafen noch höher. Die von dir aufgezählten Maßnahmen ziehen doch maximal ne kleine Geldbuße nach sich.

Weiterhin gibt es da noch einen gravierenden Unterschied. Die Frau trifft hier vor der Polizei die Aussage, dass der Mann sie geschlagen hat. Diese Aussage alleine führt zu dem Hausverbot gegen den Mann. Eine klare Beweisführung ist hier nicht von Nöten. Bei einer Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede jedoch gibt hier wieder der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten". Dieser gilt aber bei dem Platzverweis für den Mann nicht. Da reicht ein Indiz.

Dass Gewalt überwiegend vom Mann ausgeht, da gab es schon diverse Diskussionen hier. Da wurden auch Studien genannt, die deiner Vermutung von 5-10 % klar widersprechen. Diese Studien besagen, dass Gewalt mindestens zu gleichen Teilen von Frauen ausgehen. Der Unterschied jedoch ist, dass Männer hier ganz selten die Polizei rufen.
Weiterhin ist problematisch, dass die Kriminalstatistiken allein auf Statistiken der Polizei beruhen und nicht auf Statistiken der Gerichte. Freisprüche werden in diesen Statistiken gar nicht berücksichtigt. Es wird gezählt, was zur Anzeige kam, ob berechtigt oder unberechtigt. Darüber hinaus gibt es Studien die klare Fälschungen durch die Polizei nachweisen. Um gewisse Budgets zu behalten und einen gewissen Nachweis über die Arbeit zu erbringen wurden von Seiten der Polizei nachweislich Fälle erfunden - allerdings Bagatellen wie Schlägereien etc.(oft Gewalttaten durch Männer).

Dein Argument, dass in vielen Bereichen die Rechtssprechung schneller sein muss ist sicher richtig. Nur kann ich dies hier in dieser Argumentationslinie nicht gelten lassen. Das Gewaltschutzgesetz wurde doch als Instrument um eben schneller Handeln zu können überhaupt erst geschaffen. Die Politik hat hier also die Dringlichkeit klar erkannt. Hier nun also zu argumentieren, dass in anderen Bereichen auch schneller gehandelt werden müsste, ist sicherlich richtig, nur aufgrund dieses Umstandes nicht vergleichbar.

Gruß, Markus


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