Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief
Als Antwort auf: Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief von Jörg am 17. Januar 2003 18:56:44:
Eine Ausnahme kann nach meinem Rechtsverständnis höchstens bei Leuten
aus dem öffentlichen Leben gemacht werden. Aber auch dort müssen gewisse
Grenzen eingehalten werden.
1. Wurde die Richterin über den Offenen Brief informiert - er war ja an sie gerichtet
2. Sind Richter im Amt Menschen des öffentlichen Lebens.
Welche Grenze wurde hier überschritten?
Jens
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Odin,
16.01.2003, 15:01
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief -
Jörg ,
16.01.2003, 19:05
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Odin,
17.01.2003, 18:34
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17.01.2003, 20:56
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Jens,
18.01.2003, 15:42
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief - Jörg, 19.01.2003, 03:27
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- Re: offener Brief - Jörg, 19.01.2003, 03:04
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17.01.2003, 18:34
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16.01.2003, 23:55
- Re: Wie man einen Vater entsorgt - offener Brief - Odin, 17.01.2003, 18:37
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Jörg ,
16.01.2003, 19:05