Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Julija Timoschenko vs. John Demjanjuk (Frauen)

Christine ⌂, Friday, 10.08.2012, 10:23 (vor 4280 Tagen) @ Nihilator

Es geht ja noch weiter: Das Urteil war nichts rechtskräftig, da beide Seiten Revision eingelegt hatten. Zu einer Entscheidung kam es nicht mehr, da Demjanjuk vorher verstarb. Trotzdem wurde er von einigen Gazetten nach seinem Tod als Nazi-Verbrecher beschimpft, wie Google beweist.

Das er nicht abgehauen sei, was er hätte machen können, daran sei er nun mal zu messen, so eine der Begründungen der Justiz. Und was hat diesselbe mit den eigenen Leuten gemacht, die ungerechtfertigter weise Todesurteile ausgesprochen hat? Gerade die Nazi-Vertreter in der Justiz, die vermutlich nicht nur einen wesentlich höheren IQ hatten, sondern auch genügend zu essen, wurde nicht verfolgt. Und heute? Noch leben wir in einem relativen Wohlstand und dann kommen da so ein paar "Volksvertreter" daher und wollen einen alten Mann, der krank und am Lebensende ist, verurteilen. Eine Justiz, die sich dem Femidiktat unterwirft, will jemanden moralisch verurteilen, der sich aus Not den Begebenheiten angepaßt hat. Da kann man wirklich nur sagen: pfui Deibel.

Was ich an der Causa Timoschenko so widerlich finde, dass ausgerechnet in Deutschland, wo Staatsanwälte weisungsgebunden sind, so ein Aufstand gemacht wird. Ist ja klar, in Deutschland wäre die "Gute" gar nicht erst angeklagt worden.

Vermutlich wissen viele Journalisten und Redakteure nicht einmal, das es diese Weisungsgebundenheit gibt. Aber was reg ich mich auf.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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