Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Klage abgewiesen!

Alex, Wednesday, 29.01.2003, 16:04 (vor 7776 Tagen) @ Oberkellner

Als Antwort auf: Klage abgewiesen! von Oberkellner am 29. Januar 2003 12:53:21:

Die Urteilsverkündung des BVERFG ist zwar enttäuschend, allerdings könnte dennoch Handlungsbedarf für die Regierung bestehen:

http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?aktuell

"...Der Gesetzgeber hat mit dieser Typisierung Regelungen getroffen, die
nur dann das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus
Art. 6 Abs. 2 GG wahren, wenn die Annahmen des Gesetzgebers richtig
sind. Deshalb muss er die tatsächliche Entwicklung beobachten und
prüfen, ob sie auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Stellt sich
heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen
müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem
Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge
eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs.2 GG unter
Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt..."

Die Annahmen des Gesetzgebers bestehen aus der Aussage, dass eine Frau zumeist nicht gegen das Kindeswohl entscheidet. Sollten also nicht nur Einzelfälle zu der Erkenntnis führen, dass bei der Frage nach dem gemeinsamen Sorgerecht, Frauen das gemeinsame Sorgerecht verweigern, obwohl dies nicht im Kindesinteresse liegt, ist der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Der Ball liegt also nun wieder bei der Politik.

Alex


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