Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauen bei Renten-Neuregelung massiv benachteiligt

Christine ⌂, Tuesday, 30.05.2006, 23:38 (vor 6550 Tagen)

Koalitionsvertrag: Verlängerte Lebensarbeitszeit benachteiligt berufstätige Frauen
Berufstätige Frauen werden bei der Renten-Neuregelung im Koalitionsvertrag massiv benachteiligt. Darauf machen jetzt die Expertinnen des bundesweiten Verbundes der FinanzFachFrauen aufmerksam. Heide Härtel-Herrmann, Finanzexpertin aus Köln, sagt dazu:
"Es sieht zunächst einmal gerecht aus: Wer 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, darf auch in Zukunft mit 65 Jahren in Rente gehen, ohne dass Abschläge fällig werden. Ein Beitragsjahr wird dabei voll angerechnet, wenn der Durchschnittsverdienst all deren, die in einem Jahr in die Rentenkasse einzahlen, vom Beitragszahler erreicht wird. Wer die Voraussetzungen für diese Sonderregelung nicht mitbringt, schaut in die Röhre. Nach einer Übergangszeit muss bis zum Alter von 67 Jahren gearbeitet werden, andernfalls stehen Rentenkürzungen ins Haus."

45 Pflichtbeitragsjahre zu leisten und ein sogenannter "Eckrentner" im Sinne des Rentenrechts zu werden, das erfüllen heute nur sieben Prozent aller Frauen. Teilzeitbeschäftigung, Unterbrechungszeiten aber auch geringere Gehälter - Frauen verdienen immer noch etwa 80 Prozent von dem, was Männern bezahlt wird - sind der Grund dafür, dass sie künftig fast in jedem Fall mit Rentenkürzungen zu rechnen haben.

Ein Beispiel: Verdienen Frauen 45 Jahre lang 80 Prozent vom Durchschnitt aller Beitragszahler, brauchen sie 56 Jahre, um ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen zu können.
Dazu kommt: Wenn im Koalitionsvertrag ausdrücklich neben den Beschäftigungszeiten auch Kindererziehung und Pflegeleistung als Voraussetzung für diese Sonderregelung festgehalten werden, ist dies Augenwischerei. Denn für Kindererziehung werden sowieso für alle nach 1992 geborenen Kinder drei Pflichtbeitragsjahre anerkannt.
Aber: Eine Frau mit drei Kindern, die zwei Jahre ihre kranke Mutter gepflegt hat, und die deshalb lediglich zehn Jahre Vollzeitbeschäftigung und 30 Jahre Teilzeitarbeit nachweisen kann, fehlen neun volle Pflichtbeitragsjahre, um schon mit 65 Jahren die abschlagsfreie Rente beziehen zu können.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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