Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Klingt alles nach Propaganda der Opferdarstellungsverbände! (Allgemein)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Friday, 14.09.2012, 10:14 (vor 4250 Tagen) @ Miala

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass du hier feministische Propaganda machst. Dafür gibt es mehrere Indizien, die ich nicht aufzählen werde. Dieses Schema der Kriminalisierung von Männern, mit Fällen, die zufällig keiner kennt, das kennen wir schon zur Genüge. Wenn das vermeintlich so war, wie du es beschrieben hast, dann stell es mal detailliert hier rein.

Ich persönlich glaube es nicht und Frauen müssen sich über solche pauschalierte Reaktionen im Zeitalter der Falschbeschuldigung auch nicht mehr wundern. Kann sein, dass es da auch mal eine Frau zu Unrecht erwischt, aber solche Kollateralschäden gibt’s ja beim Gewaltschutzgesetz auch und da regt sich auch keine Frau drüber auf.

Wenn du anführst, dass der Mann „… zu Recht“ verurteilt“ wurde, dann solltest du vorher prüfen, ob das Urteil überhaupt „rechtskräftig“ ist. Der § 275 StPO besagt, dass das Urteil von den Richtern die mitgewirkt haben, auch unterschrieben sein muss. Ich kenne mittlerweile genügend Männer persönlich, die alle verurteilt wurden, ohne das überhaupt ein einziger Richter im Gerichtssaal gewesen sein muss. Das müssen alles nur Gespräche zwischen dem angeklagten Mann und einer feministischen Staatsanwältin gewesen sein, aber ein Richter war da offensichtlich niemals zugegen, denn die Urteile sind durchweg alle nicht unterschrieben.

Meines Wissens sollte in einer Gerichtsverhandlung aber ein Richter anwesend sein, vermutlich hat sich da aber etwas geändert. Der mutmaßlich Verurteilte bekommt ein „Urteil im Namen des Volkes“ zugeschickt, aber das Volk war genauso wenig anwesend, wie der Richter selbst. Also werden diese Scheinurteile offensichtlich nur von einer niederen Justizangestellten ausgefertigt, das Strafmaß sicherlich je nach Geschlecht ausgekegelt und danach per Post verschickt. Dann wartet das Gericht ab, wie der „Verurteilte“ reagiert. Bezahlt er, kann das Gericht ordentlich Umsatz machen, bezahlt er nichts, kann man auch nichts machen, denn mit einem nicht rechtskräftigen Urteil macht sich der Vollstreckende der Rechtsbeugung gem. § 339 StGB schuldig.

Kurzum, jeder sollte prüfen, ob er ein Urteil mit der Unterschrift des Richters oder nur eine belanglose Ausfertigung (Scheinurteil) in der Hand hat. Solange man nur Ausfertigungen hat, ist man unschuldig und kann sich damit den Arsch abwischen. Richter wissen das und ich empfehle jedem, solch eine Unterschrift einzufordern und im negativen Fall den Richter wegen Rechtsbeugung anzuzeigen. Das ist juristisch rechtens.

Aus meiner Sicht sind die ganzen Statistiken puncto verurteilter Straftäter überhaupt nicht verwertbar. Wieso sich feministische Kreise auf solch unsubstantiiertes Zahlenmaterial stützen und dafür Milliarden von Fördermittel kassieren, ist zweifelsfrei nicht rechtens und nur dem Zeitgeist geschuldet.

Noch was: Wir haben dich in den Augenwinkeln. Solltest du hier subtil feministische Propaganda machen wollen, dann informieren wir den Admin.

Es wäre nicht verwunderlich, wenn Kemper hier seine 5. Kolonne einschmuggelt, damit er wieder „Beweise“ für eine angebliche Rechtslastigkeit dieses seriösen Forums hat. Kemper sollte mal an seine Zukunft denken. Als Pudel "mitGlied" hätte er in einer feministischen Regierung nur einen Kalfaktoren-Posten sicher. Sich als Pudelmann mit Feministinnen puncto Gleichberechtigung auseinanderzusetzen ist sinnlos.

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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