Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BW: Grüne und SPD - Positive Diskriminierung im Koalitionsvertrag

KeinPolitiker, Tuesday, 10.05.2011, 11:03 (vor 4735 Tagen) @ adler

Danke für die Zusammenfassung, Adler:

Der neue Absatz 2 des GG Artikel 3 ist das EMÄCHTIGUNGSGESETZ
des Feminismus.

Die Entwicklung des Artikel 3 GG ist in einem Vortrag von Alexander
Lamprecht sehr gut dokumentiert (pdf)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-frauen/lgg/vortrag_artikel_3_absatz_2_grundgesetz.ppt.pdf

SPD und Grüne bauen das in Baden Würtemberg weiter aus:

Die Partei DIE GRÜNEN und die SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Wahlrecht in Baden-Württemberg im Sinne einer sogenannten "positiven Diskriminierung" des männlichen Teils der Bevölkerung zu verändern.

Die anderen Parteien halten still, die Medien unisono. Vgl:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=183340
mit Verweis und Hinweis auf RA Schulte-Frohlindes Blog:

"Innerhalb der Landespolitik wollen wir Gender Mainstreaming und Gender Budgeting erfolgreich durchsetzen und weiterentwickeln. Beim Anteil der Frauen in den gewählten Vertretungen der Kommunen und im Landtag nahm Baden-Württemberg im Bundesländervergleich bereits in der Vergangenheit den letzten Platz ein. Nach der Landtagswahl ist der Anteil der Frauen nochmals auf nur noch 18 % gesunken. Um dies in Zukunft zu ändern, wollen wir sowohl das kommunale Wahlrecht als auch das Landtagswahlrecht dahingehend überprüfen, wie wir es geschlechtergerechter ausgestalten können."

Beide Zitate via: http://www.schulte-frohlinde.de/node/167


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