Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Reaktionen bei Sponline (Recht)

Sigmundus Alkus @, Friday, 20.04.2012, 21:43 (vor 4391 Tagen) @ James T. Kirk

"Auf einen solchen Gedanken kann wirklich nur ein Jurist kommen. Verantwortlich ist alleine die Frau, die jeden Beteiligten betrogen hat. Der Richterspruch rechtfertigt Betrug!

Ich würde verstehen,wenn die Ärzte eine Strafe zahlen müssten - aber Unterhalt? Die Ärzte haben Fehler gemacht, aber dazu gehört eben auch die Frau, die diesen Fehler absichtlich bewirkte. Unterhalt ist 18 Jahre * 2 Kinder * 12 Monate * 400 € =172380€ Das kann und darf nicht sein!!

Die Mutter hatte eine Kinderwunsch, die Ärzte haben diesen erfüllt! Wo da der Behandlungsfehler sein soll, erschließt sich mir nicht."

Es geht auch nicht um einen Behandlungsfehler im engeren Sinn, sondern darum, dass die Befruchtung überhaupt stattgefunden hat, ohne dass sich die Ärzte der Einwilligung des Vaters versichert haben.

Obwohl ich hier ebenfalls der Ansicht bin, dass vorrangig die Mutter haften sollte, finde ich es aber immer noch besser, die Klinik in die Haftung zu nehmen als den Vater auf dem Unterhalt sitzen zu lassen. Schließlich hat die Klinik ja durch ihre Leichtfertigkeit das kriminelle Verhalten der Frau ja gefördert. In Zukunft werden die dann vielleicht vorsichtiger werden.


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