Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mord an Karolina: Lebenslange Haft für beide Angeklagten

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 25.05.2006, 04:14 (vor 6556 Tagen) @ Rainer

Wir haben eben das aus im dritten Reich eingeführte Gesinungsstrafrecht.
Das macht Strafverfahren zur Würfelpartie.

http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-1996/beitrag.html

Rainer

Hallo Rainer!


Junge Junge - das ist starker Tobak. Absolut lesenswert!

So manchem wird beim Lesen von deutschen Gesetzestexten schon der Ursprung merkwürdig ins Auge gesprungen sein. 1936, 1938.. ein Großteil unserer Gesetze stammt aus der Nazi-Zeit. Viele werden sich wie ich schon gefragt haben: wenn diese Zeit so barbarisch war, wie kommt es dann, daß sie offenbar derart moderne und wegweisende Gesetze schuf, daß diese 70 Jahre später noch immer Gültigkeit haben? Wie kann ich verstehen, daß dieses System als Unrechtssystem gilt, seine Errungenschaften in der Justiz aber bis heute als wegweisend gelten?? Bissel schizophren, das alles, was?

Vielen wird ebenfalls aufgestoßen sein, wie unterschiedlich unsere Justiz bei gleichen Taten, aber unterschiedlichen Tätern, oft urteilt. So mancher wird dabei seinen Glauben an unseren "Rechtsstaat" verloren haben.

DASS es so ist, war also sicher klar. Aber WARUM es so ist, das erklärt der verlinkte Beitrag erstklassig. Den GROSSEN UMBRUCH 1945 hat es nicht gegeben, wir leben immer noch mehr oder weniger in der Fortsetzung des Dritten Reichs. Sicher, Blutschande-Gesetze u.ä. wurden durch die Alliierten aufgehoben, der Respekt vor den Menschenrechten faßte ein wenig Fuß in der Justiz, aber ansonsten blieb vieles beim Alten.

"Ebenso exakt und unvoreingenommen muß man allerdings die Frage nach der Befreiung von den übrigen Merkmalen der nationalsozialistischen Rechtslehre beantworten:

1. "Wir gehen nicht mehr vom Einzelnen aus" (Kollektivismus)
2. "Das Recht ist in dauernder Entwicklung" (Dynamismus)
3. "Recht ist, was ... nützt" (Teleologie)
4. "Ob die Entscheidungen der materiellen Gerechtigtkeit ... entsprechen, ist viel wichtiger, als wer sie erläßt und wie sie zustandekommen" (Rechtsstaatsfeindlichkeit)
Sind diese - wörtlich von FREISLER - stammenden Sätze heute überwunden ? Oder kann man sie bedenkenlos übernehmen ?

Beide Fragen sind zu verneinen: Die Befreiung von den kollektivistischen, dynamistischen und teleologischen Lehren des 3. Reichs wäre rechtsstaatlich zwingend erforderlich gewesen. Sie ist mißlungen."

Was für eine perfekte Beschreibung unseres Rechtssystems! "Wir gehen nicht vom Einzelnen aus" - nein, die Zugehörigkeit zu Gruppen ist wichtiger! Ist die Gruppe eine anerkannte Opfer-Gruppe, fallen die Urteile entsprechend milde aus. Und umgedreht.
"Recht ist, was... nützt" - auch das finden wir in unserer Rechtssprechung wieder. Heute ist Recht das, was Frauen bzw. ihren Funktionärinnen nützt. Folgerichtig gibt es schwerstbedenkliche Gesetze wie das GewSchG - scheiß drauf, daß dieses die Grundsätze unserer Verfassung gleich mehrfach mit Füßen tritt (Unverletzlichkeit der Wohnung, Gewaltenteilung, Unschuldsvermutung). Recht ist das, was nützt!

Mir hat dieser Text sehr zu denken gegeben, ja gewissermaßen die Augen geöffnet.

Ich möchte gern noch erwähnen, daß diese Sichtweise der Debatte um den Begriff "Femi-Faschismus" weitere Aspekte hinzufügt: ein faschistisch geprägtes Recht, übernommen von einer feministisch dominierten Gesellschaft, ist ein weiteres gravierendes Argument für die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit dieser Bezeichnung!


Gruß
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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