Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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An Jörg Den Artikel wegen Samenbetrug?

Joachim, Wednesday, 01.08.2001, 20:01 (vor 8682 Tagen)

Hallo Jörg,
hast Du noch den Artikel wo ein Mann für seine Ex Kindesunterhalt zahlen muss obwohl es ihr untersagt war nach der Trennung sich den Samen einpflanzen zu lassen, Sie es aber doch tat und Schwanger wurde sowie Er vom Gericht verurteilt wurde zu ZAHLEN? Damit manche sehen wie ÜBERPRIVILEGIERT heute die Frauen sind!

Joachim

Samenbetrug?

Hannibal, Wednesday, 01.08.2001, 20:21 (vor 8682 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: An Jörg Den Artikel wegen Samenbetrug? von Joachim am 01. August 2001 17:01:26:

Da bleibt die Frage, wie sie zu seinem
Samen überhaupt kam?

Wie hat sie ihn aufbewahrt?
Wie lange hat sie ihn aufbewahrt?
Wo hat sie ihn aufbewahrt?
Wieso wusste er, dass sie Samen von ihm aufbewahrt?

Wenn die beiden getrennt waren, warum
sollte sie noch ein Kind von seinem Samen wollen?

Logischerweise muss sie auch mal mit ihm geschlafen haben.
Der Clou: Wie kann der Mann nun beweisen, dass sie sich den
Samen nachträglich eingepflanzt hat und nicht bereits
während eines Geschlechtsverkehrs?

Bist Du noch nie auf die Idee gekommen, dass sich der
Mann vielleicht nur vor Unterhaltzahlungen drücken
wollte und deshalb so einen Blödsinn wie Samenraub
erfunden hat?

Es kann auch noch genügend andere Gründe vorliegen.

Aber gleich zu behaupten, dass die Frauen deswegen
bevorzugt wurden ist etwas banal.

Re: Samenbetrug?

Dieter, Wednesday, 01.08.2001, 21:13 (vor 8682 Tagen) @ Hannibal

Als Antwort auf: Samenbetrug? von Hannibal am 01. August 2001 17:21:44:

Oh, lesen kann Hannibal auch nicht ...

es geht her um "KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG", da ist nix mit "Beischlaf" und so.

Und genau dadurch ist es eben doch eine Handlung der Frau, die sich willkürlich über die Interessen des Mannes hinwegsetzt, da sie gegen seinen ausdrücklichen Willen geschah. Ich an seiner Stelle hätte nach dem Urteil sofort das Land verlassen. Dann wäre dieses Schand-Urteil zwar immer noch existent, aber eben nicht vollstreckbar.

Wenn das so weitergeht, sehe ich zwei Entwicklungen: Flucht für die einen, Kampf für die anderen.

Dieter

Re: Samenbetrug?

Joachim, Wednesday, 01.08.2001, 21:38 (vor 8682 Tagen) @ Dieter

Als Antwort auf: Re: Samenbetrug? von Dieter am 01. August 2001 18:13:46:

Oh, lesen kann Hannibal auch nicht ...
es geht her um "KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG", da ist nix mit "Beischlaf" und so.
Und genau dadurch ist es eben doch eine Handlung der Frau, die sich willkürlich über die Interessen des Mannes hinwegsetzt, da sie gegen seinen ausdrücklichen Willen geschah. Ich an seiner Stelle hätte nach dem Urteil sofort das Land verlassen. Dann wäre dieses Schand-Urteil zwar immer noch existent, aber eben nicht vollstreckbar.
Wenn das so weitergeht, sehe ich zwei Entwicklungen: Flucht für die einen, Kampf für die anderen.
Dieter

Nach dem Motto: Ich nehme mir einfach einen Porsche und für den Unterhalt wie Benzin, Reparatur und Wartung sollen andere dafür aufkommen.
Dieses Urteil ist wirklich eine Schande und sollte vor dem EuGH für Menschenrechte verhandelt werden!

Re: Samenbetrug?

eineMama, Wednesday, 01.08.2001, 22:01 (vor 8682 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Samenbetrug? von Joachim am 01. August 2001 18:38:17:

Nach dem Motto: Ich nehme mir einfach einen Porsche und für den Unterhalt wie Benzin, Reparatur und Wartung sollen andere dafür aufkommen.
Dieses Urteil ist wirklich eine Schande und sollte vor dem EuGH für Menschenrechte verhandelt werden!

Ach Kinder sind Porsche?
Und brauchen nur Benzin, Reparatur und Wartung?
Von der Seite hab ich das bisher noch gar nicht gesehen, intressant.
Sobald ich ausgekichert habe, werde ich dann also meine 3 Porsche in die Garage fahren, sie erst warten, dann tanken und anschließend eventuelle Reparaturen ausführen.
Und weil ich so stolz auf meine 3 Porsches bin werd ich sie dann gleich noch waschen und polieren

Re: An Jörg Den Artikel wegen Samenbetrug?

Jörg, Wednesday, 01.08.2001, 20:58 (vor 8682 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: An Jörg Den Artikel wegen Samenbetrug? von Joachim am 01. August 2001 17:01:26:

Hallo Joachim,

ich denke ja (siehe unten).

Gruß, Jörg

Ehefrau läßt gegen den Willen des Ehemannes eine künstliche Befruchtung
durchführen - Mann muß dennoch Unterhalt zahlen

Da sie auf normalem Wege kein Kind bekommen konnten, entschieden sich die
beiden Eheleute zu einer künstlichen Befruchtung. Drei Versuche waren
ergebnislos. Gegen den Willen des Ehemannes veranlaßte die Frau einen
vierten Versuch, der im Gegensatz zu den ersten drei Versuchen erfolgreich
verlief. Auf Antrag der Frau wurde die Ehe geschieden. Im Ergebnis muß der
Mann mehr als 1200 DM monatlichen Unterhalt zahlen. Nach Auffassung des
Bundesgerichtshofes habe die Ehefrau diese Situation "weder mutwillig
herbeigeführt noch sich mutwillig über wesentliche Vermögensinteressen des
Mannes hinweggesetzt".

BGH, Urteil vom 21. Februar 2001
Aktenzeichen: XII ZR 34/99

Re: Artikel wegen Samenbetrug?

eineMama, Wednesday, 01.08.2001, 21:57 (vor 8682 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: An Jörg Den Artikel wegen Samenbetrug? von Jörg am 01. August 2001 17:58:51:

XII. Zivilsenat: Kein Unterhaltsausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen künstlichen Befruchtung gegen den Willen des Ehemannes
BGH vom 22.02.2001

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 14/2001

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Unterhaltsanspruch einer Ehefrau zu entscheiden, die im Wege der künstlichen Befruchtung von ihrem Ehemann ein Kind bekommen hat und wegen dessen Betreuung an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist.

Die Parteien, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen konnten, hatten sich zu einer sogenannten homologen In-vitro-Fertilisation entschlossen, bei der Eizellen der Frau extrakorporal mit dem Sperma des Ehemannes befruchtet und später in die Gebärmutter der Frau implantiert werden sollten. Nachdem bereits drei Implantationen ergebnislos verlaufen waren, entschloß sich die Ehefrau zu einem erneuten Implantationsversuch, der diesmal erfolgreich war und zur Geburt eines Kindes führte. Der Ehemann, der zuvor eine andere Frau, seine jetzige Ehefrau, kennengelernt hatte, hatte ihr allerdings zu verstehen gegeben, daß er mit weiteren Implantationsversuchen nicht mehr einverstanden sei. Kurz darauf trennten sich die Parteien. Die Ehe wurde auf Antrag der Ehefrau geschieden, die ihren bisherigen Beruf aufgab und sich der Betreuung des Kindes widmet.

Das Amtsgericht hat ihren Unterhaltsanspruch aus Billigkeitsgründen der Höhe nach beschränkt, weil sie ihre Unterhaltsbedürftigkeit durch die vom Ehemann nicht mehr gewünschte künstliche Empfängnis mutwillig herbeigeführt und sich damit über seine Interessen hinweggesetzt habe. Das Oberlandesgericht hat ihr demgegenüber den vollen Unterhalt zuerkannt und ausgeführt, ihr könne kein Vorwurf gemacht werden, daß sie an der ursprünglich gemeinsamen Familienplanung festgehalten habe, weil der Ehemann, der sich unter Verstoß gegen seine eheliche Treuepflicht einer anderen Frau zugewandt habe, einseitig von dieser Planung abgerückt sei.(*)

Der XII. Zivilsenat hat das Urteil des Oberlandesgerichts zwar im Ergebnis bestätigt, ist seiner Argumentation jedoch nicht in allen Punkten gefolgt.

Vielmehr hat er hervorgehoben, daß nach heutigem Eheverständnis die Ehegatten in freier gemeinsamer Verantwortung entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt und gegebenenfalls auf welche Weise sie Nachkommen zeugen wollen. Ein solcher Konsens ist jedoch nicht bindend. Da der Entschluß, zur Entstehung eines neuen Lebens beizutragen, für jedes Individuum eine höchstpersönliche Angelegenheit ist, würde eine solche Bindungswirkung die grundrechtlich geschützte personale Würde und das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen verletzen, zu denen es auch gehört, sich jederzeit erneut und frei für oder gegen ein Kind zu entscheiden. Auf welchen Gründen dieser Entschluß beruht, ist einer Beurteilung durch die Rechtsordnung entzogen, so daß die Treuepflichtverletzung des Ehemannes in diesem Zusammenhang unbeachtlich ist.

Dennoch liegen die Voraussetzungen für eine Beschränkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 BGB nicht vor, da die Ehefrau ihre durch das Kind bedingte Bedürftigkeit weder mutwillig herbeigeführt noch sich mutwillig über wesentliche Vermögensinteressen des Ehemannes hinweggesetzt hat. Mutwillig in diesem Sinne handelt nämlich nur, wer seine Arbeitskraft oder sein Vermögen, mit denen er seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte, leichtfertig, das heißt auf sinnlose Art, aufs Spiel setzt und sich in Verantwortungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen über die erkannten möglichen nachteiligen Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzt. Die Verwirklichung des Kinderwunsches ist mit derartigen Verhaltensweisen aber nicht vergleichbar und erfüllt die Voraussetzungen einer mutwilligen Herbeiführung der Bedürftigkeit nicht.

BGH, Urteil vom 21. Februar 2001 - XII ZR 34/99 -

Karlsruhe, den 22. Februar 2001

(*) Wer hat noch gleich neulich hier gebrüllt, die Schuldfrage bei Scheidung solle wieder eingeführt werden? Da hätte ja in dem Falle der Mann die Schuld gehabt... es fällt mir sicher noch ein wer das war...

Urteil

Re: Artikel wegen Samenbetrug?

Jörg, Wednesday, 01.08.2001, 22:30 (vor 8682 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Artikel wegen Samenbetrug? von eineMama am 01. August 2001 18:57:13:

Hm, vielleicht sollten wir in diesem Zusammenhang auch einmal über den
Sinngehalt einer "eheliche Treuepflicht" diskutieren. ;-)

Immerhin hat der Mann erneut geheiratet und sich nicht eine Mätresse
gehalten.

Jörg

Re: Artikel wegen Samenbetrug?

eineMama, Wednesday, 01.08.2001, 23:16 (vor 8682 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Artikel wegen Samenbetrug? von Jörg am 01. August 2001 19:30:29:

Hm, vielleicht sollten wir in diesem Zusammenhang auch einmal über den
[quote]Sinngehalt einer "eheliche Treuepflicht" diskutieren. ;-)
Immerhin hat der Mann erneut geheiratet und sich nicht eine Mätresse
gehalten.
[/quote]

Immerhin steht doch wohl deutlich in dem Urteil, das der Ehemann
eine andere Frau kennengelernt hat, also war er noch mit seiner jetzt Ex-Frau verheiratet.
Spekulationen ob er nun der "ehelichen Treuepflicht" nachgegangen ist, wolltest du ja sicher nicht anfangen.
Aber so rein nach dem Schuldprinzip, das ja hier immer wieder gerne verlangt wird, ist er ja dann ganz offensichtlich der "Schuldige"
Ob er sein aussereheliches Verhältniss nun geheiratet hat oder nicht spielt dabei keine große Rolle.

Re: Artikel wegen Samenbetrug?

Joachim, Wednesday, 01.08.2001, 23:26 (vor 8682 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Artikel wegen Samenbetrug? von eineMama am 01. August 2001 20:16:33:

Willst Du damit sagen, dass diese Richter speziell in diesem Fall plötzlich wieder die Schuldfrage eingeführt haben um wie immer Frauen nach jeder Scheidung als Gewinner glänzen zu lassen?

Re: Artikel wegen Samenbetrug?

Freeman, Wednesday, 01.08.2001, 23:46 (vor 8682 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Artikel wegen Samenbetrug? von Joachim am 01. August 2001 20:26:25:

Willst Du damit sagen, dass diese Richter speziell in diesem Fall plötzlich wieder die Schuldfrage eingeführt haben um wie immer Frauen nach jeder Scheidung als Gewinner glänzen zu lassen?

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neee, Joachim

denke mal das war ein kleiner seitenhieb auf die Leute bzw. Männer die
rumjammern , sich benachteiligt fühlen und gerne die "Schuldfrage" im
Rosenkrieg wieder haben möchten, so ist das zu verstehen :-)

Freeman

Re: Artikel wegen Samenbetrug?

eineMama, Thursday, 02.08.2001, 00:44 (vor 8682 Tagen) @ Freeman

Als Antwort auf: Re: Artikel wegen Samenbetrug? von Freeman am 01. August 2001 20:46:22:

neee, Joachim
denke mal das war ein kleiner seitenhieb auf die Leute bzw. Männer die
rumjammern , sich benachteiligt fühlen und gerne die "Schuldfrage" im
Rosenkrieg wieder haben möchten, so ist das zu verstehen :-)

Bingo!
Wollte nur mal aufzeigen wie schnell und einseitig das doch gehen kann.

Re: Artikel wegen Samenbetrug?

Sven, Thursday, 02.08.2001, 00:57 (vor 8682 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Artikel wegen Samenbetrug? von eineMama am 01. August 2001 21:44:54:

neee, Joachim
denke mal das war ein kleiner seitenhieb auf die Leute bzw. Männer die
rumjammern , sich benachteiligt fühlen und gerne die "Schuldfrage" im
Rosenkrieg wieder haben möchten, so ist das zu verstehen :-)

Bingo!
Wollte nur mal aufzeigen wie schnell und einseitig das doch gehen kann.

Der Mann hat wohl deshalb verloren, weil er ihr nur mündlich mitgeteilt hat, dass er einen weiteren Befruchtungsversuch nicht möchte. Daher kann er es nicht beweisen und hat wohl dadurch verloren. In einem solchen Fall muss Mann eben bei dem zuständigen Labor die ursprüngliche Zustimmung (möglichst schriftlich) zurücknehmen. In diesem Fall hätte dann bei Zuwiderhandlung das Labor gehaftet (Unterhalt).

Sven

Re: Artikel wegen Samenbetrug?

Freeman, Wednesday, 01.08.2001, 23:38 (vor 8682 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Artikel wegen Samenbetrug? von eineMama am 01. August 2001 20:16:33:

Hm, vielleicht sollten wir in diesem Zusammenhang auch einmal über den

Sinngehalt einer "eheliche Treuepflicht" diskutieren. ;-)
Immerhin hat der Mann erneut geheiratet und sich nicht eine Mätresse
gehalten.[/i]

Immerhin steht doch wohl deutlich in dem Urteil, das der Ehemann
eine andere Frau kennengelernt hat, also war er noch mit seiner jetzt Ex-Frau verheiratet.
Spekulationen ob er nun der "ehelichen Treuepflicht" nachgegangen ist, wolltest du ja sicher nicht anfangen.
Aber so rein nach dem Schuldprinzip, das ja hier immer wieder gerne verlangt wird, ist er ja dann ganz offensichtlich der "Schuldige"
Ob er sein aussereheliches Verhältniss nun geheiratet hat oder nicht spielt dabei keine große Rolle.

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Eigentlich ganz gut, dass hier mal so ein Urteil veröffentlich wird.

Ich frage mich nur warum hier so vermehrt jetzt auf "Schuldfrage"
plädiert wird etc.

Soll das ein Konter auf die Anschuldigungen mancher Männer sein die sich
beklagen, dass Sie Unterhalt an Exen zahlen müssen die betrogen wurden,
oder sind die vielen Kuckuckskinder damit gemeint ?

Hier ist so viel dar über geredet worden keine Vergleiche zu ziehen
----------schade , dass dieser Zusammenhang meistens dann entsteht
wenn es um bestimmte Belange geht------------

Schade auch, dass gerade Leute die sich eigentlich mit dieser Thematik
auskennen müssten ( ISUV-Forum ) hier eine gewisse Einseitigkeit präsentieren,
aber dieses thema hatten wir ja schon x-mal !

Re: Artikel wegen Samenbetrug?

eineMama, Thursday, 02.08.2001, 01:03 (vor 8682 Tagen) @ Freeman

Als Antwort auf: Re: Artikel wegen Samenbetrug? von Freeman am 01. August 2001 20:38:53:

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Eigentlich ganz gut, dass hier mal so ein Urteil veröffentlich wird.
[quote]Ich frage mich nur warum hier so vermehrt jetzt auf "Schuldfrage"
plädiert wird etc.
Soll das ein Konter auf die Anschuldigungen mancher Männer sein die sich
beklagen, dass Sie Unterhalt an Exen zahlen müssen die betrogen wurden,
oder sind die vielen Kuckuckskinder damit gemeint ?
Hier ist so viel dar über geredet worden keine Vergleiche zu ziehen
----------schade , dass dieser Zusammenhang meistens dann entsteht
wenn es um bestimmte Belange geht------------
Schade auch, dass gerade Leute die sich eigentlich mit dieser Thematik
auskennen müssten ( ISUV-Forum ) hier eine gewisse Einseitigkeit präsentieren,
aber dieses thema hatten wir ja schon x-mal !
[/quote]

Da du ja offensichtlich verstanden hast worum es mir geht, weiß ich nicht worüber du dich mokierst.
Ich gleiche hier nur die Einseitigkeit aus, oder wie siehst du solche Sätze wie:

... wo ein Mann für seine Ex Kindesunterhalt zahlen muss obwohl es ihr untersagt war nach der Trennung (Fehler Nr1) sich den Samen einpflanzen zu lassen, Sie es aber doch tat und Schwanger wurde sowie Er vom Gericht verurteilt wurde zu ZAHLEN?

Damit manche sehen wie ÜBERPRIVILEGIERT heute die Frauen sind!(Einseitige Sichtweise)<<<<

Hier regt sich offensichtlich ein Mann darüber auf, das seine(damals) Nochfrau, sich ohne sein Einverständniss, hat Samen einpflanzen lassen, und er trotzdem Unterhalt an sie zahlen muss und ich habe einfach den Eindruck das es hier nur darum geht das es eine Frau ist, die sich willkürlich geschwängert hat (schwängern lassen passt wohl nicht ganz) um dem Mann eines auszuwischen.
Und das finde ich nun mal eine ziemliche Unverschämtheit
und Einseitig.
Da du meine Beiträge aus dem ISUV ja anscheinend kennst, solltest du wohl beurteilen können, das du bei mir mit dem Vorwurf der Einseitigkeit ziemlich weit daneben liegst.

Re: Artikel wegen Samenbetrug?

Freeman, Thursday, 02.08.2001, 01:12 (vor 8682 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Artikel wegen Samenbetrug? von eineMama am 01. August 2001 22:03:54:

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Eigentlich ganz gut, dass hier mal so ein Urteil veröffentlich wird.

Ich frage mich nur warum hier so vermehrt jetzt auf "Schuldfrage"
plädiert wird etc.
Soll das ein Konter auf die Anschuldigungen mancher Männer sein die sich
beklagen, dass Sie Unterhalt an Exen zahlen müssen die betrogen wurden,
oder sind die vielen Kuckuckskinder damit gemeint ?
Hier ist so viel dar über geredet worden keine Vergleiche zu ziehen
----------schade , dass dieser Zusammenhang meistens dann entsteht
wenn es um bestimmte Belange geht------------
Schade auch, dass gerade Leute die sich eigentlich mit dieser Thematik
auskennen müssten ( ISUV-Forum ) hier eine gewisse Einseitigkeit präsentieren,
aber dieses thema hatten wir ja schon x-mal ![/i]

Da du ja offensichtlich verstanden hast worum es mir geht, weiß ich nicht worüber du dich mokierst.
Ich gleiche hier nur die Einseitigkeit aus, oder wie siehst du solche Sätze wie:

... wo ein Mann für seine Ex Kindesunterhalt zahlen muss obwohl es ihr untersagt war nach der Trennung (Fehler Nr1) sich den Samen einpflanzen zu lassen, Sie es aber doch tat und Schwanger wurde sowie Er vom Gericht verurteilt wurde zu ZAHLEN?

Damit manche sehen wie ÜBERPRIVILEGIERT heute die Frauen sind!(Einseitige Sichtweise)<<<<
Hier regt sich offensichtlich ein Mann darüber auf, das seine(damals) Nochfrau, sich ohne sein Einverständniss, hat Samen einpflanzen lassen, und er trotzdem Unterhalt an sie zahlen muss und ich habe einfach den Eindruck das es hier nur darum geht das es eine Frau ist, die sich willkürlich geschwängert hat (schwängern lassen passt wohl nicht ganz) um dem Mann eines auszuwischen.
Und das finde ich nun mal eine ziemliche Unverschämtheit
und Einseitig.
Da du meine Beiträge aus dem ISUV ja anscheinend kennst, solltest du wohl beurteilen können, das du bei mir mit dem Vorwurf der Einseitigkeit ziemlich weit daneben liegst.

Hi,

also erstmal finde ich es schön, dass du mir überhaupt antwortest. hatte
dir ja noch einmal zurückgepostet, dass du nicht gemeint warst
( ich schätze du erinnerst dich noch )

naja vielleicht hab ich mich etwas ungenau ausgedrückt.

ich wollte damit eher andeuten, dass es keinen sinn macht hier
"einzelfälle" zu durchleuchten, da diese in unserem rechtssystem
oft keinen repräsantiven eindruck hinterlassen.

haben wir wahrscheinlich aneinander vorbei geredet, sorry !

Freeman

(verkappter,impotenter schwuler,der kein bein auf die erde bringt :-) )

Re: Artikel wegen Samenbetrug?

eineMama, Thursday, 02.08.2001, 02:01 (vor 8682 Tagen) @ Freeman

Als Antwort auf: Re: Artikel wegen Samenbetrug? von Freeman am 01. August 2001 22:12:08:

Hi,
also erstmal finde ich es schön, dass du mir überhaupt antwortest. hatte
dir ja noch einmal zurückgepostet, dass du nicht gemeint warst
( ich schätze du erinnerst dich noch )

Das hat aber nun hiermit gar nix zu tun!?
Und wenn du auf meine Antworten postest, gehe ich davon aus das du mich (mit)ansprichst.

naja vielleicht hab ich mich etwas ungenau ausgedrückt.
ich wollte damit eher andeuten, dass es keinen sinn macht hier
"einzelfälle" zu durchleuchten, da diese in unserem rechtssystem
oft keinen repräsantiven eindruck hinterlassen.

Wenn hier Einzelfälle reingestellt werden, sollten die auch im rahmen des möglichen diskutiert werden. Ich werde auf jeden Fall nicht hier etwas lesen, bei dem ich den Eindruck habe, das wieder mal NUR der Frau irgendwas vorsätzliches vorgeworfen wird, ohne es auch mit meiner Sicht der Dinge zu beantworten.

(verkappter,impotenter schwuler,der kein bein auf die erde bringt :-) )

Schön das du dich so mutig outest, aber mir ist es ziemlich egal ob du schwul oder hetero bist. ;-)

Re: An Jörg Den Artikel wegen Samenbetrug?

Hannibal, Wednesday, 01.08.2001, 22:21 (vor 8682 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: An Jörg Den Artikel wegen Samenbetrug? von Jörg am 01. August 2001 17:58:51:

Hallo Joachim,
ich denke ja (siehe unten).
Gruß, Jörg
Ehefrau läßt gegen den Willen des Ehemannes eine künstliche Befruchtung
durchführen - Mann muß dennoch Unterhalt zahlen

Da sie auf normalem Wege kein Kind bekommen konnten, entschieden sich die
beiden Eheleute zu einer künstlichen Befruchtung. Drei Versuche waren
ergebnislos. Gegen den Willen des Ehemannes veranlaßte die Frau einen
vierten Versuch, der im Gegensatz zu den ersten drei Versuchen erfolgreich
verlief. Auf Antrag der Frau wurde die Ehe geschieden. Im Ergebnis muß der
Mann mehr als 1200 DM monatlichen Unterhalt zahlen. Nach Auffassung des
Bundesgerichtshofes habe die Ehefrau diese Situation "weder mutwillig
herbeigeführt noch sich mutwillig über wesentliche Vermögensinteressen des
Mannes hinweggesetzt".
BGH, Urteil vom 21. Februar 2001
Aktenzeichen: XII ZR 34/99

Dieser Text hier oben erklärt ja alles!
Mein Posting von vorhin ist also hinfällig.

Es ist ja wohl eindeutig klar, dass der Mann mit der
künstlichen Befruchtung einverstanden war!

Und damit waren ihm auch die Konsequenzen klar.

Nach eurer Definition würden alle Männer, von denen sich
die Frau getrennt hat, keinen Unterhalt mehr bezahlen
müssen!
Unterhalt müsste nur dann bezahlt werden, wenn der
Mann die Scheidung einreicht.
Wieso wollt ihr der Frau nicht generell gleich die
Einreichung der Scheidung verbieten?
In diversen Kulturkreisen ist und war das ja schon so.

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