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Schwedische Verhältnisse:Mann vor Gericht wg. Kondom abziehen. (Recht)

Urknall, Wednesday, 19.12.2018, 07:18 (vor 1927 Tagen)

Polizist nudelt Polizistentochter, hätte dabei Kondom abgezogen.Das Unschuldslamm von Frau rennt weg und erstattet als erstes eine Anzeige.
Und Bild berichtet einseitig und tendenziös, gespickt mit gemeinen Brand-Tipps.

Hab kompletten Text mit reingenommen, da dauernd wg. Adblocker unterbrochen wird.

von: ANNE LOSENSKY veröffentlicht am
18.12.2018 - 14:29 Uhr
Vereinbart ist Sex mit Kondom. Aber der Mann streift es beim Verkehr heimlich ab, macht ohne weiter.
Berlin – Erstmals stand ein Berliner wegen so genanntem „Stealthing“ vor Gericht. Er ist Polizist! Die Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihm sogar Vergewaltigung vor. Es ist der erste Fall, der deutschlandweit zur Verurteilung führt.
Angeklagt vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten ist Anton I.* (36, Name geändert). Tagsüber ist der Berliner Ordnungshüter in Uniform. Nach Feierabend sucht er seit Jahren in einschlägigen Internet-Foren nach sexuellen Abenteuern.

Unbemerkt soll er das Kondom entfernt haben

Laut Staatsanwalt habe er in der Nacht vom 17. zum 18. November 2017 in seiner Wohnung in Berlin-Neukölln zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Nina V.* (26, Name geändert) gehabt. Auf deren „ausdrückliches Verlangen“ geschah dies mit Kondom.
Dann aber – laut Anklage „während des laufenden Geschehens, von der Geschädigten unbemerkt“ – soll I. das Kondom entfernt und den Geschlechtsverkehr ungeschützt fortgesetzt haben. Ihm sei dabei bewusst gewesen, dass der so von ihm „herbeigeführte ungeschützte Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen erfolgte“ – ein Verbrechen strafbar nach Paragraf 177 Absatz 1 und Absatz 6 Strafgesetzbuch: Vergewaltigung!
Mindeststrafe hierfür: zwei Jahre. Bei rechtskräftiger Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft fliegt ein Polizist automatisch aus dem Dienst und verliert alle Pensionsansprüche.

Doch Anton I. behauptete felsenfest, dass das Gummi im Eifer des Gefechts gerissen sei: „Deshalb streifte ich es ab.“ Er habe danach „mit der Hand nachgeholfen“ und sei „außerhalb zum Orgasmus gekommen“. Das sei „nicht ganz in Ordnung gewesen“. Nina habe „wutentbrannt die Wohnung verlassen“. Per SMS bat er um Verzeihung für sein „dummes Verhalten“. Auch weil er gehofft habe, die Polizistentochter erneut zu treffen.

Am Ende wird der Polizist nicht als Vergewaltiger, sondern nur wegen eines „sexuellen Übergriffs“ verurteilt (§ 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch): acht Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Damit fliegt er nicht automatisch aus dem Dienst. Mehr als 3000 Euro soll er der Nebenklägerin zahlen, die Kosten des Verfahrens sowieso. Er selbst hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/stealthing-vor-gericht-heimlich-kondom-abgezogen-polizist-verurteilt

Hier diese o.g. Paragraphen:
https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Gruss


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