Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antwort auf Frauendiskriminierung? (Frauen)

Gismatis, Basel, Monday, 23.04.2012, 15:40 (vor 4393 Tagen) @ Rainer

Die Frage der Beklagten nach der
Schwangerschaft war hier unzulässig, weil sie eine nach § 611 a BGB
verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts enthielt.

Wenn das so wäre, dann wäre es auch diskriminierend, dass Männer keinen Schwangerschaftsurlaub bekommen. Es können nunmal nur Frauen schwanger werden. Das bringt ihnen sowohl Vor- als auch Nachteile. Während aber die Nachteile als diskriminierend bezeichnet und gemildert werden, gelten die Vorteile als selbstverständlich. Interessanterweise galt die Frage nach der abgeleisteten militärischen Grundausbildung nicht als Diskriminierung wegen des Geschlechts.

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