Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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StGB §170

adler, Kurpfalz, Monday, 25.07.2011, 18:47 (vor 4652 Tagen) @ Jürgen

Der Abs. 1 ist insofern schwachsinnig, denn wer keinen Unterhalt bezahlen kann

Na es heißt da ja Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht. Es werden also diejenigen belangt, die zwar zahlen könnten, das aber nicht tun. Allerdings wird der entsorgte Vater sehr restriktiv in solche Arbeitsverhältnisse hineingepresst. Während die Muddi aber so was von voll damit ausgelastet IHR Kind in der schönen, guten Stube zu versorgen, wird dem entsorgten Vater allerhand zugemutet. Die allerletzte Drecksmaloche ist eine Selbstverständlichkeit, damit Muddi sich nicht auch noch mit sowas belasten muss.

Und wenn du denkst, er habe dann sein Tagwerk vollbracht, wenn er abends oder nach der Schicht als Leih- oder Fremdarbeiter völlig grocky ist, dann hast du die Rechnung ohne den djb gemacht. Es wird ihm jetzt noch eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" oben drauf gepackt, wenn das Geld nicht reicht, das zu entfremdende Kind mit zu versorgen. Oder soll ich gleich sagen Muddi mit zu versorgen? Denn wie die Überweisungen dann verwendet werden, das prüft ja kein Jugendamt.

Ich habe mal von einem Urteil gelesen, wo das Richterlein der Meinung war, es sei dem Zahlsklaven durchaus zuzumuten zwei Stunden mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren - undabends genauso wieder zurück. Entweder gab es keinen ÖNV dorthin, oder er wollte das Fahrgeld von der Unterhaltsleistung abziehen, die ihm ja als Privater Verbrauch angerechnet und nicht etwa vom Einkommen abgezogen werden. So entstehen Lügenstatistiken von den armen frauen und den reichen Männern. nachzulesen bei MannDat. Ein Auto könnte er sich nicht mehr leisten.

Einem Anderen wurde mal Geld zugerechnet, das er gar nicht hatte, damit man ihm Unterhalt abpressen konnte. Das Hohe Gericht nannte das ein "fiktives Einkommen". Im Namen des Volkes! Heribert Prandl schrieb einen Kommentar dazu und nannte dies "Das Hexen Einmaleins".

Besonders Abs. 2 ist sehr denkwürdig.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in
verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ja, das ist ein seltsamer Absatz. Ich nehme an, der ist im Zuge des sich ausdehnenden kollektiven Irreseins unter freundlicher Mithilfe des djb hinzu geschustert worden, wie so manches beim GG auch. Vielleicht noch unter Igitte Zynisch? Die ist mir noch bekannt für Gesetze, die so verschwurbelt sind, dass deren Tragweite keiner so recht durchschaut, wo aber nur sie genau weiß wo sie damit hin will.

Schauen wir uns also diesen Absatz an und überlegen, was frau daraus machen könnte. Endziel konnte vermutlich gewesen sein der Armen Frau ein weiteres Folterinstrument in die Hand zu geben, um den Schläger unterwürfig zu halten. Interessant ist ja schon die Straferweiterung von 3 Jahren im Absatz 1 auf nunmehr 5 Jahre.

Interessant ist weiterhin der Satz "und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt". Das klingt schon jetzt nach einer Freisprechung der Frau und Verantwortungsübertragung an das dafür zuständige Nutzvieh. Also sie tötet oder lässt töten, aber er ist schuld. Das bietet ein weites Feld. Sie lässt den Zellhaufen entfernen und droht, dem Lebensabschnittspartner damit, ihn anzuzeigen, weil er sie ja zu diesem Schritt irgendwie gefühlt gezwungen hatte, wenn der nicht mehr so recht spuren mag.

Nach neuer Rechtsauffassung aus dem schwarzen Wunderland müsste er ja dann erstmal beweisen, dass er keinen irgendwie gelagerten Druck auf die arme OpferFrau ausgeübt hatte, weil ja doch Frauen immer die Wahrheit sagen und sich vorher lieber die Zunge herausschneiden würden, bevor sie eine solche Anklage ungerechtfertigt erheben. Wie er das machen soll, wen kümmert das?

Ob geschulte allchemistische Rechtsverdeher in salto schlagenden Auslegungen das schon aus diesem Absatz herauskitzeln können, bleibt zweifelhaft erscheint aber nicht gänzlich unmöglich. Wer in Anwendung der Ziegelphysik "beweisen" kann, dass eine Diskriminierung dann keine Diskriminierung mehr ist, wenn er sie plötzlich eine positive nennt, der könnte auch dazu in der Lage sein.

Alles "Im Namen des Volkes", das nix mehr versteht.

Auf jeden Fall wäre es aber doch ein Leichtes, nach dieser Vorlage einen neuen Paragraphen aus der Taufe zu heben und im Zuge irgendeines Großergnisses, das das gemeine Volk ablenkt, klammheimlich durch die Gesetzgebung zu peitschen, falls alle Künste scheitern sollten. Es ließe sich aber auch ganz leicht als neuen Absatz dem Gewaltschutzgesetz anhängen. Das zielt ja eh schon in die selbe Richtung: DER Täter geht!

Ich traue der Igitte Zynisch wirklich zu, dass sie so weit schon voraus geplant hatte.

Gruß
adler

--
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"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar


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