Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Was heisst eigentlich "links" oder "rechts" genau?

Mus Lim ⌂, Monday, 09.04.2012, 03:28 (vor 4408 Tagen) @ Robert

Also, wer hat ne vernünftige (und mehrheitsfähige) Definition?
(ich möchte endlich wissen, ob ich "links" oder "rechts" bin ;-) )

Vorschlag:

Man vergleiche einfach mal folgende Informationen:
* Sowjetische Frauenpolitik 1917 - 1939
* Deutsche Frauenpolitik seit 1968, welche unter anderem auf den Aussagen von Simone de Beauvoir beruhte.

Auszug A:
"Das Dekret über die Scheidung stellte es den Ehepartnern frei, sich aus der Ehe zu lösen. Bei einer einseitigen Willenserklärung zur Scheidung wurde der Partner vom Gerichtstermin benachrichtigt. War er unbekannt verzogen, reichte es, wenn die Scheidungswillige den Termin 2 Monate vorher im Regierungsanzeiger (z.B. der Iswestija) anzeigte. Um eine Ehe zu schließen, mußte lediglich der Wille der beiden Eheleute gehört werden, auch das wurde kostenlos registriert. Der Name der Frau konnte zum Familiennamen erklärt werden, was jedoch selten geschah. (...)
Das Ehegesetz von 1917 sah zunächst eine Gütertrennung mit Unterhaltspflicht gegenüber dem schwächeren Partner und den Kindern vor. Bei unehelichen Kindern konnte die Vaterschaft eingeklagt werden. Es zeigte sich beim Ansteigen der Arbeitslosigkeit, daß die ledigen Mütter besonders schutzbedürftig waren und ihre schwierige Situation nach der Scheidung nicht berücksichtigt worden war. Dies wurde 1926 in einem Gesetzentwurf für ein neues Ehegesetz aufgegriffen, der vom Volkskommissar für Justizwesen Kursky vorgelegt wurde. Er enthielt hauptsächlich die Gleichsetzung der registrierten und der De-facto-Ehe und die Einführung der Gütergemeinschaft in die Ehe. Damit sollte der Anteil der Hausarbeit während der Ehe am gemeinsam erwirtschafteten Vermögen anerkannt werden.

(...) Auf dem Lande befürchteten die Bauern eine Aufteilung des Besitzes durch die Anerkennung der Hausarbeit bei der Erwirtschaftung des gemeinsamen Eigentums. Außerdem argwöhnten sie, daß bei einer Schwächung der Familie durch die Erleichterung der Scheidung und die Anerkennung der De-facto-Ehe die Zahl der Erbberechtigten zunehmen würde. (...)
Eingehend auf die teilweise ungeregelten Familienverhältnisse, regte sie einen allgemeinen Versicherungsfonds aus Beiträgen der arbeitsfähigen Bevölkerung an, der die individuellen Alimente ersetzen und die Frauen zunächst bis zum ersten, später bis zum vierten Lebensjahr des Kind es unterstützen sollte. Sie wollte die Kindererziehung nicht der sich auflösenden Familie überlassen.

Statt dessen wurden, wie im Familienkodex von 1917 festgelegt, die ehelichen und die unehelichen Kinder durch Anspruch auf Alimente und Erbschaft ihren Vätern gegenüber gleichgestellt. Die Registrierung der Ehen und die Vaterschaftsfeststellungen dienten im wesentlichen dieser Absicherung der Kinder. Sie waren der Grund, die Familien zu erhalten. Die Alimente Verpflichtung machte ein Drittel des Lohnes aus, bei Nichtzahlung drohten Gefängnis und Geldbußen. (...)
Auch in den Planungen der Wohnkombinate ging man von nicht mehr als 5 bis 9 qm pro Kopf aus, da das private Wohnen reduziert, die Hausarbeit vergesellschaftet und die Kinder entweder in Kinderetagen oder Kindersektoren in den Wohnhäusern untergebracht werden sollten. Nadeshda Krupskaja, Mitglied im Volkskommissariat für Bildung, entwickelte dieses Modell, da die elterlichen Gefühle nicht unterdrückt werden sollten, sondern die Eltern zusammen mit den Pädagogen zur Erziehung befähigt werden sollten."

Auszug B:
"Eine Welt, in der Mann und Frau gleich sind, kann man sich leicht vorstellen. Denn es ist genau die Welt, welche die sowjetische Revolution versprochen hatte: Die Frauen würden genau wie die Männer erzogen und geformt, sie arbeiteten unter den gleichen Bedingungen und um den gleichen Lohn. [...] Die sexuelle Freiheit würde von den Sitten gestattet. [...] Die Frau würde genötigt sein, sich einen anderen Lebensunterhalt zu sichern. Die Ehe würde auf einer freien Vereinbarung beruhen, welche die Gatten aufkündigen könnten, sobald sie wollten. Die Mutterschaft wäre frei, d.h. man würde die Geburten-Beschränkung und die Abtreibung gestatten und dafür allen Müttern und ihren Kindern genau dieselben Rechte geben, ob sie verheiratet sind oder nicht. Schwangerschaftsurlaub würde von der Kollektivität bezahlt werden, welche die Betreuung der Kinder übernähme."

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