Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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So einfach ist es nicht (Recht)

Holger @, Saturday, 20.04.2013, 16:36 (vor 4027 Tagen) @ Oliver

Der Umgang mit der Entschuldigungsfloskel, einfach so hingerotzt und meist noch mit Ausrufungszeichen versehen, ist eine Unsitte, wie sie für zerfallende Dhimmi- Kulturen typisch ist: Man kann sich selbst nämlich nicht entschuldigen, sondern allenfalls den einst Geschädigten darum bitten, daß dieser Entschuldigung gewährt. Davon sind wir weit entfernt. Gerichtlicherseits ist 'vorgeschrieben', daß ein Täter- üblicherweise die mit Kanaksprak- ein trotziges 'Entschlng' maulen und dafür einen gewaltigen Abschlag von der Strafe kriegen und die Halunken von Richterdarstellern sind dann ganz erleichtert- unsere Kulturbereicherer kämen womöglich auf die Idee, für eine harte Strafe Rache zu nehmen: da gehen die Richtermuffen nämlich vor.

Im Falle Arnolds ist es eh nicht möglich, da dieser tot ist und es mir sehr schräg vorkommt, wenn für eine nicht wieder gutzumachende Tat mit einem dahingerotzten 'Entschuldigung' ein Ablaßhandel möglich ist.
In solchen Fällen sympathisiere ich stark mit der Scharia und dem Alten Testament: Auge um Auge.
Das wäre im Falle dieser Lügenfotze eine richtig herbe anale Vergewaltigung durch Vollstreckungsbeamte (könnten z.B. in Saudistan ausgebildet werden) mit anschließend fünf Jahren verschärftem Knast.

Zu den Zuständen im Saustall Germanistan treffsicher wie immer Akif Pirincci

http://www.focus.de/magazin/archiv/politik-warum-nicht-gleich-tuerkische-richter-in-deutschen-gerichtssaelen_aid_954889.html

:-D :-D


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