Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die große Gutmenschenverschwörung

Beelzebub, Wednesday, 14.06.2006, 03:25 (vor 6549 Tagen) @ Magnus

Soso, die linksalternativen Gutmenschen waren's also, die unter brutaler Mißachtung des Rechts der Meinungsfreiheit und der Freiheit der Andersdenkenden das unschuldige buddhistische Hakenkreuzsymbol verboten haben.

Wird schon so was gewesen sein. Nur scheint der gute Magnus keine Ahnung zu haben, wie groß der Kreis jener schrecklichem Gutmenschen ist und wie tief ihr verhängnisvolles Wirken in die Vergangenheit zurückreicht.

Also, das völlig überzogene Verbot des Hakenkreuzes wurde erstmals in Deutschland (genauer gesagt in der BRD) durch das 6. Strafrechtsänderungsgesetz verhängt, worin jenes durch und durch menschenfreundliche buddhistische Friedenssymbol unverständlicherweise als "Propagandamittel verbotener NS-Organisationen" diffamiert wurde. Dies geschah im Jahre 1960 - also unter der Ägide des linksalternativen Gutmenschen Adenauer.

Im schrecklichen Jahr 1968 - der linksalternative Gutmensch Kiesinger war inzwischen Kanzler geworden - wurde das Verbot des buddhistischen Friedenssymbols noch einmal erweitert. Damals wurde auch dessen Verbreitung im Ausland von Deutschland aus verboten - eine weitere perfide Maßnahme zur Knebelung der Meinungsfreiheit.

Gleichwohl kommt die Schadenfreude des guten Magnus wahrscheinlich etwas verfrüht. Es ist angesichts der einschlägigen Rechtsprechung wohl nicht mit einer Verurteilung von Claudia Roth zu rechnen. So heißt es in einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Verwendung des hakenkreuzförmigen buddhistischen Friedenssymbols:

Als Schutzzweck der Strafvorschrift ist dabei nicht nur die Abwehr einer Wiederbelebung der verbotenen Organisation oder der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen, auf die das Kennzeichen symbolhaft hinweist, zu verstehen. Die Vorschrift dient auch der Wahrung des politischen Friedens dadurch, daß jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundesrepublik Deutschland vermieden wird, in ihr gebe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung, die dadurch gekennzeichnet sei, daß verfassungsfeindliche Bestrebungen der durch das Kennzeichen angezeigten Richtung geduldet würden.
(Urteil vom 26.02.1988, Aktenzeichen RReg 2 St 244/87)

Demnach dürfte ein deutlich durchgestrichenes buddhistisches Friedenssymbol wohl kaum als strafbar anzusehen sein.

Ist auch gut so, denn sonst müßte am Ende noch das sowjetische Ehrenmal in Berlin-Treptow dran glauben, das immerhin u.a. ein brutal mit dem Schwert zertrümmertes buddhistiches Friedenssymbol zeigt (zu Füßen des Soldaten). Dabei hatte doch der linksalternative Gutmensch Helmut Kohl seinen linksalternativen Gutmenschenfreunden Gorbatschow und Jelzin anläßlich der Wiedervereinigung bzw. des Abmarsches der letzten russischen Truppen aus Deutschland feierlich versprochen, dieses Denkmal in Zukunft auf deutsche Staatskosten schützen, pflegen und erforderlichenfalls restaurieren zu lassen (was derzeit auch mit großem Aufwand geschieht).

Armer Magnus - von linksalternativen Gutmenschen umgeben und von frühester Jugend an geknebelt und geknechtet.

Greets

Beelzebub

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Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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