Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Joachim, Saturday, 28.12.2002, 20:23 (vor 7805 Tagen)

Wer die Antwort noch nicht weiss, der findet diese unten im Link. Eines kann ich dazu sagen, es geht nur ums Geld und Unrecht ausgeübt wird!

Hier lesen!

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Markus, Saturday, 28.12.2002, 22:36 (vor 7805 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Joachim am 28. Dezember 2002 18:23:53:

Hallo Joachim,

das mit der Schuldfrage sehe ich komplett anders. Ich denke es ist einfach nicht möglich für Außenstehende eine Schuldfrage zu beantworten. Schuld tragen immer beide und selbst wenn ein "Fremdgehen" Anlass für eine Trennung ist, muss das nicht immer zwangsläufig so sein, dass der Fremdgänger/die Fremdgängerin hier schuld trägt. Ich denke auch, wenn wir so selbständig sind, uns die Partner selbst zu wählen, wenn wir uns die Zeit genommen haben, genau abzuwägen, ob wir heiraten oder nicht, dann sind auch wir in der Pflicht für die Folgen gerade zu stehen und sollten hier nach keinem Gericht rufen, das über Schuld und Unschuld richtet. Ich kenne Menschen, die können andere nur durch Blicke auf 180 bringen. Was sagt man dann dem Richter? Der oder die hat mich immer so blöd angeschaut?
Es gibt in meinen Augen nie eine einseitige Schuld oder eine einseitige Unschuld, wenn Ehen in die Brüche gehen. Darum finde ich persönlich es auch richtig, dass die Schuldfrage aus Scheidungsurteilen gestrichen wurde.

Gruß, Markus

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Jörg, Sunday, 29.12.2002, 00:06 (vor 7805 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Markus am 28. Dezember 2002 20:36:36:

Hallo Markus,

die Abschaffung der Schuldfrage ist für mich fast sowas wie eine Einladung
zum Mißbrauch.

Mal etwas vereinfacht ausgedrückt: Während früher die Schuld festgestellt
werden mußte, kann man heute einfach sagen: "Die Ehe ist zerrüttet" und der
besser verdienende Partner (in der Regel also der Mann) muß die Zeche zahlen.
Ich denke, es kommt nicht von ungefähr, daß die meisten Scheidungen von
Frauen eingereicht werden.

Gruß, Jörg

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Markus, Sunday, 29.12.2002, 00:46 (vor 7805 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Jörg am 28. Dezember 2002 22:06:16:

Hallo Markus,
die Abschaffung der Schuldfrage ist für mich fast sowas wie eine Einladung
zum Mißbrauch.
Mal etwas vereinfacht ausgedrückt: Während früher die Schuld festgestellt
werden mußte, kann man heute einfach sagen: "Die Ehe ist zerrüttet" und der
besser verdienende Partner (in der Regel also der Mann) muß die Zeche zahlen.
Ich denke, es kommt nicht von ungefähr, daß die meisten Scheidungen von
Frauen eingereicht werden.
Gruß, Jörg

Hallo Jörg,

sehe ich anders. Eine Einladung zum Missbrauch müssen vielleicht Leute wie Boris Becker oder andere Millionäre fürchten. Aber in einer Ehe von Durchschnittsverdienern, bedeutet die Scheidung doch immer eine finanzielle Einschränkung für beide. Die große Wohnung muss zwei kleineren Weichen oder das schöne Haus mit Garten vielleicht verkauft werden. Der Urlaub ist vielleicht auf nicht mehr möglich, da das Einkommen ja nun auf 2 Haushalte verteilt wird.
Ich denke bei den meisten Scheidungen veringert sich für beide Expartner der Lebensstandard. Einen Anreiz zum Missbrauch kann ich darin also keineswegs erkennen.

Gruß, Markus

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Quixote, Sunday, 29.12.2002, 12:56 (vor 7804 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Markus am 28. Dezember 2002 22:46:32:

Hallo Jörg,
sehe ich anders. Eine Einladung zum Missbrauch müssen vielleicht Leute wie Boris Becker oder andere Millionäre fürchten. Aber in einer Ehe von Durchschnittsverdienern, bedeutet die Scheidung doch immer eine finanzielle Einschränkung für beide. Die große Wohnung muss zwei kleineren Weichen oder das schöne Haus mit Garten vielleicht verkauft werden. Der Urlaub ist vielleicht auf nicht mehr möglich, da das Einkommen ja nun auf 2 Haushalte verteilt wird.
Ich denke bei den meisten Scheidungen veringert sich für beide Expartner der Lebensstandard. Einen Anreiz zum Missbrauch kann ich darin also keineswegs erkennen.
Gruß, Markus

hallo markus,
schon mal geschieden worden ?
Sicher nicht bei Deiner argumentation :-P
Wie schreibt so schön einer der geschiedenen Väter...." Vor einer OP wirst Du mehrfach über die Risiken aufgeklärt"....
Den Heiratswilligen Menschen allerdings lässt mann wohlwissend der Folgen
(einschliesslich die oft grausamen Folgen für Kinder),ins offene Messer rennen.
Gruss Frank (geschieden ;-)

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Markus, Sunday, 29.12.2002, 15:29 (vor 7804 Tagen) @ Quixote

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Quixote am 29. Dezember 2002 10:56:10:

Hallo Frank,

erkläre du es mir auch...

Gruß, Markus

Antwort

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Quixote, Monday, 30.12.2002, 01:32 (vor 7804 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Markus am 29. Dezember 2002 13:29:35:

Hallo Frank,
erkläre du es mir auch...
Gruß, Markus

Hallo markus,
Könnte Hier meine " persönliche Armut" vorrechnen, sehe mich aber dann der Kritik anfällig,
"Ist ja nur ein Einzelfall".
Es bleiben mir nach abzug (vom selbstbehalt von 920 euro) 150 Euro für alles was Du so im alltagsleben brauchst. essen, Kleidung,Kino, sonstiger spass, Rauchen, saufen, kleine geschenke ( wie blumen für´s Herzblatt),und
notwendige Rücklagen zu bilden, wenn mal was am Auto kaputt sein sollte, waschmaschine oder sonstiges Lebensnotwendige hinüber ist.

mit Sozialamt brauchen wir hier nicht zu rechnen, die nehmen nämlich dein Brutto mit Abzug gewisser freibeträge als Grundlage.
fiele ich unter sozi, hätte ich anspruch auf kostenlose med. Behandlung, Zahnbehandlung ( meinen letzten Zahnersatz musste ich mir schenken lassen)
Bekleidungsbeihilfe, ich laufe herum wie ein Penner (freilich einer der fast 2000 euro/mtl. verdient).
Auch Wohngeld und ne neue waschmaschine/Herd/Möbel sind zu bekommen wenn man Sozi kriegt.

Ach ja, internetkosten sind auch schon drin. * :-((*

also was schlägste vor, schwarzarbeiten ( weil alles was ich bis zu 500 euro mehr verdiene , würde auch in den EU fliessen).Nebenjob auf 2. Steuerkarte kostet übrigens 48 % Abzüge (nicht einbeziehbar in den Allg. Einkommensteuerveranlagung)

zahlen sind übrigens für mich Schall und Rauch weil mit NIX kannste schlecht rechnen ;-)

Gruss Frank

Welche Probleme finanzielle Schwäche und die folgen , mit sich bringt im BBezug auf besuchskontakte zu Kindern iom allg., lasse ich mal aussenvor.
wenn nämlich die Kinder weiter weg wohnen, sieht das ziemlich "Mau" aus.

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Markus, Monday, 30.12.2002, 03:11 (vor 7804 Tagen) @ Quixote

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Quixote am 29. Dezember 2002 23:32:13:

Hallo Frank,

ich kann deine Position sehr gut verstehen und finde es nicht richtig, was gesetzlich mit dir gemacht werden kann. Dennoch halte ich von der Schuldfrage immer noch nichts.
Ich meine angenommen ich bin verheiratet, die Ehe schläft ein und nach 3 Jahren verliebe ich mich in eine andere Frau. Klar bin ich dann schuld, wenn ich mich trennen möchte, nur denke ich, dass man gegen Gefühle einfach nichts machen kann. Ich persönlich kenne auch einige Beispiele von Frauen, die sehr schlechte Erfahrungen mit Ehemännern gemacht haben. Ich denke gut und schlecht teilt sich nicht in männlich oder weiblich. Ich persönlich würde hier anders ansetzen.
Grundsätzlich finde ich sollte sich der Unterhalt für eine Frau auf maximal 4 Jahre beschränken, jedoch nie länger, als die Ehe eigentlich gedauert hat.
Ich empfinde es auch nicht für akzeptabel, dass eine Mutter nicht arbeiten muss.
Kein Mensch regt sich auf, wenn eine Mutter, eben weil sie arbeiten möchte, ihr Kind in die Ganztagsgruppe eines Kindergartens gibt. Darum sollte der Gesetzgeber es auch nicht als Notwenigkeit ansehen, dass die Frau, wenn sie will, bis zum 12 Jahr der Kinder oder länger nicht arbeiten muss. Dieses Problem würde sich allerdings sehr schnell lösen, wenn die Dauer des Unterhalts auf 4 Jahre begrenzt wäre. Dann nämlich wäre das Kind so alt, dass es in die Ganztagesgruppe im Kiga gehen und die Frau arbeiten kann.
Weiterhin müssten die Fahrtkosten zu den Kindern (falls diese weiter weg wohnen), klar in den Anspruch des Vaters eingerechnet werden. Gerade weil ich meinen Sohn sehr liebe, berührt es mich schon, dass du mit deinen verbleibenden 150 Euro, sicher kaum die Fahrtkosten zu den Kindern bezahlen kannst.

Dennoch glaube ich immer noch nicht so ganz, dass es deiner Frau durch die Scheidung nun finanziell besser geht, als zu der Zeit, in der ihr noch verheiratet gewesen seid.

Versteh mich nicht falsch. Ich finde nicht, dass die aktuelle Gesetzeslage gerecht ist. Ich finde auch, dass die Väter gerade im Bezug auf das Besuchs- und Sorgerecht hier klar benachteiligt werden und sich in vielen Punkten etwas ändern muss. Die Wiedereinführung der Schuldfrage in der Ehe allerdings halte ich persönlich für falsch.

Liebe Grüße,

Markus

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Quixote, Monday, 30.12.2002, 12:51 (vor 7803 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Markus am 30. Dezember 2002 01:11:15:

Hallo Frank,
ich kann deine Position sehr gut verstehen und finde es nicht richtig, was gesetzlich mit dir gemacht werden kann. Dennoch halte ich von der Schuldfrage immer noch nichts.

grundsätzlich gehe ich mit Dir konform, das die schuld des einzelnen nicht im vordergrund steht, wenn zwei auseinandergehen.

Aber, Die schuldfrage wurde nicht abgeschafft (lediglich die Auswirkung derselben wie "Schmutzige Wäsche waschen"). fakt ist die Schuld wurde lediglich per Gesetzgebung nun demjenigen zugeordnet, welcher NICHT die Kinder betreut. Das ist numal der Vater in den allermeisten Fällen.
Denn auch selbst in Fällen wo der vater gleichberechtigt betreuend war in der Ehe/Beziehung oder sogar der Hauptbetreuende, wird es der Frau leicht gemacht, das ABR für die kinder und somit diese selbst zu bekommen.
Ganz einfach weil die Mutter noch immer als Heiligtum angesehen wird.
Gerichtsurteile in denen dies Bescheinigt wird sind genug vorhanden.

Ich meine angenommen ich bin verheiratet, die Ehe schläft ein und nach 3 Jahren verliebe ich mich in eine andere Frau. Klar bin ich dann schuld, wenn ich mich trennen möchte, nur denke ich, dass man gegen Gefühle einfach nichts machen kann. Ich persönlich kenne auch einige Beispiele von Frauen, die sehr schlechte Erfahrungen mit Ehemännern gemacht haben. Ich denke gut und schlecht teilt sich nicht in männlich oder weiblich. Ich persönlich würde hier anders ansetzen.

Nochmal, die schuld an einer trennung kann man nicht bei einem Suchen. die schuld liegt eher darin, dass sich zwei "Falsche" zusammengetan haben.

Grundsätzlich finde ich sollte sich der Unterhalt für eine Frau auf maximal 4 Jahre beschränken, jedoch nie länger, als die Ehe eigentlich gedauert hat.
Ich empfinde es auch nicht für akzeptabel, dass eine Mutter nicht arbeiten muss.

ebendies, nämlich, das eine frau , auch nach geringer Ehedauer, unter zurhilfenahme fieser tricks, sich den Unterhalt für´s restleben sichern kann..

Das hauptproblem ist, das es keine eindeutigen, festen Formulierungen im gesetz gibt.
Paragraphen (Gummiparagraphen) werden absichtlich so formuliert, das Sie beliebig auslegbar sind.
Weil eben die ausnahmen, die regeln bestätigen, müssen klarerweise auch Frauen die in der Ehe die verdiener-Hose anhaben, dem EX anschliesend Unterhalt leisten.

So etwas DARF nicht sein in einem Land wo UNS überall wenn es darum geht die verantwortlichkeit des staates abzuwälzen, Mündigkeit/Selbsständigkeit abverlangt wird.
Der staat ist nicht in der Lage / bereit , die Familie( auf deren schutz die gesetze ursprünglich ausgelegt waren), zu schützen, und andererseits nicht in der Lage für die sozialen Folgen dieses Gesellschaftlichen verfalls aufzukommen.
also muss für das ständig anwachsende Klientel verarmte Alleinerziehende / verarmte Kinder , ein Zahlesel herangezogen werden.

Kein Mensch regt sich auf, wenn eine Mutter, eben weil sie arbeiten möchte, ihr Kind in die Ganztagsgruppe eines Kindergartens gibt. Darum sollte der Gesetzgeber es auch nicht als Notwenigkeit ansehen, dass die Frau, wenn sie will, bis zum 12 Jahr der Kinder oder länger nicht arbeiten muss. Dieses Problem würde sich allerdings sehr schnell lösen, wenn die Dauer des Unterhalts auf 4 Jahre begrenzt wäre. Dann nämlich wäre das Kind so alt, dass es in die Ganztagesgruppe im Kiga gehen und die Frau arbeiten kann.
Weiterhin müssten die Fahrtkosten zu den Kindern (falls diese weiter weg wohnen), klar in den Anspruch des Vaters eingerechnet werden. Gerade weil ich meinen Sohn sehr liebe, berührt es mich schon, dass du mit deinen verbleibenden 150 Euro, sicher kaum die Fahrtkosten zu den Kindern bezahlen kannst.
Dennoch glaube ich immer noch nicht so ganz, dass es deiner Frau durch die Scheidung nun finanziell besser geht, als zu der Zeit, in der ihr noch verheiratet gewesen seid.
Versteh mich nicht falsch. Ich finde nicht, dass die aktuelle Gesetzeslage gerecht ist. Ich finde auch, dass die Väter gerade im Bezug auf das Besuchs- und Sorgerecht hier klar benachteiligt werden und sich in vielen Punkten etwas ändern muss. Die Wiedereinführung der Schuldfrage in der Ehe allerdings halte ich persönlich für falsch.

Wie du sagst, "müsste,sollte , wäre....

der staat kann und will sich nicht leisten.
Sonst könnte ich ja die umgangskosten in dem Fall wo die Mutter ( eigenmächtig) 400 Km mit dem kind wegzieht ,vom unterhaltsrelevanten einkommen abziehen.
das ist nicht so vorgesehen und damit wären wir bei staatlich unterstüzten umgangsboykott durch Wegzug der KM.
BTW. viel glück Dir, das kann Vater heute brauchen ;-))

nochwatt. Ich komme klar (nicht zuletzt weil ich eine fantastische Familie habe) Es geht mir auch nicht um Beileidshascherei.In Warheit kämpfe ich mich seit jeher Durch´s Leben und wie Du schon erkanntest, auch während der EHE ging es nicht viel besser.
bloss damals hatte ich eine Perspektive. Wie sagt man so schön ? Erwerbsanreiz. der einzige momentane Anreiz ist, das ich wenn ich meinen derz. Job. verliere, ich zunächst mal auf Änderung klagen müsste um den UH zu reduzieren. Weiterauflaufenden Unterhaltsrückstand wäre ich schuldig und der würde Gnadenlos gepfändet. Auch das ist vom Gesetz so vorgesehen. auch unter den selbstbehalt, auch unter sozialhilfe Niveau.
So werden übrigens Existenzen zerstört.
Na ja, wie es der EX geht, wäre mir im grunde Schnuppe, besser sicher nicht, schlechter auch nicht. das die EX sowieso schwararbeitet weiss ich. Das die Betreuung des kindes nicht gewährleistet ist auch.Sozialleistungen neben der schwarzarbeit hat Sie sich auch ergaunert. Ich hab´s ihr gegönnt , wirklich.und immer noch draufgezahlt wegen dem kind.
Hätt ich rechtzeitig ahnung vom Internet gehabt und div. Väterseiten gelesen, wäre mir einiges erspart geblieben.
ich würde auch ( Wie als geschiedener)als Junggeselle besteuert, in dem Fall wäre ich dies auch geblieben.
könnte nach drei Jahren ( in der regel), der unterhaltsxxxxx die lange nase drehen und meine Geld dafür verwenden , was mir lieb und teuer ist.
mein kind.

herzlicher gruss frank

Blauäugigkeit

MeckMax, Sunday, 29.12.2002, 13:26 (vor 7804 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Markus am 28. Dezember 2002 22:46:32:

Hallo Markus

Entweder lebst du noch in einer funktionierenden Partnetschaft, hast ein günes Parteibuch unter dem Kissen, oder bist noch Single.
Deine Blauäugikeit ist ja kaum noch zu überbieten. Schau doch mal unter folgenden Adressen (und)in den Foren nach, soweit vorhande:

www.treffpunkteltern.de
www.vafk.de
www.pappa.com

Wenn du nicht grade mit Scheuklappen gestraft bist, dann sollte dir ein Licht aufgehen.

http://www.vaeter-aktuell.de/gesellschaft/Vorsicht-Ehe.htm

In diesem Sinne, viel Denkwürdiges auch für dich...........

Gruß vom
MeckMax

Re: Blauäugigkeit

Markus, Sunday, 29.12.2002, 15:16 (vor 7804 Tagen) @ MeckMax

Als Antwort auf: Blauäugigkeit von MeckMax am 29. Dezember 2002 11:26:19:

Hallo MeckMax,

also in habe nie geheiratet. Es erscheint mir aber mehr als unlogisch, dass es einer Frau nach der Scheidung finanziell besser gehen soll. Erklär mir mal wie das gehen soll und trübe meine Blauäugigkeit.

1. Zugewinngemeinschaft
Das heißt erbt der Mann etwas oder bringt Geld in die Ehe ein, dann ist das bei der Trennung außen vor. Es wird der Gewinn geteilt, der innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurde.

2. Unterhalt
Wenn ein Mann in der Ehe 2000 Euro brutto hatte, dann bekommt er nach der Ehe nicht automatisch ne Gehaltserhöhung. Es bleiben 2000 Euro. Von diesem Geld musste vorher ein Haushalt finanziert werden.
Wenn nach der Scheidung dann 2 Haushalte davon bezahlt werden müssen, dann erklär mir mal bitte wo da die Frau das Geschäft macht. Wie soll es ihr finanziell besser gehen als vorher? Klar, wenn der Mann ihr 10 Euro Taschengeld im Monat zugewiesen hat vielleicht, aber insgesamt werden aus den 2000 Euro eher weniger und damit heißt das Einschnitte für beide Partner.

Gruß, Markus

Hallo Markus
Entweder lebst du noch in einer funktionierenden Partnetschaft, hast ein günes Parteibuch unter dem Kissen, oder bist noch Single.
Deine Blauäugikeit ist ja kaum noch zu überbieten. Schau doch mal unter folgenden Adressen (und)in den Foren nach, soweit vorhande:
www.treffpunkteltern.de
www.vafk.de
www.pappa.com
Wenn du nicht grade mit Scheuklappen gestraft bist, dann sollte dir ein Licht aufgehen.
http://www.vaeter-aktuell.de/gesellschaft/Vorsicht-Ehe.htm
In diesem Sinne, viel Denkwürdiges auch für dich...........
Gruß vom
MeckMax

Re: Blauäugigkeit

MeckMax, Sunday, 29.12.2002, 22:47 (vor 7804 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Blauäugigkeit von Markus am 29. Dezember 2002 13:16:10:

Hallo Markus

1. Zugewinngemeinschaft

Das heißt erbt der Mann etwas oder bringt Geld in die Ehe ein, dann ist das bei der Trennung außen vor. Es wird der Gewinn geteilt, der innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurde.<<<

Das klingt zunächst so, als sei alles i.O. damit. Jedoch ist es im ganzen etwas anders. Wenn die Frau es drauf anlegt und ihre Sachen in Abwesenheit des Herrn Gemahls packt, die Wohnung leer räumt und die Kinder mitnimmt, hat Er schlechte Karten. Die Frau muss jetzt nur noch darauf beharren, das der Herr Gemahl ihr gegenüber gewaltätig gewesen ist (ihr Wort allein reicht vollkommen aus, vor allem, wenn Kiddys dabei im Speil sind) und schon war es das mit der Zugewinngemeinschaft. Wenn Er Glück und einen Richter hat, der ihm Glauben schenkt, kann es sich zu seinen Gunsten auswirken. In den meisten Fällen aber kann er es schlichtweg vergessen. Wenn die Frau weg ist, verliert er auch den Großteil dessen, was er mitgebracht oder während der Ehe eingebracht hat.

2. Unterhalt

Wenn ein Mann in der Ehe 2000 Euro brutto hatte, dann bekommt er nach der Ehe nicht automatisch ne Gehaltserhöhung. Es bleiben 2000 Euro. Von diesem Geld musste vorher ein Haushalt finanziert werden.

Wenn nach der Scheidung dann 2 Haushalte davon bezahlt werden müssen, dann erklär mir mal bitte wo da die Frau das Geschäft macht. Wie soll es ihr finanziell besser gehen als vorher? Klar, wenn der Mann ihr 10 Euro Taschengeld im Monat zugewiesen hat vielleicht, aber insgesamt werden aus den 2000 Euro eher weniger und damit heißt das Einschnitte für beide Partner.<<<

Was den Unterhalt betrifft, so findet hier eine Reduktion statt. Es spielt kaum eine Rolle, wieviel Er für seine Arbeit bekommt. Der Selbstbehalt beträgt derzeit 840 Euronen (bei Berufstätigkeit,nicht zu vergessen der Wechsel von Steuerklasse drei nach eins, was ihm noch weniger übrig lässt), was zuviel zum Sterben und zuwenig zum Leben ist. Verlangt die holde Exgattin zudem noch Unterhalt für sich, was sie natürlich machen kann, dann muss er drei siebtel seines Gehaltes für sie berappen. Die Exe sucht sich dann nen neuen, wenn sie will und schon multipliziert sich ihr Auskommen, während es sich bei ihrem Ex reduziert. Es gibt genügend negative Beispiele dafür im Netz. Den Link

http://www.vaeter-aktuell.de/gesellschaft/Vorsicht-Ehe.htm

darfst du ruhig ernst nehmen, denn er sagt nichts anderes aus, als was nach heutiger Gesetzgebung im Scheidungsfall passiert. Mach dir keine Illusionen über Zugewinnausgleich und dergleichen mehr. Denn das versiegt mannigfaltig im Unterhaltsrecht(?). Tja und rot/grün hat da mit dieser 135% Regelung noch einen drauf gesetzt. Die Unterhaltspflichtigen in den unteren Lohngruppen sind wieder mal im A****, während diejenigen, welche das leisten können, den halben Kindergeldbeitrag oben drauf bekommen.
Als Geschiedener bist du kaum mehr als ein Sklave, vor allem, wenn Kinder dabei sind. Gerechtigkeit ist hier einseitig gelagert, unter einem Synonym mit der Bezeichnung "Kindeswohl". Das berechtigt dazu, dich hinterher auszunehmen und dir stehts mit dem drohenden Finger vor der Nase zu wedeln. Es sei denn, du haust ab ins Ausland, wo deutsche Justiz keinen Zugriff hat. Nur, wo bleibt das Gefühl, Vater zu sein?

Gruß back

Re: Blauäugigkeit

Markus, Monday, 30.12.2002, 03:22 (vor 7804 Tagen) @ MeckMax

Als Antwort auf: Re: Blauäugigkeit von MeckMax am 29. Dezember 2002 20:47:42:

Hallo MeckMax,


[quote]Das klingt zunächst so, als sei alles i.O. damit. Jedoch ist es im ganzen etwas anders. Wenn die Frau es drauf anlegt und ihre Sachen in Abwesenheit des Herrn Gemahls packt, die Wohnung leer räumt und die Kinder mitnimmt, hat Er schlechte Karten. Die Frau muss jetzt nur noch darauf beharren, das der Herr Gemahl ihr gegenüber gewaltätig gewesen ist (ihr Wort allein reicht vollkommen aus, vor allem, wenn Kiddys dabei im Speil sind) und schon war es das mit der Zugewinngemeinschaft.
[/quote]

Also wenn sie den Hausstand mitnimmt, wird ihr der doch bei der Scheidung angerechnet. Er kann auch durchaus herausgeklagt werden. Ich verstehe nicht warum es das mit der Zugewinngemeinschaft gewesen sein soll, wenn nur das Wort Schläge ins Spiel kommt. Ich versteh das gerade nicht.

Wenn Er Glück und einen Richter hat, der ihm Glauben schenkt, kann es sich zu seinen Gunsten auswirken. In den meisten Fällen aber kann er es schlichtweg vergessen. Wenn die Frau weg ist, verliert er auch den Großteil dessen, was er mitgebracht oder während der Ehe eingebracht hat.

Warum das? Die Scheidung teilt auch Güter. ich verstehe diese Aussage gerade nicht. Sie verstößt gegen alles was ich vom Scheidungsrecht weiß Offensichtlich ist das nicht viel, darum erklär mir mal wie das möglich sein soll, welche juristischen Begründungen es da gibt.

Was den Unterhalt betrifft, so findet hier eine Reduktion statt. Es spielt kaum eine Rolle, wieviel Er für seine Arbeit bekommt. Der Selbstbehalt beträgt derzeit 840 Euronen (bei Berufstätigkeit,nicht zu vergessen der Wechsel von Steuerklasse drei nach eins, was ihm noch weniger übrig lässt), was zuviel zum Sterben und zuwenig zum Leben ist.

Stimmt. Allerdings sind 840 Euro ganz unabhängig vom Geschlecht sehr wenig.

Verlangt die holde Exgattin zudem noch Unterhalt für sich, was sie natürlich machen kann, dann muss er drei siebtel seines Gehaltes für sie berappen.

Diese Zahlung müsste in meinen Augen gesetzlich befristet werden.

Die Exe sucht sich dann nen neuen, wenn sie will und schon multipliziert sich ihr Auskommen, während es sich bei ihrem Ex reduziert.

Dieses Argument überzeugt mich nun überhaupt nicht. Es kann nämlich auch der Mann sein, der sich ne Neue sucht. Darin sehe ich nun keine klare männliche Benachteiligung.

Gerechtigkeit ist hier einseitig gelagert, unter einem Synonym mit der Bezeichnung "Kindeswohl". Das berechtigt dazu, dich hinterher auszunehmen und dir stehts mit dem drohenden Finger vor der Nase zu wedeln.

Volle Zustimmung. Das Kind als Druckmittel zu benutzen ist schäbig, dennoch leider alltägliche Praxis.

Gruß, Markus

P.S.: Ich habe Quixote auch geantwortet und wollte hier manche Dinge nicht doppelt schreiben.

Re: Blauäugigkeit

Maesi, Tuesday, 31.12.2002, 15:56 (vor 7802 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Blauäugigkeit von Markus am 30. Dezember 2002 01:22:47:

Hallo Markus

Das klingt zunächst so, als sei alles i.O. damit. Jedoch ist es im ganzen etwas anders. Wenn die Frau es drauf anlegt und ihre Sachen in Abwesenheit des Herrn Gemahls packt, die Wohnung leer räumt und die Kinder mitnimmt, hat Er schlechte Karten. Die Frau muss jetzt nur noch darauf beharren, das der Herr Gemahl ihr gegenüber gewaltätig gewesen ist (ihr Wort allein reicht vollkommen aus, vor allem, wenn Kiddys dabei im Speil sind) und schon war es das mit der Zugewinngemeinschaft.[/i]

Also wenn sie den Hausstand mitnimmt, wird ihr der doch bei der Scheidung angerechnet. Er kann auch durchaus herausgeklagt werden.

Wenn Kinder da sind, dann bekommt der betreuende Elternteil sowieso den Grossteil des Hausrats. Und das mit der Klage kannst Du gleich mal vergessen; ist zwar theoretisch moeglich, in der Praxis wird der Maenne das wohl lieber bleiben lassen, um eine Kampfscheidung mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen fuer sich und die Kinder zu vermeiden. Die Aussichten auf Erfolg sind ohnehin minimal.

Ich verstehe nicht warum es das mit der Zugewinngemeinschaft gewesen sein soll, wenn nur das Wort Schläge ins Spiel kommt. Ich versteh das gerade nicht.

Da hast Du allerdings recht. Beides hat nichts miteinander zu tun.

Wenn Er Glück und einen Richter hat, der ihm Glauben schenkt, kann es sich zu seinen Gunsten auswirken. In den meisten Fällen aber kann er es schlichtweg vergessen. Wenn die Frau weg ist, verliert er auch den Großteil dessen, was er mitgebracht oder während der Ehe eingebracht hat.

[/i]
Warum das? Die Scheidung teilt auch Güter.

Wie Du richtig feststellst teilt die Scheidung die Gueter; der genaue Zeitpunkt des Endes der Zugewinngemeinschaft (von der gehe ich aus, weil sie gilt, sofern nicht ausdruecklich ein anderer Gueterstand vereinbart wurde) ist IMHO beim Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht (rechtlich Versiertere moegen mich allenfalls korrigieren). Wenn die Partnerin (bzw. der Partner) jedoch auszieht, handelt es sich, rechtlich gesehen, erst um eine Trennung, die Ehe besteht zu diesem Zeitpunkt noch; alles was waehrend der Trennungszeit ausgegeben bzw. eingenommen wird, faellt somit noch in die Zugewinngemeinschaft. Das Gebot der Stunde ist deshalb: Vermoegenswerte auf die Seite bringen und so tun, als ob das alles noch waehrend der Ehe ausgegeben wurde, diese Werte koennen dann auch nicht mehr aufgeteilt werden; derjenige, der schneller handelt und skrupelloser ist, ist auch der Gewinner. Das klingt zwar ziemlich gemein (und ist es auch), wird aber nach heutiger Rechtswirklichkeit leider sehr selten geahndet; obwohl das natuerlich kaum ein Rechtsanwalt oder Richter so unverbluemt zugeben wird.
Ein weiteres Problem gibt es mit Vermoegenswerten, die waehrend der Ehe erworben oder aufgebaut wurden. Nicht selten muss ein mit sauer erarbeitetem Geld finanziertes Haus weit unter dem eigentlichen Wert verkauft (ev. versteigert) werden; aehnliches gilt fuer kleine Unternehmen, die waehrend der Ehe aufgebaut wurden. Aber auch ein geerbtes Haus (das nicht unter den Zugewinn faellt) kann mit dem auf das Existenzminimum abgesackte Einkommen haeufig nicht mehr gehalten werden, und muss zur Begleichung von Unterhaltspflichten verkauft werden. Kein Mensch weiss, wieviele Vermoegen durch Scheidungen schon vernichtet wurden (und noch weiterhin werden); es muss sich jedoch um eine recht ansehnliche Summe handeln.
Aus unterhaltsrechtlichen Erwaegungen kann ich deshalb nur jedem dringend raten, keine Ehe einzugehen (insbesondere Maenner sollten sie vermeiden, da sie meist die wirtschaftlich Staerkeren in der Ehe und somit potentielle Unterhaltsverpflichtete sind). Zwar hat auch eine formlose Lebensabschnittspartnerschaft einige Tuecken (z.B. gemeinsames Sorgerecht nur in beiderseitigem Einverstaendnis); die Unterhaltspflicht an die Exe endet IMHO jedoch normalerweise nach 3 Jahren und Du zahlst dann nur noch den Kindesunterhalt. Noch etwas besser bedient bist Du, wenn Du auch auf einen gemeinsamen Haushalt mit der Angebeteten verzichtest. Dann kannst Du naemlich auch nicht mehr aufgrund des GewSchG aus der Wohnung geworfen werden.
Als nicht besonders wirksam erweisen sich dabei Ehevertraege; sofern auf gegenseitigen Unterhalt darin verzichtet wird, koennen solche Klauseln nachtraeglich als unsittlich und deshalb null und nichtig erklaert werden.
Tja, traurig aber wahr: Eine eheliche Partnerschaft bietet IMHO heute mehr Gefahren als Sicherheiten; insbesondere angesichts einer Scheidungsquote, die langsam aber sicher gegen 50% strebt mit anschliessend nahezu garantiertem Zurueckfallen auf das Existenzminimum, ist die Gefahr einer scheidungsbedingten Armut recht gross. Deshalb wird die Zahl der Singles wohl weiter zunehmen.
Zu guter Letzt muss auch der psychologische Aspekt beruecksichtigt werden: natuerlich hat ein Mann gewisse rechtliche Moeglichkeiten im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen im Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerecht. Er muss jedoch gewaertigen, dass bei Einsatz von rechtlichen Mittel dies Auswirkungen auf das Verhaeltnis mit der Exe bzw. allfaelligen Kindern haben wird; was nuetzt es, wenn der Unterhalt an die Exe gerichtlich herabgesetzt wird, wenn nachher der Umgang mit den Kindern vereitelt wird. Und glaube ja nicht, dass dem umgangsberechtigten (und umgangsverpflichteten) Vater irgendein Richter hilft. Normalerweise ziehen sich Umgangsverfahren derart in die Laenge, dass der Vater entweder irgendwann entnervt das Handtuch wirft, oder aber ein Richter feststellt, dass inzwischen gar keine Bindung mehr zwischen Kindern und Vater besteht und somit der Umgang nicht mehr durchgesetzt werden kann. Keinesfalls wird eine Mutter dafuer zur Verantwortung gezogen, denn diese Ikone ist unantastbar in diesem Rechtsstaat. Richter beschraenken sind deshalb meist auf Ermahnungen und manchmal wird auch ein Zwangsgeld bei Umgangsvereitelungen verhaengt. Sofern eine Mutter die Ermahnungen ignoriert, passiert jedoch weiter nichts, oder es kommt lediglich zu weiteren Ermahnungen; und wenn die Mutter selber auf dem Existenzminimum ist, kann auch das Zwangsgeld nicht eingetrieben werden. So koennen Kinder zu Schutzschilden fuer die Mutter gegenueber saemtlichen rechtlichen Sanktionen werden.
Wohlgemerkt: ich behaupte nicht, dass die meisten Muetter so handeln. Es ist jedoch so, dass Muetter, die eine entsprechende kriminelle Energie aufweisen, so handeln koennen, ohne dass sie in der Rechtswirklichkeit dafuer zur Rechenschaft gezogen werden. Und das ist der eigentliche Skandal an der heutigen (Un-)Rechtsprechung.
Der Vater tut jedenfalls gut daran, sich mit der Kindesmutter gut zu stellen und u.U. auch entwuerdigende Regelungen zu akzeptieren, sofern er seine Kinder liebt und weiterhin sehen will. Nicht wenige Vaeter scheinen deshalb irgendwann einmal lieber die Konsequenzen zu ziehen und auf Umgang zu ihren Kindern zu verzichten, um dem konstant auf ihnen lastenden Druck zu entgehen. Das wird ihnen dann auch prompt als Interesselosigkeit vorgeworfen, es handelt sich IMHO jedoch eher um Resignation gegenueber einer Situation, in der sie, so oder so, die Ver*rschten sind. Denn als Vater bist Du normalerweise bedeutungslos, und Deine Beduerfnisse interessieren niemanden. Leider fehlen Forschungen auf diesem Gebiet fast voellig; deshalb wissen wir so gut wie nichts ueber Vaeter und ihre Motive sich von den Kindern zurueckzuziehen. Wir wissen auch nichts ueber die alltaeglichen subtilen Erpressungen (z.B. Geld gegen Umgang mit Kindern), die zweifellos weit haeufiger vorkommen, als ruchbar wird.

ich verstehe diese Aussage gerade nicht. Sie verstößt gegen alles was ich vom Scheidungsrecht weiß Offensichtlich ist das nicht viel, darum erklär mir mal wie das möglich sein soll, welche juristischen Begründungen es da gibt.

Ich weiss auch nicht besonders viel zum Scheidungsrecht (insbesondere nicht zum deutschen). Ich empfehle Dir jedoch, Dich in den ISUV-Forum (siehe Link) oder im Usenet (de.soc.familie.vaeter) ein wenig umzuschauen (Joerg moege mir diese Empfehlung verzeihen, aber das ISUV-Forum ist IMHO wirklich ausgezeichnet). Natuerlich sind die dortigen (z.T. sehr krassen Faelle) nicht unbedingt die Regel in der Scheidungswirklichkeit; sie zeigen aber auf, was einem Unterhaltsverpflichteten bei entsprechend schlechtem Charakter der Exe so alles zustossen kann. V.a. zeigt es, dass Gerechtigkeit und Recht zwar denselben Wortstamm, darueber hinaus jedoch kaum mehr etwas gemein haben. Da trifft man(n) teilweise wirklich auf kafkaeske Zuege im deutschen Scheidungs-, Unterhalts- und Umgangsrecht.

>Was den Unterhalt betrifft, so findet hier eine Reduktion statt. Es spielt kaum eine Rolle, wieviel Er für seine Arbeit bekommt. Der Selbstbehalt beträgt derzeit 840 Euronen (bei Berufstätigkeit,nicht zu vergessen der Wechsel von Steuerklasse drei nach eins, was ihm noch weniger übrig lässt), was zuviel zum Sterben und zuwenig zum Leben ist.
Stimmt. Allerdings sind 840 Euro ganz unabhängig vom Geschlecht sehr wenig.

Das Problem ist, dass auch recht gut verdienende Unterhaltsverpflichtete ziemlich schnell auf das Existenminimum gedrueckt werden. Der Anreiz, moeglichst gut zu verdienen, sinkt nach einer Scheidung verstaendlicherweise auf den Nullpunkt, da jeglicher Mehrverdienst zum grossen Teil von der unterhaltsberechtigten Exe abgeschoepft wird (3/7-Regelung, Sonderbedarf, etc.).

Verlangt die holde Exgattin zudem noch Unterhalt für sich, was sie natürlich machen kann, dann muss er drei siebtel seines Gehaltes für sie berappen.
Diese Zahlung müsste in meinen Augen gesetzlich befristet werden.

In meinen Augen sollte dieser Ehegattenunterhalt gleich ganz gekippt werden. Scheidung bedeutet das Ende der Ehe; durch den Ehegattenunterhalt besteht aber sozusagen die Ehe weiter. Ich sehe nicht ein, weshalb ein Unterhalt an den Ex-Partner ueber die Ehe hinaus weitergezahlt werden soll. Eine befristete Zahlung (z.B. auf 3 Jahre, wie bei unehelichen Partnerschaften mit Kindern) waere aber immer noch die wesentlich bessere Alternative zum heutigen System.


Die Exe sucht sich dann nen neuen, wenn sie will und schon multipliziert sich ihr Auskommen, während es sich bei ihrem Ex reduziert.

Dieses Argument überzeugt mich nun überhaupt nicht. Es kann nämlich auch der Mann sein, der sich ne Neue sucht. Darin sehe ich nun keine klare männliche Benachteiligung.

Du scheinst mit der Zweitfrauenproblematik nicht vertraut zu sein. Sollte eine Frau so 'unklug' sein und einen geschiedenen, unterhaltspflichtigen Mann heiraten, kommt sie indirekt finanziell fuer die Erstfrau auf; zu diesem Thema empfehle ich Dir ebenfalls die einschlaegigen ISUV-Foren zu besuchen.
Ausserdem hat eine Exe, die wieder heiratet oder laengere Zeit in einer gefestigten Partnerschaft immerhin den Ehegattenunterhalt zu verlieren; leicht erworbenes (verdientes?) Geld ohne jegliche Gegenleistungen. Deshalb sorgen nicht wenige Exen dafuer, dass der Nachweis einer neuen gefestigten Partnerschaft fuer den Unterhaltsverpflichteten ziemlich schwierig wird.

Gerechtigkeit ist hier einseitig gelagert, unter einem Synonym mit der Bezeichnung "Kindeswohl". Das berechtigt dazu, dich hinterher auszunehmen und dir stehts mit dem drohenden Finger vor der Nase zu wedeln.
Volle Zustimmung. Das Kind als Druckmittel zu benutzen ist schäbig, dennoch leider alltägliche Praxis.

Ja, leider.

Justitia ist blind und obendrein eine Frau; kein Wunder erfahren Maenner an Familiengerichten keine Gerechtigkeit.

Gruss

Maesi

http://www.isuv.de

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Collantix, Sunday, 29.12.2002, 01:27 (vor 7805 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Jörg am 28. Dezember 2002 22:06:16:

Hallo Jörg,

ich sehe das auch ein wenig anders.
Du hast sicher recht, wenn Du sagst, daß meistens der Mann draufzahlt.
Andererseits frage ich mich immer wieder, warum werden im Vorfeld keine Eheverträge gemacht? Die Möglichkeit gibt es laut BGB, oder scheitert das schon an den Notarkosten?

Andererseits krankt IMHO unsere Gesellschaft daran, daß man immer Schuldige sucht. Die Prozeßhanselei, die da aus den USA zu uns herüberschwappt, ist da ein eindeuitiges Indiz dafür.

Und zu einem Scheitern gehören in der Regel zwei. Ausnahmen bestätigen die Regel...

Gruß

Collantix

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Joachim, Sunday, 29.12.2002, 10:02 (vor 7805 Tagen) @ Collantix

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Collantix am 28. Dezember 2002 23:27:29:

ich sehe das auch ein wenig anders.

und ich sehe das ganz anders.

Du hast sicher recht, wenn Du sagst, daß meistens der Mann draufzahlt.

Es sind fast ausschlisslich nur Männer die man lebenslänglich ausbeutet und wie Sklaven hält!

Andererseits frage ich mich immer wieder, warum werden im Vorfeld keine Eheverträge gemacht? Die Möglichkeit gibt es laut BGB, oder scheitert das schon an den Notarkosten?

Leider gibt es in Deutschland die traurige TATSACHE, dass manche RicherInnen im Scheidungsverfahren die notariellen Eheverträge für Null und Nichtig erklärt haben oder noch erklären, also kann man dem auch nicht mehr trauen! Wenn mir das passieren würde, so würde ich bis vor dem EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) ziehen!

Andererseits krankt IMHO unsere Gesellschaft daran, daß man immer Schuldige sucht. Die Prozeßhanselei, die da aus den USA zu uns herüberschwappt, ist da ein eindeuitiges Indiz dafür.

Die Schuldfrage wurde abgeschafft und in ein Zerrüttungsprinzip umgewandelt, die fatale Nebenwirkungen und Risiken dabei sind, dass fast
ausschliesslich die Erwerbstätigen die Verlierer und Stubenhocker die Gewinner sind. Die Politik hat es sich zu einfach gemacht, bevor eine Person nach der Scheidung die Sozialkasse belastet, hat man es einfach umgedreht und die Belastungen dem Erwerbstätigen nach einer Scheidung auferlegt und das lebenslänglich und ohne Gegenleistung dafür zu erhalten, das ist meiner Meinung nach eine sehr schwere Menschenrechtsverletzung und Sklaverei (Ausbeuterei)!

Und zu einem Scheitern gehören in der Regel zwei. Ausnahmen bestätigen die Regel...

Mit einem fatalen Unterschied, dass man eine Person zum Verlierer abstempelt und die andere Person zum Gewinner macht! Wenn beide Partner für das Scheitern der Ehe verantwortlich sind oder auch in Ausnahmen nur eine Person, warum kassiert dann eine Person kräftig ab und die andere Person wird abgezockt, ausgebeutet und erhält dafür keine Gegenleistung und zahlt drauf, mit welchem Recht eigentlich? Normalerweise müsste jedem Heiratskandidaten vor Eheschliessung eine Heiratsbroschüre in die Hand gegeben werden, um über die Risiken und Nebenwirkungen im Scheidungsfall aufzuklären, da geht dann eindeutig hervor, wer Gewinner und Verlierer ist, wer ausgebeutet und ruiniert wird ohne Gegenleistungen zu erhalten und wer sich nach einer Scheidung über ein schönes Leben in Saus und Braus freuen kann. Ich bin mir sicher, wenn viele das vorher gewusst hätten was die Nebenwirkungen und Risiken einer Ehe sind, dann wären schon viele vor der Eheschliessung geflüchtet und lieber Single geblieben.
Liebe ist vergänglich, aber der Leistungszwang bleibt lebenslänglich! Das beste Rezept ist, um nicht in eine Ehefalle zu tappen, erst gar nicht Heiraten und eine Lebens-Partnerschaft nur in getrennten Wohnungen eingehen!

Gruß
Joachim

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Joachim, Sunday, 29.12.2002, 11:11 (vor 7804 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Jörg am 28. Dezember 2002 22:06:16:

Hallo Jörg,

die Abschaffung der Schuldfrage ist für mich fast sowas wie eine Einladung
zum Mißbrauch.

Stimmt!

Mal etwas vereinfacht ausgedrückt: Während früher die Schuld festgestellt
werden mußte, kann man heute einfach sagen: "Die Ehe ist zerrüttet" und der
besser verdienende Partner (in der Regel also der Mann) muß die Zeche zahlen.

Die Politiker haben die soziale Kosten einfach auf den Erwerbstätigen umgelegt, damit die Sozialkasse nicht belastet ist! Fast jede Person hat zwei Hände und Füße um einer Arbeit nachzugehen und sich das eigene Geld zu erarbeiten und verdienen, alles andere ist meiner Meinung nach ein Parasit.

Ich denke, es kommt nicht von ungefähr, daß die meisten Scheidungen von
Frauen eingereicht werden.

mir ist aufgefallen, dass Partnerschaften gegenüber einer Ehe meistens länger halten, die Ehe ging schneller in die Brüche als die Partnerschaft die über Jahre hinweg dauerte! Ist doch klar, nach einer Scheidung gibts Kohle lebenslänglich, das ist wie ein Lottogewinn!

Gruß
Joachim

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Joachim, Sunday, 29.12.2002, 10:32 (vor 7804 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Markus am 28. Dezember 2002 20:36:36:

Hallo Markus,

das mit der Schuldfrage sehe ich komplett anders. Ich denke es ist einfach nicht möglich für Außenstehende eine Schuldfrage zu beantworten. Schuld tragen immer beide und selbst wenn ein "Fremdgehen" Anlass für eine Trennung ist, muss das nicht immer zwangsläufig so sein, dass der Fremdgänger/die Fremdgängerin hier schuld trägt. Ich denke auch, wenn wir so selbständig sind, uns die Partner selbst zu wählen, wenn wir uns die Zeit genommen haben, genau abzuwägen, ob wir heiraten oder nicht, dann sind auch wir in der Pflicht für die Folgen gerade zu stehen und sollten hier nach keinem Gericht rufen, das über Schuld und Unschuld richtet. Ich kenne Menschen, die können andere nur durch Blicke auf 180 bringen. Was sagt man dann dem Richter? Der oder die hat mich immer so blöd angeschaut?
Es gibt in meinen Augen nie eine einseitige Schuld oder eine einseitige Unschuld, wenn Ehen in die Brüche gehen. Darum finde ich persönlich es auch richtig, dass die Schuldfrage aus Scheidungsurteilen gestrichen wurde.

meiner Meinung nach scheinst Du aber eines noch nicht ganz verstanden zu haben, für die Scheidungsindustrie gibt es im Scheidungsfall einen Gewinner und einen Verlierer, was es ja eigentlich gar nicht geben dürfte! Verlierer ist grundsätzlich die erwerbstätige Person, die abgezockt, ausgebeutet und ruiniert wird und Gewinner ist die Person die lebenslänglich auf die Kosten des Erwerbstätigen lebt, oder hast du schon erlebt das die abgezockte erwerbstätige Person dafür eine Gegenleistung erhält? Scheidung ist Scheidung und damit müssten auch alle gegenseitigen Ansprüche und Verpflichtungen geschieden werden und einseitige Ansprüche sowieso! Das was wir in Deutschland haben ist totales UNRECHT!

Gruß
Joachim

Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft?

Odin, Sunday, 29.12.2002, 23:59 (vor 7804 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Markus am 28. Dezember 2002 20:36:36:

Hallo Joachim,
das mit der Schuldfrage sehe ich komplett anders. Ich denke es ist einfach nicht möglich für Außenstehende eine Schuldfrage zu beantworten. Schuld tragen immer beide und selbst wenn ein "Fremdgehen" Anlass für eine Trennung ist, muss das nicht immer zwangsläufig so sein, dass der Fremdgänger/die Fremdgängerin hier schuld trägt. Ich denke auch, wenn wir so selbständig sind, uns die Partner selbst zu wählen, wenn wir uns die Zeit genommen haben, genau abzuwägen, ob wir heiraten oder nicht, dann sind auch wir in der Pflicht für die Folgen gerade zu stehen und sollten hier nach keinem Gericht rufen, das über Schuld und Unschuld richtet. Ich kenne Menschen, die können andere nur durch Blicke auf 180 bringen. Was sagt man dann dem Richter? Der oder die hat mich immer so blöd angeschaut?
Es gibt in meinen Augen nie eine einseitige Schuld oder eine einseitige Unschuld, wenn Ehen in die Brüche gehen. Darum finde ich persönlich es auch richtig, dass die Schuldfrage aus Scheidungsurteilen gestrichen wurde.
Gruß, Markus

Da bin ich Deiner Meinung: Die "Schuldfrage" war ein Quatsch und lies sich ohnehin nie klären. Da kam es oft dazu, daß einfach irgendjemand die "Schuld" auf sich nahm, nur damit die Ehe endlich geschieden werden konnte.
Ich glaube auch kaum, daß es hier jemals zu einer gerechten Lösung kommen kann. Sicherlich hat der Partner, der sich bereit erklärt, für die Kinder zuhause zu bleiben, ein Recht darauf, daß sichergestellt ist, daß er damit nicht die Arschkarte gezogen hat - genauso hat aber auch der andere Partner, der arbeitet, dasselbe Recht.
Wirtschaftlich ist es ohnehin Blödsinn, daß eine gut ausgebildete Frau (und im Moment haben sie tatsächlich die bessere Ausbildung) mit Doktordiplom 15 Jahre Kinder hütet - andererseits haben wir auch tatsächliche volkswirtschaftliche Schäden, weil NIEMAND bereit war, die Kinder zu hüten und jeder nur an seine Kariere dachte.
Bis zu einer gerechten Lösung ist da sicher noch ein weiter Weg. Den wird man aber bestimmt nicht kürzer machen, in dem man die Uhr zurückdreht.
Odin

Re: Eine Frau über manche Frauen! Ist das die Wahrheit?

Joachim, Monday, 30.12.2002, 13:41 (vor 7803 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Warum wurde 1977 die Schuldfrage abgeschafft? von Joachim am 28. Dezember 2002 18:23:53:

Halöchen,

ich möchte gerne eine Seite oder ein Recht finden, welches Männer etwas mehr schützt. Vor Frauen die nur ihre Männer aussaugen, weil sie nicht zufrieden waren. Heutzutage liegt es offensichtlich auf der Hand. Das in meinem Bekanntenkreis und dieser ist sehr Global und auch nicht wirklich klein; es tatsächlich 70% der Frauen aus Rachegelüsten dazu haben kommen lassen. Sie wollen nicht arbeiten und sind regelrecht boshaft ihren Männern gegenüber wenn diese nicht spuren. Ich konnte noch nicht einmal feststellen das etwasw verachtendes passiert ist, nein! Diese Frauen wollen nicht arbeiten und das es doch geht, spielen diesen Frauen offensichtlich - noch verheiratete Frauen mit einer sehr hohen Zufriedenheit praktisch (noch nicht einmal) vor. Nein, es klappt. Sie wollen nicht unzufrieden versauern, sind im Einklang mit sich, der Familie und ihrem Umfeld. Ich erlebe Frauen die wirklich hinter vorgehaltener Hand bestätigen, dass sie einfach bequem und zufrieden ihre Babys erziehen wollen und eigentlich mit der kleinen Aufgabe schon mehr als genug damit beschäftigt sind! Ich erkenne hier faule, Nichtskönner mit Komplexen und eigentlich dann auch in meinen Augen noch nicht einmal fähig wirklich Kinder in die Welt setzen zu dürfen. Sie geben zu, nur geheiratet zu haben um danach so in Ruhe leben zu können. Das nenne ich sehr männerfeindlich. Ich als Frau, sage ein sehr ausdrückliches Pfui für diese Art von unmenschlicher Prostitution auf Kosten der Kinder. Ekelhaft. Beschämend für meine Art. Ich möchte mich hiermit im Namen der 10% der Frauen die nicht so sind entschuldigen. Es sind die 10 Prozent die versuchen, wenn sie nicht mehr wollen oder nicht mehr können Ihren Unterhalt selber zu bestreiten. Ich erlebe die Frauen die Sozialgelder nebenbei abzocken, nebenbei arbeiten gehen und es nicht angeben um noch mehr Geld in der Tasche zu haben. Ich erlebe Frauen die sich darauf so gut vorbereiten und über Jahre vorspielen um es sich dann wirklich leicht zu machen. Ab einer bestimmten Zahl von Kinder ist es bestimmt nicht so leicht. Aber ich erlebe diese Frauen tagtäglich die ihren Ex-Männern aus gram weil sie nicht auf Sex angewiesen sein wollen, sich vor Auseinandersetzungen und Konflikten so sehr fürchten dass sie die Männer lieber verlassen. Sie spielen Theater vor und provozieren viele Männer solange bis sie nicht mehr anders können (manchmal). Die Frau sieht nur ihre Vorteile und spielt sich sozial so weit in den Vordergrund, dass ich teilweise echt schreien könnte vor Wut. Ich hoffe es wird Gesetze geben die das wirklich nicht mehr geschlechtlich in unserer heutigen Zeit zu regeln wissen. Durch diesen geschürten Geschlechterkampf der sich aus solchen Dingen nun einmal heraus entwickelt; wenn man immer wieder nur auf seine Rechte pocht, sollte langsam bei unserem heutigen Wissensstand nicht mehr in Rassen und Geschlechtern unterteilt werden. Wenn es darum geht, sollte wohl auch die Einheitenverkörperung der Macht "Geld" langsam mit strukturiertem Denken unserer superschlauen vielleicht einmal gelöscht werden. Dann geht es nicht um Geld und auch nciht darum, wie ich mich behaupten muß. Nein, dann ginge es um Liebe und Geborgenheit. Utopie weil es niemand ändern will. Schade oder?

Ein wunderschönes und zufriedenes Leben für alle!
Herzlichen Gruß
Die Lenz, alias Friske

PS: Ich wünsche mir mehr Gerechtigkeit und Zufriedenheit für die Menschen auf dieser Welt. Möglich vielleicht durch Liebe, Toleranz, Verständnis. Nicht nurimmer aus seiner eigenen Sicht. Das macht krank!;o)

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