Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Reaktionen bei Sponline (Recht)

James T. Kirk ⌂, Alphamädchen-Quadrant, Friday, 20.04.2012, 00:20 (vor 4391 Tagen) @ Cpt.Chilli

Hier noch mal ein paar Kommentare aus dem Sponforum:

Auf einen solchen Gedanken kann wirklich nur ein Jurist kommen. Verantwortlich ist alleine die Frau, die jeden Beteiligten betrogen hat. Der Richterspruch rechtfertigt Betrug!

Ich würde verstehen,wenn die Ärzte eine Strafe zahlen müssten - aber Unterhalt? Die Ärzte haben Fehler gemacht, aber dazu gehört eben auch die Frau, die diesen Fehler absichtlich bewirkte. Unterhalt ist 18 Jahre * 2 Kinder * 12 Monate * 400 € =172380€ Das kann und darf nicht sein!!

Die Mutter hatte eine Kinderwunsch, die Ärzte haben diesen erfüllt! Wo da der Behandlungsfehler sein soll, erschließt sich mir nicht. Unterhaltsverpflichtet wäre nur die Mutter, wie in etlichen ähnlichen Fällen, wo kein Vater zu ermitteln ist. Wenn die Mutter das finanziell nicht leisten kann, muss eben das Sozialamt ran. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, wird zukünftig jeder Reproduktionsmediziner den Kinderwunsch allein erziehender Frauen ablehnen, um nicht als "Erzeuger" zur Kasse gebeten zu werden.

Und hier noch mal eine wichtige Passage aus dem Artikel, die die Situation der Ärzte deutlich macht:

Die Ärzte hatten im Prozess erklärt, dass sie nie mit Problemen gerechnet hätten, weil normalerweise nur Menschen zu ihnen kämen, die schon lange einen großen Kinderwunsch hegten. Die Unterhaltsverpflichtung beläuft sich laut Urteil auf das gesetzliche Mindestmaß. Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem 18. Lebensjahr der Kinder. Weiterreichende Forderungen haben die Richter zurückgewiesen.[/b]

--
Allianz der Vernunft


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