Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Was die Bibel uns zum Thema Töten sagt (Gesellschaft)

Lausemädchen @, Friday, 12.07.2013, 15:51 (vor 3963 Tagen) @ Beelzebub

Ach komm Beelzebub, auch juristisch gesehen ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, es wird nur von einer Bestrafung abgesehen in unserem Lande.


Fast hast du es erfasst, Lausemädchen. Der entscheidende Unterschied im Strafrecht ist nicht der zwischen "rechtswidrig" und "nicht rechtswidrig" sondern zwischen "strafbar" und "nicht strafbar".

Ich denke, ich habe es nicht nur fast erfasst, Beelzebub :-). Meines Wissens beinhaltete der alte § 218 bis 1995 die Rechtswidrig- und Strafbarkeit. Erst danach wurde es straffrei, blieb aber rechtswidrig.

Zudem kannst du es auch drehen und wenden wie du willst, auch im Strafrecht ist eine Rechtswidrigkeit grundsätzlich strafbar. Ich denke ich muss dir nicht erklären, dass es für das heutige Strafrecht nur noch der entsprechenden Argumentation bedarf, dass noch der Tatbestand (also die Abtreibung) und die Schuld (z. Bsp. das vorhandene Unrechtsbewusstsein) vorliegen muss, um es zu einer Strattat, auch im juristischem Sinn werden zu lassen.


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