Gerade eben: "Richterin Barbara Salesch" (Sat 1)
Ist zwar eigentlich eine Lächerlichkeit gegen die meisten anderen Dinge, die wir hier diskutieren, aber ganz unerwähnt wollte ich es auch nicht lassen: Angeklagt war eine Frau, die es sich zur Gewohnheit gemacht hat, nackt durch den Wald und auch über Verkehrsstraßen zu reiten. Ein Autofahrer war so verblüfft und irritiert über diesen Anblick, dass er das Steuer verrissen und seinen funkelnagelneuen BMW gegen den Baum gesetzt hat, er selbst verlor dabei das Bewusstsein und brach sich die Nase. Zur Überraschung aller fordert sogar der Staatsanwalt Freispruch, weil Exhibitionismus bekanntlich nur bei Männern strafbar ist. Richterin Salesch kann aus dem Verhalten der Beklagten wenigstens noch eine Ordnungswidrigkeit machen, die sie mit 200,- DM Strafe beziffert. Das war´s.
Bei Männern kann mit Haftstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Re: Gerade eben: "Richterin Barbara Salesch" (Sat 1)
Als Antwort auf: Gerade eben: von Arne Hoffmann am 06. August 2001 15:40:18:
Das ist absolut nicht lächerlich, denn das ist ein Paradebeispiel für sexistische, männerdiskriminierende Gesetzgebung. Schade, dass der Geschädigte das nicht bis zum BverfG durchgeklagt hat. So jedenfalls ist der Paragraf grundgesetzwidrig, da er Art.3 Abs.3 GG verletzt (Bevorzugung wegen Geschlecht!)
Gruss,
Ferdi
Re: Nachtrag
Als Antwort auf: Re: Gerade eben: von Ferdi am 06. August 2001 15:49:37:
Soviel ich weiss, ist der ehemalige § 175 (Verbot männlicher Homosexualität) ebenfalls gefallen, weil er wegen der Benachteiligung eines Geschlechtes verfassungswidrig war. Dieses Schicksal sollte diesen Paragrafen auch ereilen, entweder er wird gestrichen oder er wird auf beide Geschlechter ausgedehnt.
Gruss,
Ferdi
Re: Gerade eben: "Richterin Barbara Salesch" (Sat 1)
Als Antwort auf: Re: Gerade eben: von Ferdi am 06. August 2001 15:49:37:
Das ist absolut nicht lächerlich, denn das ist ein Paradebeispiel für sexistische, männerdiskriminierende Gesetzgebung. Schade, dass der Geschädigte das nicht bis zum BverfG durchgeklagt hat. So jedenfalls ist der Paragraf grundgesetzwidrig, da er Art.3 Abs.3 GG verletzt (Bevorzugung wegen Geschlecht!)
Für den Kläger dürfte nur interessant sein, ob er Schadenersatz bekommt oder nicht. Dies dürfe in beiden Fällen nicht der Fall sein. Wenn aber demnächst ein Mann nackt durch die Gegend reitet und dafür richtig deftig bestraft wird und sich an die "Ordnungswidrigkeit" der Frau erinnert, dann wird es mit einer Klage beim BverfG interessant.
Sven