Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Sorgfaltspflicht (Allgemein)

Nihilator ⌂ @, Bayern, Saturday, 11.10.2014, 23:04 (vor 3488 Tagen) @ Walter Schmitt

Wer als Normalo kurz vor der Scheidung steht und gerade in den Trennungsjahren nicht einfach mal auf die Bremsen steigt, ist auch selbst schuld, wenn er am Ende einen Teil von diesem Zeitraum erwirtschaften Vermögen abgeben muss.

Er ist wohl kaum selbst schuld. Das sogenannte "Familienrecht" ermöglicht parasitären Weibern, Männer zu ruinieren.

Eben. Und dieses "Recht" kann man KENNEN, bevor man unterschreibt, oder? Bzw. MUSS man sogar, das nennt man Sorgfaltspflicht. Die hat ein mündiger Mensch per se. Du erklärst Menschen für unmündig, weil sie unwillig, naiv, zu dumm oder zu faul sind, sich zu informieren, was der Inhalt eines von ihnen zu unterzeichnenden Vertrages ist. Und Du verlangst vom Staat, daß er diese Menschen vor sich selbst schützt. Das Gegenstück zum Feminismus. Ein Irrsinn!

Sowas kann ich nicht gut heißen. Das gilt sogar dann, wenn der Vertrag sittenwidrig ist. Eine Ausnahme gilt nur für die, die eine Ehe unter anderem "Recht" geschlossen haben und deren Verträge dem geltenden "Recht" automatisch angepaßt wurden (ein erstaunlicher und auf anderem Gebiet wohl beispielloser Vorgang; in der Regel gibt es Vertrauensschutz!).

Wenn morgen Bausparverträge seitens des Gesetzgebers massiv nachteilig geändert würden (bei Lebensversicherungen und anderem gab es das schon) sich hinzustellen und zu stammeln "Aber Bausparverträge waren doch schon immer, und sowas hat doch jeder... blabla" ist nur dumm. Bei der Ehe ist das genauso, und zwar nicht erst seit Zeiten des Feminismus, sondern seitdem der Staat die Hoheit darüber an sich gerissen hat, und das war in Deutschland m.W. spätestens nach 1871, unter Bismarck. Seither ist das Angebot des Staates eine rein staatlich beglaubigte Lebensgemeinschaft mit bestimmten Privilegien (die seither zusehens abgebaut UND aber auch ausgeweitet werden) zu seinen Bedingungen. Dazu gehört auch, daß diese nachträglich und rückwirkend nahezu beliebig geändert werden können.

DAS ist doch wohl allgemein bekannt??? Wer anderes behauptet, weil er naiv irgendwas unterschrieben hat - tja, sorry. Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe? Sich offiziell den erwünschten Status bestätigen lassen, das geht noch als einziges. Man nennt das "Entmündigung". Wer's haben will...

Grüßla,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
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