Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Blauäugigkeit

Markus, Sunday, 29.12.2002, 15:16 (vor 7804 Tagen) @ MeckMax

Als Antwort auf: Blauäugigkeit von MeckMax am 29. Dezember 2002 11:26:19:

Hallo MeckMax,

also in habe nie geheiratet. Es erscheint mir aber mehr als unlogisch, dass es einer Frau nach der Scheidung finanziell besser gehen soll. Erklär mir mal wie das gehen soll und trübe meine Blauäugigkeit.

1. Zugewinngemeinschaft
Das heißt erbt der Mann etwas oder bringt Geld in die Ehe ein, dann ist das bei der Trennung außen vor. Es wird der Gewinn geteilt, der innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurde.

2. Unterhalt
Wenn ein Mann in der Ehe 2000 Euro brutto hatte, dann bekommt er nach der Ehe nicht automatisch ne Gehaltserhöhung. Es bleiben 2000 Euro. Von diesem Geld musste vorher ein Haushalt finanziert werden.
Wenn nach der Scheidung dann 2 Haushalte davon bezahlt werden müssen, dann erklär mir mal bitte wo da die Frau das Geschäft macht. Wie soll es ihr finanziell besser gehen als vorher? Klar, wenn der Mann ihr 10 Euro Taschengeld im Monat zugewiesen hat vielleicht, aber insgesamt werden aus den 2000 Euro eher weniger und damit heißt das Einschnitte für beide Partner.

Gruß, Markus

Hallo Markus
Entweder lebst du noch in einer funktionierenden Partnetschaft, hast ein günes Parteibuch unter dem Kissen, oder bist noch Single.
Deine Blauäugikeit ist ja kaum noch zu überbieten. Schau doch mal unter folgenden Adressen (und)in den Foren nach, soweit vorhande:
www.treffpunkteltern.de
www.vafk.de
www.pappa.com
Wenn du nicht grade mit Scheuklappen gestraft bist, dann sollte dir ein Licht aufgehen.
http://www.vaeter-aktuell.de/gesellschaft/Vorsicht-Ehe.htm
In diesem Sinne, viel Denkwürdiges auch für dich...........
Gruß vom
MeckMax


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