Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gerade eben: "Richterin Barbara Salesch" (Sat 1)

Sven, Monday, 06.08.2001, 20:22 (vor 8677 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Gerade eben: von Ferdi am 06. August 2001 15:49:37:

Das ist absolut nicht lächerlich, denn das ist ein Paradebeispiel für sexistische, männerdiskriminierende Gesetzgebung. Schade, dass der Geschädigte das nicht bis zum BverfG durchgeklagt hat. So jedenfalls ist der Paragraf grundgesetzwidrig, da er Art.3 Abs.3 GG verletzt (Bevorzugung wegen Geschlecht!)

Für den Kläger dürfte nur interessant sein, ob er Schadenersatz bekommt oder nicht. Dies dürfe in beiden Fällen nicht der Fall sein. Wenn aber demnächst ein Mann nackt durch die Gegend reitet und dafür richtig deftig bestraft wird und sich an die "Ordnungswidrigkeit" der Frau erinnert, dann wird es mit einer Klage beim BverfG interessant.

Sven


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