Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Frage zur Partnerschaft und Familiengründung!

Sven, Saturday, 28.07.2001, 17:09 (vor 8325 Tagen) @ BartS

Als Antwort auf: Re: Frage zur Partnerschaft und Familiengründung! von BartS am 28. Juli 2001 13:51:19:

2. Da der Mann fast ausschließlich in Trennungen und Ehescheidungen immer der Verlierer ist mit Unterhaltszahlungen, Sorge.- und Umgangsverweigerung (Pflichten aufgebrummt bekommt), sollte man mindestens von einer Heirat absehen

Es gibt noch den Ehevertrag.

Der dann nach einigen Jahren plötzlich für Sittenwidrig erklärt wird, wenn der Frau dadurch Nachteile entstehen. Umgekeht habe ich noch nie gehört, dass ein Ehevertrag zu Gunsten des Mannes für Sittenwidrig erklärt wurde, wenn er dadurch unverhältnismäßig abgezockt wird.

Ist man mit einer Ausländerin verheiratet, kann man den Ehevertrag in den Müll schmeißen (siehe Boris).

Ein Ehevertrag schützt auch nicht vor falschen Mißbrauchs/Vergewaltigungs- und Gewaltvorwüfen. Solange die Frau ungestraft diese Beschuldigungen als Waffe vorbringen kann, wird dies auch eifrig gemacht. Oft wird sie trotz bewiesener Unschuld des Mannes noch mit Unterhalt und dem alleinigen Sorgerecht belohnt. Wer für eine Straftat belohnt wird und nicht bestraft, der macht es immer wieder und findet viele Nachahmungstäter.

Sven


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