Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Ferdi, Tuesday, 11.03.2003, 14:29 (vor 7905 Tagen)

Hallo guten Tag!

Wahnsinnige Enttäuschung und totaler Zweifel an dem Rechtsempfinden des EuGH macht sich bei mir breit. Der EuGH hat die Männerwehrpflicht bestätigt. In der Begründung windet er sich wie die Katze um den heissen Brei und schreib was von "...fällt nicht in den Entscheidungsspielraum der europäischen Gerichtsbarkeit".

Hier haben die Männer in Deutschland eine wichtige Schlacht verloren. Was bleibt denn jetzt noch im Kampf gegen die Missachtung des Gleichberechtigungsanspruches? Doch nur noch ein Generalstreik aller wehrpflichtigen Männer. Das wäre legitim, da er der Durchsetzung des Grundgesetzartikels 3 Abs. 3 dient. Und passieren könnte ihnen auch nicht viel, denn sie können ja nicht alle bestraft werden. Das Unrechtsregime der femisexistischen Terrorjustiz bräche endlich zusammen!

Ich wünsche diesen Unrecht sprechenden Richtern alles erdenklich Schlechte!

Gruss,
Ferdi

Gipfel der Ungerechtigkeit

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Alex, Tuesday, 11.03.2003, 15:07 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Ferdi am 11. März 2003 12:29:20:

Hallo Ferdi.

Nu laß mal die Kirche im Dorf!

In dem Urteil des EuGH steht eigentlich nur drinne:
"Wir sind nicht zuständig"... oder genauer:
"Wir haben über Militär-Organisation der einzelnen Mitgliedsstaaten nichts zu befinden, weil dies in den Grundlagen, die die Europäische Gemeinschaft festgelegt hat ausdrücklich ausgeklammert wurde."

Somit war der EuGH die falsche Instanz!

Die Leiche liegt somit im Keller der BRD! Und wäre somit eher eine Verfassungsbeschwerde wert gewesen, als eine Klage beim EuGH. Oder ging die Voraus?

Es dürfte sehr schwer sein sich um den §1 Art 3 des GG herumzuschlavinern, oder?

Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz;Gleichberechtigung von Männern und Frauen;Diskriminierungsverbote]

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes,seiner Abstammung, seiner Rasse,seiner Sprache,seiner Heimat und Herkunft,seines Glaubens,seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gibts denn schon Verfassungsbeschwerden aus jüngerer Zeit dazu? Und wenn ja, wie wurde eine Ablehnung begründet?

Wo ich hin möchte, stünde sowieso ein Berufsheer, weil ich die Zustände kenne (war selbst beim Bund) und da nach meiner Einschätzung einen ziemlichen, sorry, "Sauladen" erlebt hab.

Mein Vorschlag wäre ein allgemeines Soziales-Pflichtjahr, wobei eine Laufbahn in der Armee von dieser Pflicht entbinden würde. Ebenso weiterhin Mitgliedschaft in Feuerwehr, THW usw. wie gehabt.

Sagt mal Bescheid, ob es Verfassungsbeschwerden gab, in jüngerer Zeit. Wenn ja, und da wird ein Ping-Pong zwischen VerfG und EuGH gespielt, und jeder verweist nur auf die andere Instanz, dann könnte das VerfG wohl selber bald auf der Anklagebank sitzen...

Liebe Grüße

Alex

Hallo guten Tag!
Wahnsinnige Enttäuschung und totaler Zweifel an dem Rechtsempfinden des EuGH macht sich bei mir breit. Der EuGH hat die Männerwehrpflicht bestätigt. In der Begründung windet er sich wie die Katze um den heissen Brei und schreib was von "...fällt nicht in den Entscheidungsspielraum der europäischen Gerichtsbarkeit".
Hier haben die Männer in Deutschland eine wichtige Schlacht verloren. Was bleibt denn jetzt noch im Kampf gegen die Missachtung des Gleichberechtigungsanspruches? Doch nur noch ein Generalstreik aller wehrpflichtigen Männer. Das wäre legitim, da er der Durchsetzung des Grundgesetzartikels 3 Abs. 3 dient. Und passieren könnte ihnen auch nicht viel, denn sie können ja nicht alle bestraft werden. Das Unrechtsregime der femisexistischen Terrorjustiz bräche endlich zusammen!
Ich wünsche diesen Unrecht sprechenden Richtern alles erdenklich Schlechte!
Gruss,
Ferdi

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Arne Hoffmann, Tuesday, 11.03.2003, 15:10 (vor 7905 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Alex am 11. März 2003 13:07:14:

Es dürfte sehr schwer sein sich um den §1 Art 3 des GG herumzuschlavinern, oder?

Na, bis jetzt haben sie es auffallend lange geschafft. Das Grundgesetz interessiert ja in anderen Fällen, wenn Frauen bevorteilt können, offenbar auch keinen Menschen.

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Alex, Tuesday, 11.03.2003, 15:14 (vor 7905 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Arne Hoffmann am 11. März 2003 13:10:49:

Es dürfte sehr schwer sein sich um den §1 Art 3 des GG herumzuschlavinern, oder?

Na, bis jetzt haben sie es auffallend lange geschafft. Das Grundgesetz interessiert ja in anderen Fällen, wenn Frauen bevorteilt können, offenbar auch keinen Menschen.

Polemik führt zu nichts. Gab es jüngere Entscheidungen beim VerfG? Hast Du oder jemand anders dazu was?

Gruß

Alex

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Jörg, Tuesday, 11.03.2003, 15:26 (vor 7905 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Alex am 11. März 2003 13:14:22:

Es dürfte sehr schwer sein sich um den §1 Art 3 des GG herumzuschlavinern, oder?

Na, bis jetzt haben sie es auffallend lange geschafft. Das Grundgesetz interessiert ja in anderen Fällen, wenn Frauen bevorteilt können, offenbar auch keinen Menschen.

Polemik führt zu nichts. Gab es jüngere Entscheidungen beim VerfG? Hast Du oder jemand anders dazu was?

Also wenn schon abkürzen, dann bitte richtig: Es heißt BVerfG und nicht
VerfG. Desweiteren enthält das GG Artikel und keine Paragraphen.
Aber nun genug der Besserwisserei. ;-)

Meiner Meinung nach liegt der springende Punkt ganz woanders: Es war ja
gerade der EuGH, der Frauen den Weg in die Bundeswehr ermöglicht hat.
Wenn nun eben dieser an der Wehrpflicht ausschließlich für Männer festhält
ist das freundlich ausgedrückt doch schon sehr verwunderlich.

Gruß, Jörg

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Alex, Tuesday, 11.03.2003, 15:54 (vor 7905 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Jörg am 11. März 2003 13:26:53:

Huhu Jörg!

Polemik führt zu nichts. Gab es jüngere Entscheidungen beim VerfG? Hast Du oder jemand anders dazu was?
Also wenn schon abkürzen, dann bitte richtig: Es heißt BVerfG und nicht
VerfG.

Wer Fehler findet darf sie behalten :-)

Desweiteren enthält das GG Artikel und keine Paragraphen.

okok, es enthält nur Kapitel... ändert aber wenig an meiner Aussage.

Meiner Meinung nach liegt der springende Punkt ganz woanders: Es war ja
[quote]gerade der EuGH, der Frauen den Weg in die Bundeswehr ermöglicht hat.
Wenn nun eben dieser an der Wehrpflicht ausschließlich für Männer festhält
ist das freundlich ausgedrückt doch schon sehr verwunderlich.
Gruß, Jörg
[/quote]

Das ist mir ehrlich gesagt schnurz, was die früher beschlossen haben. Gerichte schlägt man nur mit denen ihren Waffen, und mit Ausdauer und Zähigkeit.
Wenn die NUN meinen nicht zuständig zu sein, dann gehts eben in der zuständigen Instanz weiter. Punkt.
Wenn die Ping-Pong spielen gibts dagegen eine Verfassungsbeschwerde. Fertig.

Ich hab lange aufgehört, mich über Gerichte aufzuregen. Recht hat wenig mit Recht bekommen zu tun. Recht bekommt man mit nur mit Kampfgeist, Klugheit und vor allem Zähigkeit.

Fluchen und Jammern bringt dagegen null (Magengeschwüre vielleicht).

Beim BVerfG können Lehrer an Hochschulen die in Rechtswissenschaften unterrichten, die Rechtsvertretung übernehmen.
Als Wehrpflichiger würd ich nun schauen, dass ich alle möglichen Profs mal abklapper und ob ich einen finde, der da Interesse dran hat.... und dann Rock'n Roll!

Oder anders: Macht Ihr das doch... und sucht danach noch irgend nen Wehrpflichtigen als offiziellen Kläger...

Veröffentlicht Artikel in denen Wehrpflichtige sich an Euch (bzw. den Prof) wenden können, laßt Petitionen drucken und unterschreiben.... was weiß ich... aber MACHT WAS!

Popo breitsitzen und Tastatur vergewaltigen mal ausgenommen *g*

Liebe Grüße

Alex

PS: Komm jetzt bitte nicht damit ICH soll das doch dann machen... meine Prioritätenliste sieht anders aus. Und für diese Sache braucht man jemand, bei dem es auf der Liste ganz oben steht... das muß wie ein Sport betrieben werden, damit da was bei rumkommt

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Jörg, Tuesday, 11.03.2003, 18:11 (vor 7905 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Alex am 11. März 2003 13:54:06:

Hallo Alex!

Beim BVerfG können Lehrer an Hochschulen die in Rechtswissenschaften unterrichten, die Rechtsvertretung übernehmen.

Nicht nur die.

Ich zitiere mal den § 22 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz:

"Die Beteiligten können sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen bei
einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer
des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten lassen; in der münd-
lichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht müssen sie sich in
dieser Weise vertreten lassen. [...]"
[link=http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/22.html" target="_top]http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/22.html[/link]

Als Wehrpflichiger würd ich nun schauen, dass ich alle möglichen Profs mal abklapper und ob ich einen finde, der da Interesse dran hat.... und dann Rock'n Roll!

So etwas kann für einen Teenie bereits eine recht hohe Hürde darstellen.

Oder anders: Macht Ihr das doch... und sucht danach noch irgend nen Wehrpflichtigen als offiziellen Kläger...
Veröffentlicht Artikel in denen Wehrpflichtige sich an Euch (bzw. den Prof) wenden können, laßt Petitionen drucken und unterschreiben.... was weiß ich... aber MACHT WAS!

Die beste Möglichkeit sehe ich darin, daß ein Wehrpflichtiger das
zusammen mit seinem Vater durchzieht. Es gibt genügend junge Männer, deren
Väter Rechtsanwälte sind und die insoweit für diese Aufgabe befähigt sein
sollten. Einem Wehrpflichtigen kann man nicht zuletzt als direkt
Betroffenem ein persönliches Interesse an der Beseitigung der Wehr-
ungerechtigkeit nicht absprechen.

Gruß, Jörg

Re: soziales Pflichtjahr und Befreieung davon ?

Karin, Tuesday, 11.03.2003, 18:53 (vor 7905 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Alex am 11. März 2003 13:07:14:

Mein Vorschlag wäre ein allgemeines Soziales-Pflichtjahr, wobei eine
Laufbahn in der Armee von dieser Pflicht entbinden würde. Ebenso
weiterhin Mitgliedschaft in Feuerwehr, THW usw. wie gehabt.

Gilt das dann auch für eine "Profilaufbahn" als Erzieher/in, Krankenschwester/pfleger, Sozialarbeiter/in, Altenpfleger/in oder mit was möchtest du die "Laufbahn in der Armee" sonst noch gleichwertig setzen ?

Es ist leider nicht so einfach, wie es manchmal klingt

:-(
Karin

Re: soziales Pflichtjahr und Befreieung davon ?

Alex, Tuesday, 11.03.2003, 20:32 (vor 7905 Tagen) @ Karin

Als Antwort auf: Re: soziales Pflichtjahr und Befreieung davon ? von Karin am 11. März 2003 16:53:56:

Huhu Karin :o)

Nich doch gleich ein :-( machen. Das war ja kein Gesetzesentwurf, sondern nur eine Idee. Sicherlich hast Du Recht, wenn für eine Befreiung von einem soz. Pflichtjahr auch noch andere Tätigkeiten in Betracht gezogen werden sollten! Und die von Dir genannten finde ich schon eine recht gute Wahl... wobei wir bestimmt immer noch einige vergessen haben.... wie gesagt, es war nur ein erster Entwurf einer Idee... mehr nicht.

Ich persönlich kenne die Zustände beim Bund, und fand, dass da viele eigentlich nur "Saufen" und "Verpissen" (Sorry) gelernt haben... deswegen bin ich sowieso gegen eine Armee, die so strukturiert ist.

Mit dem weiteren wollte ich eigentlich nur sagen: Leute, wenn Euch etwas wirklich heftig stört, dann tut was.... und zwar auf dem gesetzlichen Wege.

Liebe Grüße

Alex

Mein Vorschlag wäre ein allgemeines Soziales-Pflichtjahr, wobei eine
Laufbahn in der Armee von dieser Pflicht entbinden würde. Ebenso
weiterhin Mitgliedschaft in Feuerwehr, THW usw. wie gehabt.

Gilt das dann auch für eine "Profilaufbahn" als Erzieher/in, Krankenschwester/pfleger, Sozialarbeiter/in, Altenpfleger/in oder mit was möchtest du die "Laufbahn in der Armee" sonst noch gleichwertig setzen ?
Es ist leider nicht so einfach, wie es manchmal klingt
:-(
Karin

Re: soziales Pflichtjahr und Befreieung davon ?

Odin, Wednesday, 12.03.2003, 21:58 (vor 7904 Tagen) @ Karin

Als Antwort auf: Re: soziales Pflichtjahr und Befreieung davon ? von Karin am 11. März 2003 16:53:56:

Mein Vorschlag wäre ein allgemeines Soziales-Pflichtjahr, wobei eine
Laufbahn in der Armee von dieser Pflicht entbinden würde. Ebenso
weiterhin Mitgliedschaft in Feuerwehr, THW usw. wie gehabt.

Gilt das dann auch für eine "Profilaufbahn" als Erzieher/in, Krankenschwester/pfleger, Sozialarbeiter/in, Altenpfleger/in oder mit was möchtest du die "Laufbahn in der Armee" sonst noch gleichwertig setzen ?
Es ist leider nicht so einfach, wie es manchmal klingt
:-(
Karin

Ich muß Alex beipflichten. Ich persönlich bin NICHT für die Abschaffung von "Pflichtdiensten" - obwohl ich mit dem Wehrdienst nicht viel anfangen kann (töten lernen halte ich nicht für gesellschaftlich notwendig. Im Verteidigungsfall sollte das schnell nachzuholen sein und die "eigentlichen" Waffen sind für Wehrdienstleistende ohnehin nicht mehr zu bedienen).
Für grundlegend wichtig halte ich aber, jungen Menschen beizubringen, daß auch noch andere Sachen wichtig im Leben sind, nicht nur schnell Kohle und Karriere machen!
Daher halte ich ein soziales Jahr für BEIDE Geschlechter für wünschenswert. Das hat aber nichts mit einer Ausbildung z.B. zum Sozialarbeiter zu tun sondern ist etwas anderes. Gleichwertig halten ich einen Einsatz bei der Feuerwehr, THW usw. Also alles, was der Gemeinschaft dient.

Gerade die Flutkatastorphen vom letzten Jahr haben gezeigt, wie wichtig es ist, im Notfall schnell auf ein paar Mann/Frau zugreifen zu können.

Odin

Jüngere Entscheidung des BVerfG dazu

Daddeldu, Tuesday, 11.03.2003, 23:54 (vor 7905 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Alex am 11. März 2003 13:07:14:

Gibts denn schon Verfassungsbeschwerden aus jüngerer Zeit dazu? Und wenn ja, wie wurde eine Ablehnung begründet?

Verfassungsbeschwerden gab es nicht, aber das AG Düsseldorf hat die Frage dem BVerfG vorgelegt, weil es die Wehrpflicht aus verschiedenen Gründen, auch wegen Art 3 Abs. 2 GG, für verfassungswidrig hielt.

Das BverfG drückte sich letztlich um eine substantielle Entscheidung, weil (oder indem) es die Vorlage nicht für zulässig hielt. Das AG hätte genauer darlegen müssen, warum es die Wehrpflicht für verfassungswidrig hält, bevor sich das BVerfG zu einer Entscheidung bequemt. Dies entspricht aber der ständigen Praxis.

Hier die relevanten Auszüge aus der Entscheidung:

2 BvL 2/02 vom 27.3.2002

Die Vorlage betrifft die Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht (§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 WPflG) ...

§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 WPflG und § 15 WStG verstießen gegen Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, weil Männer und Frauen im Hinblick auf die Wehrpflicht ungleich behandelt würden. Die Auffassung, dass Art. 12a Abs. 4 GG unter gleichheitsrechtlichen Aspekten eine verfassungsunmittelbare Sonderregelung darstelle, teile das Gericht nicht. Das Grundrecht der Gleichbehandlung von Männern und Frauen weise einen Gesetzesvorbehalt nicht auf. Die Ungleichbehandlung sei auch nicht durch Art. 12a GG als kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt. Maßgebend sei, ob im Hinblick auf den Zweck der Regelung ein rechtfertigender Grund für die Ungleichbehandlung vorliege. Das sei nicht der Fall. Bürger der Bundesrepublik Deutschland, deren Verteidigung die Wehrpflicht dienen solle, seien sowohl Frauen als auch Männer. Es seien auch keine Gründe erkennbar, die eine Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer wegen der unterschiedlichen Natur von Mann und Frau erforderlich machten. Das hergebrachte Rollenverständnis, wonach Frauen prinzipiell wehrdienstunfähig seien, habe sich grundlegend gewandelt. Schließlich könne auch der Umstand, dass deutsche Frauen im statistischen Durchschnitt 1,3 Kinder gebären und die dementsprechende Ausfallzeit den Wehrdienst übersteige, die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer nicht rechtfertigen. Denn die Wehrpflicht sei nicht zu dem Zweck des Ausgleichs von Benachteiligungen eingeführt worden. Die Vorschrift des Art. 12a GG sei mithin als verfassungswidriges Verfassungsrecht einzustufen, da sie gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, das auch für Männer gelte, verstoße.

...

Die Vorlage ist unzulässig.

...

Die Vorlage genügt auch nicht den Anforderungen, die an die Begründung zu stellen sind, wenn eine Norm erneut zur Überprüfung vorgelegt wird, deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht bereits in einer früheren Entscheidung bejaht hat. In einem solchen Fall ist eine erneute Vorlage nur zulässig, wenn tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlage der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahe legen (vgl. BVerfGE 33, 199 <203 f.>; 39, 169 <181>; 65, 178 <181>; 78, 38 <48>; 87, 341 <346>; 94, 315 <323>). An die Begründung einer erneuten Vorlage sind gesteigerte Anforderungen zu stellen. Das vorlegende Gericht muss von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage verändert haben soll (vgl. BVerfGE 87, 341 <346> m.w.N.).

1. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf männliche Bürger keinen Verfassungsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 12, 45 <52 f.>; 48, 127 <161, 165>). Zur Begründung hat es ausgeführt, dass Art. 73 Nr. 1 GG und Art. 12 Abs. 3 GG gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG hätten (vgl. BVerfGE 12, 45 <52>). Die Literatur ist ihm hierin praktisch einmütig gefolgt (K. Ipsen/J. Ipsen, in: Dolzer/Vogel, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 12a Rn 32 - Zweitbearbeitung 1976; Heun, in: Dreier, Grundgesetz, Band I, 1996, Art. 12a Rn 36; Gornig, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz, Band 1, 4. Auflage 1999, Art. 12a, Rn 24 f.; Kokott, in: Sachs, Grundgesetz, 2. Auflage 1999, Art. 12a Rn 4; Gubelt, in: von Münch/Kunig, Grundgesetz, Band 1, 5. Auflage 2000, Art. 12a Rn 26; Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 5. Auflage 2000, Art. 12a Rn 3; Scholz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Band II, Art. 12a Rn 195 - Stand März 2001; a.A. Ekardt, Wehrpflicht nur für Männer - vereinbar mit der Geschlechteregalität aus Art. 79 Abs. 3 GG?, DVBl 2001, S. 1171).

Das Amtsgericht hat diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den Meinungsstand in der Literatur nicht zur Kenntnis genommen. Es hat lediglich ausgeführt, dass die Änderung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl I S. 1755) und die Zulassung von Frauen zum freiwilligen Dienst mit der Waffe eine neuerliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht erfordere. Es hätte jedoch darlegen müssen, inwiefern diese Änderungen die Grundlage der früheren Entscheidungen berührt haben sollten.

Das Grundgesetz eröffnet dem einfachen Gesetzgeber - früher in Art. 73 Nr. 1 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 26. März 1954 (BGBl I S. 45), jetzt in Art. 12a Abs. 1 in der Fassung des 17. Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968 (BGBl I S. 709) - nur die Befugnis, Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an der allgemeinen Wehrpflicht zu unterwerfen. Auch nach der Neufassung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG dürfen Frauen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden. Art. 12a Abs. 1 und Abs. 4 Satz 2 GG haben unverändert gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG. Das Amtsgericht setzt sich, indem es Art. 12a GG zu einer verfassungswidrigen Verfassungsnorm erklärt, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verstoße, über diese Ranggleichheit hinweg.

Limbach Jentsch Di Fabio

Seite des BVerfG

Diese Schlawiner.....

Alex, Wednesday, 12.03.2003, 00:39 (vor 7905 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Jüngere Entscheidung des BVerfG dazu von Daddeldu am 11. März 2003 21:54:10:

Hallo,

und Thx für die Info!

Also diese Schlawiner.... haben die sich doch tatsächlich schon zu Art 3 Abs, 2 GG von vorne herrein ein Hintertürchen gebastelt....

Dadurch ist also prinzipiell JEDE staatlich befohlene Zwangsarbeit zulässig.... nett!

ABER wie steht es mit Verfassungsbeschwerden gegen das GG? Geht sowas?

Ich meine, so wie 73-1 im Augenblick praktiziert wird, enthält das GG ja ein Paradoxon zwischen 3-2,3 und 12a-1 sowie 73-1 in aktueller Praxis.

Dass sie als "ranggleich" gelten nutzt da wenig... entweder Hüh oder Hott... ein Paradoxon stellt es dar ... und wer will sowas denn in unserem sonst so hübschen GG haben?

Was zusätzlich noch etwas ändern würde wäre eine konkrete Verfassungsbeschwerde, durch einen konkreten Fall (also nicht, wie es hier war, eine Nachfrage eines Gerichtes, bzw. Benängelung der Praxis dort).

Wenn aber ein Klaus Müller kommt und sag ICH werde gegeüber Julchen Meyer benachteiligt, durch das GG, WEIL ich aufgrund meines Geschlechts verpflichtet werde und SIE nicht....

Dann sieht die Sache etwas anders aus, weil DIESE Frage das Verfassungsgericht zwar zu den selben § führt, aber trotzdem einen neuen Prüfungsgegenstand darstellen müßte, also einen, der nicht irgendwann schon ablehnend befunden wurde und somit unter erschwerten Bedingungen stattfinden muss.

Liebe Grüße

Alex

Gibts denn schon Verfassungsbeschwerden aus jüngerer Zeit dazu? Und wenn ja, wie wurde eine Ablehnung begründet?

Verfassungsbeschwerden gab es nicht, aber das AG Düsseldorf hat die Frage dem BVerfG vorgelegt, weil es die Wehrpflicht aus verschiedenen Gründen, auch wegen Art 3 Abs. 2 GG, für verfassungswidrig hielt.
Das BverfG drückte sich letztlich um eine substantielle Entscheidung, weil (oder indem) es die Vorlage nicht für zulässig hielt. Das AG hätte genauer darlegen müssen, warum es die Wehrpflicht für verfassungswidrig hält, bevor sich das BVerfG zu einer Entscheidung bequemt. Dies entspricht aber der ständigen Praxis.
Hier die relevanten Auszüge aus der Entscheidung:
2 BvL 2/02 vom 27.3.2002
Die Vorlage betrifft die Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht (§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 WPflG) ...
§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 WPflG und § 15 WStG verstießen gegen Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, weil Männer und Frauen im Hinblick auf die Wehrpflicht ungleich behandelt würden. Die Auffassung, dass Art. 12a Abs. 4 GG unter gleichheitsrechtlichen Aspekten eine verfassungsunmittelbare Sonderregelung darstelle, teile das Gericht nicht. Das Grundrecht der Gleichbehandlung von Männern und Frauen weise einen Gesetzesvorbehalt nicht auf. Die Ungleichbehandlung sei auch nicht durch Art. 12a GG als kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt. Maßgebend sei, ob im Hinblick auf den Zweck der Regelung ein rechtfertigender Grund für die Ungleichbehandlung vorliege. Das sei nicht der Fall. Bürger der Bundesrepublik Deutschland, deren Verteidigung die Wehrpflicht dienen solle, seien sowohl Frauen als auch Männer. Es seien auch keine Gründe erkennbar, die eine Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer wegen der unterschiedlichen Natur von Mann und Frau erforderlich machten. Das hergebrachte Rollenverständnis, wonach Frauen prinzipiell wehrdienstunfähig seien, habe sich grundlegend gewandelt. Schließlich könne auch der Umstand, dass deutsche Frauen im statistischen Durchschnitt 1,3 Kinder gebären und die dementsprechende Ausfallzeit den Wehrdienst übersteige, die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer nicht rechtfertigen. Denn die Wehrpflicht sei nicht zu dem Zweck des Ausgleichs von Benachteiligungen eingeführt worden. Die Vorschrift des Art. 12a GG sei mithin als verfassungswidriges Verfassungsrecht einzustufen, da sie gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, das auch für Männer gelte, verstoße.
...
Die Vorlage ist unzulässig.
...
Die Vorlage genügt auch nicht den Anforderungen, die an die Begründung zu stellen sind, wenn eine Norm erneut zur Überprüfung vorgelegt wird, deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht bereits in einer früheren Entscheidung bejaht hat. In einem solchen Fall ist eine erneute Vorlage nur zulässig, wenn tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlage der früheren Entscheidung berühren und deren Überprüfung nahe legen (vgl. BVerfGE 33, 199 <203 f.>; 39, 169 <181>; 65, 178 <181>; 78, 38 <48>; 87, 341 <346>; 94, 315 <323>). An die Begründung einer erneuten Vorlage sind gesteigerte Anforderungen zu stellen. Das vorlegende Gericht muss von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgehen und darlegen, inwiefern sich die für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgebliche Lage verändert haben soll (vgl. BVerfGE 87, 341 <346> m.w.N.).
1. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf männliche Bürger keinen Verfassungsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 12, 45 <52 f.>; 48, 127 <161, 165>). Zur Begründung hat es ausgeführt, dass Art. 73 Nr. 1 GG und Art. 12 Abs. 3 GG gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG hätten (vgl. BVerfGE 12, 45 <52>). Die Literatur ist ihm hierin praktisch einmütig gefolgt (K. Ipsen/J. Ipsen, in: Dolzer/Vogel, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 12a Rn 32 - Zweitbearbeitung 1976; Heun, in: Dreier, Grundgesetz, Band I, 1996, Art. 12a Rn 36; Gornig, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz, Band 1, 4. Auflage 1999, Art. 12a, Rn 24 f.; Kokott, in: Sachs, Grundgesetz, 2. Auflage 1999, Art. 12a Rn 4; Gubelt, in: von Münch/Kunig, Grundgesetz, Band 1, 5. Auflage 2000, Art. 12a Rn 26; Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 5. Auflage 2000, Art. 12a Rn 3; Scholz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Band II, Art. 12a Rn 195 - Stand März 2001; a.A. Ekardt, Wehrpflicht nur für Männer - vereinbar mit der Geschlechteregalität aus Art. 79 Abs. 3 GG?, DVBl 2001, S. 1171).
Das Amtsgericht hat diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den Meinungsstand in der Literatur nicht zur Kenntnis genommen. Es hat lediglich ausgeführt, dass die Änderung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl I S. 1755) und die Zulassung von Frauen zum freiwilligen Dienst mit der Waffe eine neuerliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht erfordere. Es hätte jedoch darlegen müssen, inwiefern diese Änderungen die Grundlage der früheren Entscheidungen berührt haben sollten.
Das Grundgesetz eröffnet dem einfachen Gesetzgeber - früher in Art. 73 Nr. 1 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 26. März 1954 (BGBl I S. 45), jetzt in Art. 12a Abs. 1 in der Fassung des 17. Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968 (BGBl I S. 709) - nur die Befugnis, Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an der allgemeinen Wehrpflicht zu unterwerfen. Auch nach der Neufassung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG dürfen Frauen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden. Art. 12a Abs. 1 und Abs. 4 Satz 2 GG haben unverändert gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG. Das Amtsgericht setzt sich, indem es Art. 12a GG zu einer verfassungswidrigen Verfassungsnorm erklärt, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verstoße, über diese Ranggleichheit hinweg.
Limbach Jentsch Di Fabio

Re: Diese Schlawiner.....

Daddeldu, Wednesday, 12.03.2003, 16:54 (vor 7904 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Diese Schlawiner..... von Alex am 11. März 2003 22:39:08:

Hallo Alex!

Dadurch ist also prinzipiell JEDE staatlich befohlene Zwangsarbeit zulässig... nett!

Nach Art. 12 Abs. 3 GG ist Zwangsarbeit nur bei gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung zulässig. Daran dürften auch all die schönen Pläne für ein allgemeines Pflichtjahr scheitern.

Ich meine, so wie 73-1 im Augenblick praktiziert wird, enthält das GG ja ein Paradoxon zwischen 3-2,3 und 12a-1 sowie 73-1 in aktueller Praxis.
Dass sie als "ranggleich" gelten nutzt da wenig... entweder Hüh oder Hott... ein Paradoxon stellt es dar ... und wer will sowas denn in unserem sonst so hübschen GG haben?

Nein. Art. 12 a Abs. 1 GG stellt einfach eine Ausnahme zum allgemeinen Art. 3 Abs. 2 GG dar, eine speziellere Norm. Nach diesem einfachen Regel-Ausnahme-Prinzip sind alle unsere Gesetze aufgebaut. Z. B. Art 13 I GG: Die Wohnung ist unverletzlich. Art. 13 III GG: Zur Abwehr einer Gefahr darf aber doch abgehört werden.

ABER wie steht es mit Verfassungsbeschwerden gegen das GG? Geht sowas?
Was zusätzlich noch etwas ändern würde wäre eine konkrete Verfassungsbeschwerde, durch einen konkreten Fall (also nicht, wie es hier war, eine Nachfrage eines Gerichtes, bzw. Bemängelung der Praxis dort).

Auch das AG Düsseldorf hatte einen konkreten Fall, ein Strafverfahren wegen Dienstflucht. Da sagte es dann „ohne Dienstpflicht keine Dienstflucht“ und legte vor. Sog. Konkrete Normenkontrolle. Einfach so dürfen Gerichte nicht vorlegen.

Wenn aber ein Klaus Müller kommt und sagt ICH werde gegeüber Julchen Meyer benachteiligt, durch das GG, WEIL ich aufgrund meines Geschlechts verpflichtet werde und SIE nicht....

Dann sieht die Sache etwas anders aus, weil DIESE Frage das Verfassungsgericht zwar zu den selben § führt, …

Artikel! Es sind Artikel! *Haare rauf*

… aber trotzdem einen neuen Prüfungsgegenstand darstellen müsste, also einen, der nicht irgendwann schon ablehnend befunden wurde und somit unter erschwerten Bedingungen stattfinden muss.

Aber zu den Fragen hat das BVerfG trotzdem schon Stellung genommen. Also wieder erhöhte Anforderungen an die Begründung. Es müsste halt mal jemand eine VB erheben, die so gründlich sich mit allen rechtlichen Fragen auseinander setzt, dass die Richter nicht mehr aus können. Grenzt wohl an eine Doktorarbeit.

Ich denke schon, dass sich die Richter feige um die Frage zu drücken versuchen, weil es eine folgenreiche Entscheidung wäre, die Wehrpflicht abzuschaffen. Das BVerfG hat zwar schon manche Milliarden-DM-Entscheidung getroffen, aber dann lag die Sache den jeweiligen Richtern halt am Herzen.

Nette Grüße

Daddeldu

Re: Diese Schlawiner.....

Alex, Wednesday, 12.03.2003, 17:17 (vor 7904 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Re: Diese Schlawiner..... von Daddeldu am 12. März 2003 14:54:48:

ReHallöle DuDaddelDuDieDei!

Hallo Alex!
Dadurch ist also prinzipiell JEDE staatlich befohlene Zwangsarbeit zulässig... nett!
Nach Art. 12 Abs. 3 GG ist Zwangsarbeit nur bei gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung zulässig. Daran dürften auch all die schönen Pläne für ein allgemeines Pflichtjahr scheitern.

Ups, ja, stimmt... hab ich danach leider erst gelesen...

Ich meine, so wie 73-1 im Augenblick praktiziert wird, enthält das GG ja ein Paradoxon zwischen 3-2,3 und 12a-1 sowie 73-1 in aktueller Praxis.
Dass sie als "ranggleich" gelten nutzt da wenig... entweder Hüh oder Hott... ein Paradoxon stellt es dar ... und wer will sowas denn in unserem sonst so hübschen GG haben?

Nein. Art. 12 a Abs. 1 GG stellt einfach eine Ausnahme zum allgemeinen Art. 3 Abs. 2 GG dar, eine speziellere Norm. Nach diesem einfachen Regel-Ausnahme-Prinzip sind alle unsere Gesetze aufgebaut. Z. B. Art 13 I GG: Die Wohnung ist unverletzlich. Art. 13 III GG: Zur Abwehr einer Gefahr darf aber doch abgehört werden.

*Grmpf* also auch nischt... außer dass das Wort "Mann" im Wehrpflichtgesetz OHNE triftigen Grund eine geschlechtsspezifische Festlegung bedeutet

ABER wie steht es mit Verfassungsbeschwerden gegen das GG? Geht sowas?
Was zusätzlich noch etwas ändern würde wäre eine konkrete Verfassungsbeschwerde, durch einen konkreten Fall (also nicht, wie es hier war, eine Nachfrage eines Gerichtes, bzw. Bemängelung der Praxis dort).

Auch das AG Düsseldorf hatte einen konkreten Fall, ein Strafverfahren wegen Dienstflucht. Da sagte es dann „ohne Dienstpflicht keine Dienstflucht“ und legte vor. Sog. Konkrete Normenkontrolle. Einfach so dürfen Gerichte nicht vorlegen.
Wenn aber ein Klaus Müller kommt und sagt ICH werde gegeüber Julchen Meyer benachteiligt, durch das GG, WEIL ich aufgrund meines Geschlechts verpflichtet werde und SIE nicht....
Dann sieht die Sache etwas anders aus, weil DIESE Frage das Verfassungsgericht zwar zu den selben § führt, …
Artikel! Es sind Artikel! *Haare rauf*

hihi... süß schaust Du aus so zerwühlt *g*

… aber trotzdem einen neuen Prüfungsgegenstand darstellen müsste, also einen, der nicht irgendwann schon ablehnend befunden wurde und somit unter erschwerten Bedingungen stattfinden muss.
Aber zu den Fragen hat das BVerfG trotzdem schon Stellung genommen. Also wieder erhöhte Anforderungen an die Begründung. Es müsste halt mal jemand eine VB erheben, die so gründlich sich mit allen rechtlichen Fragen auseinander setzt, dass die Richter nicht mehr aus können. Grenzt wohl an eine Doktorarbeit.

Deswegen mein Vorschlag da einen Prof. der Rechtswissenschaften zu finden... oder einen seiner Doktoranten zu "mißbrauchen"... die ham dann wenigstens akademische Interessen, und nicht nur finanzielle.

Ich denke schon, dass sich die Richter feige um die Frage zu drücken versuchen, weil es eine folgenreiche Entscheidung wäre, die Wehrpflicht abzuschaffen. Das BVerfG hat zwar schon manche Milliarden-DM-Entscheidung getroffen, aber dann lag die Sache den jeweiligen Richtern halt am Herzen.

Seh ich auch so... die wollen hauptsächlich "Buh-Rufe" vermeiden.... also hilft nur sie so dazu zu zwingen, dass das Ergebnis unausweichlich ist.

Liebe Grüße

Alex

Re: Diese Schlawiner.....

Stefan G., Wednesday, 12.03.2003, 19:03 (vor 7904 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Re: Diese Schlawiner..... von Daddeldu am 12. März 2003 14:54:48:

Nein. Art. 12 a Abs. 1 GG stellt einfach eine Ausnahme zum allgemeinen Art. 3 Abs. 2 GG dar, eine speziellere Norm. Nach diesem einfachen Regel-Ausnahme-Prinzip sind alle unsere Gesetze aufgebaut. Z. B. Art 13 I GG: Die Wohnung ist unverletzlich. Art. 13 III GG: Zur Abwehr einer Gefahr darf aber doch abgehört werden.

Da wuerde ich auch wie Alex sagen: die Einschraenkung, wie sie in 12a vorgenommen wird, ist lediglich auf Maenner beschraenkt und damit willkuerlich, weil nicht begruendbar. In Deinem Beispiel ist die Einschraenkung sinnvoll, weil sie der Abwehr von Gefahren dient - sie gilt aber fuer Frauen und Maenner gleichermassen. So wie ich 12(2) verstanden habe, ist Zwangsarbeit schon erlaubt, aber nur in Form einer allgemeinen und fuer alle geltenden Dienstpflicht und auch das ist bei der Wehrpflicht nicht der Fall.

Gruss
Stefan

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Arne Hoffmann, Tuesday, 11.03.2003, 15:08 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Ferdi am 11. März 2003 12:29:20:

Howdy, :-)

sieht so aus, als würde der Männer-Kriegsdienst auf politischem Wege gekippt werden müssen. Dazu fehlt es aber offenbar an einer Menge an Leuten, die gewillt sind, genügend öffentlichen Druck auszuüben. Wie ich gerade gelesen habe, sprengten 1913 englische Frauenrechtlerinnen sogar das Landhaus des englischen Schatzkanzlers Lloyd George, um gegen ein Wahlrecht zu protestieren, das Männern die Teilnahme an der Wahl gestattete und Frauen nicht. Offenkundig waren sie letztlich erfolgreich. Wenn heute Männer auch nur _verbalen_ Druck entwickeln, um ihrerseits Gleichberechtigung durchzusetzen, dann ist das Getöne vom "frauenfeindlichen Backlash", "maskulistischen Terrorgruppen" und anderen "sich zusammenbrauenden Gefahren" groß. Die Frau, die für ihre Rechte zu Gewalt greift, ist eben eine Freiheitskämpferin; der Mann, der auch nur etwas nachdrückliche Forderungen erhebt, ist eine Bedrohung. Und weil sich allzuviele auf dieses Messen mit zweierlei Maß einlassen, wird es wohl noch einige Zeit bei der Männerdiskriminierung bleiben.

Herzlicher Gruß

Arne

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Jörg, Tuesday, 11.03.2003, 15:12 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Ferdi am 11. März 2003 12:29:20:

Hallo Ferdi,

dieses Urteil zeigt leider wieder einmal, daß Recht und Gerechtigkeit
nicht viel miteinander zu tun haben müssen.

Wer meint, daß die Wehrpflicht der Männer völlig zu Recht mit dem Wehr-
recht der Frauen in Einklang zu bringen ist, hat für meine Begriffe auf
deutsch gesagt den Schuß nicht gehört.

Gruß, Jörg

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Joachim, Tuesday, 11.03.2003, 15:33 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Ferdi am 11. März 2003 12:29:20:

Der EuGH hat nur über die Wehrpflicht entschieden, dass die Verteidigung eine Sache der einzelnen EU-Staaten sei, der EuGH nicht aber über Zwangsdienste auch für Frauen entschieden hat, der EuGH ist kein Menschenrechtsgerichtshof! Meiner Meinung nach ist die einseitige MännerWehrpflicht eine sehr schwere Menschenrechtsverletzung, Männerfeindlichkeit, Männerdiskriminierung und Menschenverachtung, Versklavung, Ausbeutung und Entrechtung weil Frauen keinen Zwangsdienst ausüben müssen und hoffentlich der Fall noch vor dem EGMR verhandelt wird und es da hoffentlich endlich zur Gerechtigkeit kommt! Diese menschenverachtende Niederlage haben die Männer wahrscheinlich einer Frau zu verdanken, die nämlich ein pro MännerWehrpflicht Gutachten für den EuGH erstellt hat und meisten der EuGH nach diesen Gutachten ein Urteil fällt. Frauen sind für mich jetzt veranwortlich zu machen für den Fortbestand der MännerWehrpflicht und somit die Frauen weiterhin die Männer für Kriege verantwortlich machen können und sie sich in die Opferrolle flüchten, Pfui Teufel kann ich da nur noch sagen!

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Ferdi, Tuesday, 11.03.2003, 16:07 (vor 7905 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Joachim am 11. März 2003 13:33:21:

Hi Joachim!

Meiner Meinung nach ist die einseitige MännerWehrpflicht eine sehr schwere Menschenrechtsverletzung, Männerfeindlichkeit, Männerdiskriminierung und Menschenverachtung, Versklavung, Ausbeutung und Entrechtung weil Frauen keinen Zwangsdienst ausüben müssen und hoffentlich der Fall noch vor dem EGMR verhandelt wird und es da hoffentlich endlich zur Gerechtigkeit kommt!

Also kann man dann noch Hoffnung haben. Wer kann das eigentlich vor den EGMR bringen?

Ich habe übrigens bei der Tagesschau abgestimmt, wie, brauche ich ja wohl nicht zu schreiben. Stand der Abstimmung: (14:02h)

Ja:......103 (22,5&)
Nein...346 (75.5%)
KM....009 (2%)
KM=Keine Meinung

Die Frage lautet:

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Wehrplicht nicht gegen die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung der Geschlechter verstößt. Also müssen weiterhin nur die Männer zur Bundeswehr. Finden Sie das gerecht?

Gruss,
Ferdi

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Joachim, Tuesday, 11.03.2003, 16:39 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Ferdi am 11. März 2003 14:07:16:

Hi Ferdi,

Also kann man dann noch Hoffnung haben. Wer kann das eigentlich vor den EGMR bringen?

am schnellsten ginge es, wenn Alexander Dory (Kläger der einseitgen MännerWehrpflicht) jetzt die Sache sofort zum EGMR weiterleiten würde, wir müssten wahrscheinlich mit der Klage gegen die einseitigen Zwangsdienste von vorne anfangen und das könnte ziemlich lange dauern, ausser es gibt den direkten Weg zum EGMR! Ich werde ai AmnestyInternational ein Schreiben zukommen lassen, mit der Bitte zu helfen, wie und welche Schritte einzuleiten sind um gegen die männerfeindlichen, männerdiskriminierenden und menschenverachtenden einseitgen MännerVersklavungsdienste vorzugehen ist! Protestschreiben und Leserbriefe an bundesweite Tagesmedien könnten auch eine Hilfe sein!

gruß
Joachim

Umfrage zur Männer-Wehrpflicht bei tagesschau.de

Jörg, Tuesday, 11.03.2003, 15:39 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Ferdi am 11. März 2003 12:29:20:

Hallo,

bei tagesschau.de kann man an einer Umfrage zu folgender Fragestellung
teilnehmen:

"Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Wehrplicht nicht
gegen die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung der Geschlechter verstößt.
Also müssen weiterhin nur die Männer zur Bundeswehr. Finden Sie das
gerecht?"

Gruß, Jörg

Hier klicken

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Mischael, Tuesday, 11.03.2003, 15:56 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Ferdi am 11. März 2003 12:29:20:

Hallo guten Tag!
Wahnsinnige Enttäuschung und totaler Zweifel an dem Rechtsempfinden des EuGH macht sich bei mir breit. Der EuGH hat die Männerwehrpflicht bestätigt. In der Begründung windet er sich wie die Katze um den heissen Brei und schreib was von "...fällt nicht in den Entscheidungsspielraum der europäischen Gerichtsbarkeit".
Hier haben die Männer in Deutschland eine wichtige Schlacht verloren. Was bleibt denn jetzt noch im Kampf gegen die Missachtung des Gleichberechtigungsanspruches? Doch nur noch ein Generalstreik aller wehrpflichtigen Männer. Das wäre legitim, da er der Durchsetzung des Grundgesetzartikels 3 Abs. 3 dient. Und passieren könnte ihnen auch nicht viel, denn sie können ja nicht alle bestraft werden. Das Unrechtsregime der femisexistischen Terrorjustiz bräche endlich zusammen!
Ich wünsche diesen Unrecht sprechenden Richtern alles erdenklich Schlechte!
Gruss,
Ferdi

Bleib ruhig, Ferdi.
Also mich überrascht das Ganze überhaupt nicht. Im Gegenteil, es wäre eine dicke Überraschung gewesen, wenn es nicht so gekommen wäre.
Speziell was die Wehrpflicht betrifft muss man einen sehr langen Zeitrahmen einrechnen, Gerechtigkeit hin oder her.
Wir leben in einer ungerechten Welt, merk dir das.
Der Feminismus ist noch lange nicht ade, er wird noch für viel Unheil sorgen, verlass dich drauf.
Ein Generalstreik wird schwer zu organisieren, es fehlt an Solidarität und vor allem sind die meisten Männer viel zu sehr damit beschäftigt, irgendwelchen Normen (Statussymbole, Karriere, Money etc.) zu genügen, als dass sie Zeit hätten, zuviel an die ungerechte Wehrpflicht zu denken. Ein sich selbst erhaltender Kreislauf.
Wünsch den Richtern nichts Schlechtes, sie tun nur ihre Pflicht, um irgendwelchen Normen zu genügen...

Gruss
Mischael

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Stefan G., Tuesday, 11.03.2003, 16:14 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Ferdi am 11. März 2003 12:29:20:

Naja, Ferdi...bleib' ruhig! :-)
Ich bin mir mittlerweile gar nicht mehr so sicher, ob dieses Thema ueberhaupt noch so aktuell ist. Struck deutete bereits an, dass der Zeitraum der Wehrpflicht auf vier Monate reduziert werden soll. Vier Monate Wehrpflicht machen nun ueberhaupt keinen Sinn mehr. Prinzipiell stellt sich die Frage, wohin diese dauernden Reduzierungen am Ende fuehren. Ich denke, den Politikern ist durchaus klar, dass die Wehrpflicht nicht haltbar ist. Da man sie nicht von heute auf morgen abschaffen kann, reduziert man die Dauer der Wehrpflicht nach und nach auf null, damit vor allem der Sozialbereich (Zivildienstleistende) die Moeglichkeit hat, sich darauf einzustellen.
Ansonsten bleibt: weiter Druck machen!

Gruss
Stefan

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Garfield, Tuesday, 11.03.2003, 19:31 (vor 7905 Tagen) @ Stefan G.

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Stefan G. am 11. März 2003 14:14:59:

Hallo Stefan!

Ich bin mir auch sicher, daß die Wehrpflicht nicht mehr lange in der heutigen Form bestehen wird. Mittlerweile dürfte wohl auch dem letzten Deppen klargeworden sein, daß die Welt seit Ende des Kalten Krieges keineswegs friedlicher geworden ist. Bush exerziert gerade vor, wie er sich als mächtigster Mann der selbsternannten "führenden freien Nation" die Lösung wirtschaftlicher und politischer Probleme in der Zukunft vorstellt. Und trotz aller gegenteiligen Beteuerungen ist die Bundeswehr schon längst mit im Boot, wenn auch bisher "nur" mit Spürpanzern und Marineeinheiten.

Das wird nicht der letzte Krieg bzw. Konflikt Nord gegen Süd sein, sondern nur einer der ersten. Die Zeiten, als der "Feind" quasi vor der Haustür stand und man nur ein paar hunderttausend Soldaten in Kasernen für den Ernstfall bereithalten brauchte, sind vorbei. In Zukunft werden immer wieder auch deutsche Soldaten weltweit eingesetzt werden, und das bei sinkenden Budgets. Schon jetzt häufen sich die Klagen von Soldaten darüber, daß sie entgegen den Vorschriften öfter als nur alle zwei Jahre ins Ausland geschickt werden, mit teilweise fatalen Folgen für das Privatleben (es hat dadurch bereits Scheidungen gegeben).

Dieses Problem läßt sich nur lösen, indem man die Zahl der Soldaten, die im Ausland eingesetzt werden können, erhöht. Bislang sind Wehrdienstleistende aber nicht dazu verpflichtet, sich im Ausland einsetzen zu lassen. Sie können auf freiwilliger Basis mitfahren (was vor allem in der Marine häufig vorkommt), müssen aber nicht. Man könnte also auch Wehrdienstleistende grundsätzlich zu Auslandseinsätzen verpflichten, was auch dann ein höheren Risiko einschließt, wenn es sich dabei nicht direkt um Kampfeinsätze handelt. Früher oder später wird es dann die ersten "für Volk und Vaterland" gefallenen Wehrdienstleistenden geben. Und dann werden wir ja sehen, ob es von der Mehrheit der Menschen auch noch achselzuckend hingenommen wird, daß dieses Schicksal auch ihre Söhne, Brüder oder Partner treffen könnte, sofern sie ihren Wehrdienst noch vor sich haben.

Die andere Alternative wäre die Einstellung von mehr Berufssoldaten. Da dafür kein Geld da ist, muß es irgendwie eingespart werden. Es dürfte jetzt schon so sein, daß die Wehrpflicht zumindest für den Verteidigungshaushalt mehr Kosten als Nutzen bringt. Da bietet sich die Abschaffung der Wehrpflicht also regelrecht an. Anderswo kann man ja auch kaum noch sparen.

Zunächst wird man davor wahrscheinlich noch zurückscheuen und stattdessen einfach nur die Anzahl der zum Wehrdienst einberufenen Männer weiter verringern und/oder die Wehrdienstzeit weiter senken. Aber auch damit wird die Wehrpflicht zunehmend weiter ad absurdum geführt, und das Kosten-Nutzen-Verhältnis wird sich bei Senkung der Wehrdienstzeit weiter verschlechtern.

Auf lange Sicht gesehen ist die Männer-Wehrpflicht also ein Auslaufmodell. So oder so.

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Collantix, Wednesday, 12.03.2003, 05:07 (vor 7905 Tagen) @ Stefan G.

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Stefan G. am 11. März 2003 14:14:59:

Hallo Stefan,

Ich bin mir mittlerweile gar nicht mehr so sicher, ob dieses Thema ueberhaupt noch so aktuell ist.
Solange es die Wehrpflicht noch gibt, ist dieses Thema aktuell.

Struck deutete bereits an, dass der Zeitraum der Wehrpflicht auf vier Monate reduziert werden soll. Vier Monate Wehrpflicht machen nun ueberhaupt keinen Sinn mehr.
Das ist wieder mal typisch Politik. Man entscheidet sich für die Salamitaktik, anstatt endlich Nägeln mit Köpfen zu machen.

Da man sie nicht von heute auf morgen abschaffen kann, reduziert man die Dauer der Wehrpflicht nach und nach auf null, damit vor allem der Sozialbereich (Zivildienstleistende) die Moeglichkeit hat, sich darauf einzustellen.
Tolle Idee! Keine Einrichtung hat etwas von einem 4-Monats-Zivi!
Als Erzieher in einer Einrichtung für mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche lehne ich so eine windige Lösung absolut ab!
Die Wohlfahrtsverbände haben nun schon lange genug Zeit, sich auf die veränderten Verhältnisse einzustellen! Aber die achten erst einaml daraf, daß sie ihre Kopierer in den Verwaltungen mit Zivis besetzen, anstatt sie gleich in die Einrichtungen zu schicken.

Der Sozialbereich wird auch die abschaffung der Wehrpflicht zu verkraften haben. Hier ist Kreativität anstatt Pfründeerhaltung gefragt!

Ansonsten bleibt: weiter Druck machen!
In der Tat!

Gruß

Collantix

Totalverweigerer im Kunstunterricht verhaftet

Arne Hoffmann, Tuesday, 11.03.2003, 16:57 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Ferdi am 11. März 2003 12:29:20:

Indymedia meldet aktuell unter http://de.indymedia.org/2003/03/44008.shtml:

Am gestrigen Montag wurde der Bremer Totalverweigerer J. von der Polizei aus einer Kunstklausur heraus geholt und der Musterung zwangsvorgeführt. Gemeinsam mit drei anderen hatte er sich entschlossen sowohl den Kriegsdienst mit, als auch ohne Waffe zu verweigern und auch dem Befehl zur körperlichen Inspektion zu kommen verweigert.

Die Polizei sah sich unversehens von zahlreichen MitschülerInnen umringt, die scharf gegen die Mitnahme von J. protestierten, so dass weitere Polizeibeamte zur Unterstützung dazugerufen werden mussten.

Zu viert hatten sich die Totalverweigerer entschlossen jeden Kriegsdienst zu verweigern und auch nicht zur Musterung zu erscheinen. J. ist nun der zweite von ihnen, der von der Polizei zur Musterung abgeholt wurde. Da er sich seit einigen Wochen nicht mehr zu Hause aufhielt, musste die Polizei ihn aus der Schule abführen und die entsprechende Aufmerksamkeit in Kauf nehmen.

Die gab es dann auch prompt. Schnell waren viele MitschülerInnen um J. der sich auch der Aufforderung der Polizei verweigerte und einfach sitzen blieb.

Schließlich schleiften die Beamten J. in Handschellen aus dem Schulgebäude, was unter den MitschülerInnen heftige Proteste hervorrief. J. wurde anschließend im Kreiswehrersatzamt "per Augenschein" gemustert. Ihn erwartet nun im Sommer die Einberufung. Die Aktionen zur Totalverweigerung werden also weiter gehen. <<<

Ich weiß zwar nicht, ob sich dieser Schüler bei seiner Verweigerung konkret auf den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung bezogen hat (und bezweifle es eher), aber er könnte genau das tun. Nur nützen würde es ihm nichts.

Re: Totalverweigerer im Kunstunterricht verhaftet

Alex, Tuesday, 11.03.2003, 17:06 (vor 7905 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Totalverweigerer im Kunstunterricht verhaftet von Arne Hoffmann am 11. März 2003 14:57:45:

Huhu Arne,

ist aber ein schöner Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde, für den Fall, dass ein Antrag wegen "ist schon mal verhandelt worden" abgelehnt wird.

DANN kann man sich hier über den Mißbrauch staatlicher Gewalt beschweren und als Unterpunkt die Ungleichbehandlung nennen....

Sind hier Juristen an Bord? Dann ran ans Buffet.

Könnte dazu führen, dass Totalverweigerung nicht mehr geahndet werden kann *g* und was is dann?

Berufsheer... was eh besser wäre...

Wenn es aus solchen und ähnlichen Gründen nur noch so Beschwerden hagelt müssen die in Deckung gehen und sich was besseres ausdenken :-)

Gruß

Alex

Enttaeuschung

Peter, Tuesday, 11.03.2003, 17:32 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Ferdi am 11. März 2003 12:29:20:

Ich bin natuerlich auch ueber die Entscheidung enttaeuscht. Sie ist aber gleichzeitig ein Aufruf, sich solchem Unrecht nicht zu beugen, sondern politisch vorzugehen - wenn die Gerichte kein Recht bringen, muss die Wehrpflicht im Parlament fallen. Der heutige Gerichtsentscheid ist ein gute Beispiel fuer staatlichen Sexismus, deutlicher kann man es kaum bekommen.

Peter

Re: Enttaeuschung

Jörg, Tuesday, 11.03.2003, 17:46 (vor 7905 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Enttaeuschung von Peter am 11. März 2003 15:32:41:

Der heutige Gerichtsentscheid ist ein gute Beispiel fuer staatlichen Sexismus, deutlicher kann man es kaum bekommen.

Hallo Peter,

das ist IMHO kein staatlicher Sexismus, sondern gewissermaßen schon ein
europäischer Sexismus (und damit ein gutes Stück gravierender).

Gruß, Jörg

Re: Enttaeuschung

Ferdi, Tuesday, 11.03.2003, 18:34 (vor 7905 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Enttaeuschung von Peter am 11. März 2003 15:32:41:

Hallo Peter!

wenn die Gerichte kein Recht bringen, muss die Wehrpflicht im Parlament fallen.

Die grosse Frage ist nur: Wie? Du kennst doch die Einstellungen der Parteien. SPD und CDU sind in die Kriegsspielerei verliebt, die FDP ist mal so, mal so, je nachdem wer gerade ein Mikrofon vor dem Mund hat. Die Grünen sind die einzigen, die das in ihr Programm geschrieben haben, sie haben aber nicht das Stehvermögen, das gegenüber der SPD durchzusetzen. Ausserdem sind viele Grüninnen extrem scheinheilig, sie propagieren zwar den Ausstieg aus der Wehrpflicht, aber gleichzeitig jubilieren sie die heutige Entscheidung als Sieg für die Frauen hoch. Denen kann man also auch nicht einen Millimeter über den Weg trauen. Wer die nochmal wählt kann auch gleich `nen Teppichhändler auf einem orientalischen Basar wählen, die sind ehrlicher! So denken grüne Frauen, die nach aussen tönen "Wehrpflicht abschaffen!" wirklich. Entlarvend! Totalverarsche vom Feinsten! Die Grünen haben es am subtilsten geschafft, die Männer zu verarschen: Tönen im Wahlkampf: Wir beseitigen die Wehrpflicht! Und die Frauen in der Partei feiern dann Orgien vor lauter Freude, dass die Männerwehrpflicht bestehen bleibt. Und faseln dann noch was von Die Männerwehrpflicht dagegen ist notwendig, vor allen Dingen aus männererzieherischen Gründen, denn: Durch ihre Dienstpflicht werden die jungen Männer an ihre „gender“-Rolle des selbstaufopfernden Dienens herangeführt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Grüne Frauen, die vor der Wahl geschrien haben, dass sie gegen die Wehrpflicht sind! Wer dieser feministisch durchsetzten Partei jetzt noch einen Funken Vertrauen entgegenbringt, der hat wirklich den "schweren Ausnahmefehler" im Gehirn. Extremes Misstrauen ist hier angesagt! Die Grünen sind doch längst keine Umweltpartei mehr, das ist ein Haufen janusköpfiger Chamäleons, die nun ihr wahres Gesicht zeigen.Die gehören auf Nullkommawasweissichwas runtergedrückt! Und sowas regiert mit! Kein Wunder, dass wir in die grösste Rezession seit 1920 schlittern!

Welche Möglichkeiten bleiben also?

Ein Vorschlag ist auf dieser Seite beschrieben. Wenn nämlich keiner mehr Zivildienst macht, dann kann die Bundeswehr die vielen Wehrpflichtigen nicht mehr aufnehmen und die Unterdrückungsmaschine bricht zusammen. Eine sehr gut durchdachte Aktion. Generalstreik wäre natürlich auch was, aber das erfordert Solidarität, die nicht da zu sein scheint. Der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wäre die allerletzte Möglichkeit, und vielleicht hilft ja auch extremer Geldmangel der staatlichen Unterdrückungsmaschine mit.

Aber den Regierungsparteien kann man in dieser Frage keinen einzigen Millimeter über den Weg trauen.

Allerletzte Möglichkeit für junge Männer, die sich´s zutrauen: Auswandern und sein Glück in anderen Winkeln der Welt zu suchen, da, wo es keinen Feminismus gibt. Liegenlassen und fliegen!

Gruss,
Ferdi

Re: Enttaeuschung

Arne Hoffmann, Tuesday, 11.03.2003, 19:34 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Enttaeuschung von Ferdi am 11. März 2003 16:34:56:

Hi Ferdi,

Ausserdem sind viele Grüninnen extrem scheinheilig, sie propagieren zwar den Ausstieg aus der Wehrpflicht, aber gleichzeitig jubilieren sie die heutige Entscheidung als Sieg für die Frauen hoch. Denen kann man also auch nicht einen Millimeter über den Weg trauen.

Also ich persönlich finde Evas Postings immer herzerfrischend. Sie haben eine satirische Qualität, die hier oft gar nicht richtig gewürdigt wird. Das einzige, was ich vermisst habe, war die Argumentation: "Außerdem runiert die Frauenwehrpflicht endgültig die Regeln des Guten Tons in der Kriegsführung - denn welcher Gentleman schießt schon auf Damen?"

Und faseln dann noch was von Die Männerwehrpflicht dagegen ist notwendig, vor allen Dingen aus männererzieherischen Gründen, denn: Durch ihre Dienstpflicht werden die jungen Männer an ihre "gender"-Rolle des selbstaufopfernden Dienens herangeführt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

LOL. Da hat sie doch wohl nicht ganz Unrecht, oder? Während Mädels in der Disco abhotten können, müssen Jungen als Soldaten durch den Schlamm robben oder als Zivis alten Damen den Hintern abwischen. Vermutlich ist diese "Erziehung" wirklich einer der Gründe, warum manche Männer die Anliegen ihres eigenen Geschlechtes ignorieren, nur um dafür ab und zu von Frauen getätschelt zu werden. Da musste ja vorher erst mal einiges an Selbstwertgefühl abgebaut werden.

Viele Soldaten sind in Kriege gezogen und haben ihr Leben aufs Spiel gesetzt, um von gleichaltrigen Mädchen/Frauen nicht als Feiglinge verlacht zu werden. Gleichzeitig kann man in der "Emma" so einen Unfug lesen wie "Männer ziehen in den Krieg, Frauen kämpfen für den Frieden". Evas Posting weist nur auf, wie schwachsinnig solche Parolen sind.

Lieber Gruß

Arne

Re: Enttaeuschung

Ferdi, Tuesday, 11.03.2003, 20:10 (vor 7905 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Enttaeuschung von Arne Hoffmann am 11. März 2003 17:34:02:

Hi Arne!

Also ich persönlich finde Evas Postings immer herzerfrischend. Sie haben eine satirische Qualität, die hier oft gar nicht richtig gewürdigt wird.

Herzerfrischend nennst Du das? Satirische Qualität? Das ist doch die personifizierte Falschheit! Falsch wie eine Schlange ist sie. Vor der Wahl hat sie durchaus glaubwürdig die ablehnende Haltung der Grünen zur Wehrpflicht hervorgehoben und hat empfohlen, die Grünen zu wählen, wenn man gegen die Wehrpflicht ist. Und nun, nach dem Urteil, zeigt Janus-"Eva" ihr wahres Gesicht und jubiliert vor Freude, dass die Wehrpflicht in Ordnung ist, sie diene ja der Erziehung von Männern.

Da hat sie doch wohl nicht ganz Unrecht, oder? Während Mädels in der Disco abhotten können, müssen Jungen als Soldaten durch den Schlamm robben oder als Zivis alten Damen den Hintern abwischen.

Dass Du jetzt auch noch in dieses widerliche Horn stösst, enttäuscht mich sehr. Ich habe einen Höllenrespekt vor Deinen Leistungen und Deinem Einsatz, deswegen schreibe ich nichts mehr dazu.

Gruss,
Ferdi

Re: Enttaeuschung

Arne Hoffmann, Tuesday, 11.03.2003, 21:21 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Enttaeuschung von Ferdi am 11. März 2003 18:10:14:

Hi Ferdi,

Herzerfrischend nennst Du das? Satirische Qualität? Das ist doch die personifizierte Falschheit! Falsch wie eine Schlange ist sie.

Meiner Ansicht nach nimmst du Eva zu ernst. In sich konsistent sind ihre Postings sicherlich nicht, aber dazu hat sie sich ja auch nie verpflichtet. Ich kann ja nur sagen, wie ICH Evas Postings lese. Natürlich schreibt sie nicht eins zu eins, was sie wirklich meint, sonst würde sie sich ja häufig selbst widersprechen. Ihre Postings sind keine ernsthafte Meinung und auch keine regelrechte Satire (dazu fehlen die Ironiesignale und vermutlich die aufdeckerische Absicht). Sie wirken auf mich mehr wie ein Mittelding aus bewusster Provokation (hat in deinem Fall funktioniert) und einer Art Übung "Mal schauen, welche abstruse Meinung ich diesmal vertreten kann und ob ich Argumente dafür finde."

Ein britischer Autor, der für seine pazifistische Haltung wohlbekannt war, hat mal in einem Essay formuliert, dass die Atombombe auf Japan doch eigentlich gar keine so schlechte Sache war, weil sie ausschlaggeben dafür gewesen sei, dass das Land aus einem mittelalterlichen Feudalstaat in eine hochmoderne Nation verwandelt worden sei. Das hat er so knochentrocken rübergebracht, dass man diesen Unfug für seine tatsächliche Meinung hätte halten können. Viele von Evas Postings kommen für mich genauso rüber.

Ich denke, es gibt so etwas wie ein "Recht auf Idiotie" ("Idiotie" jetzt im karnevalesken, nicht im psychopathischen Sinne). Schwierig sind solche Essays oder Postings, weil man darauf nicht mehr vernünftig antworten kann. Sobald man sich auf den Schwachsinn einlässt, hat man praktisch schon verloren. Das ist natürlich um so ärgerlicher, je wichtiger einem ein bestimmtes Anliegen selber ist. Heute hatte ich einen Bericht von einem Mann in der Post, den das "feministische System", wie er schreibt, fast in den Selbstmord getrieben hätte. Für viele entrechtete Väter und zahlreiche andere Betroffene ist die Männerdiskriminierung auch kein Problem, über das man Witze macht. Ich hingegen denke, die Freiheit herumzualbern sollte jeder haben. Außer wenn Eva als Claquerin andere Leute zu idiotischen Sachen anstachelt, richtet sie wenigstens keinen Schaden an. Sorry, aber wer ernsthaft die Grünen gewählt hat, nur weil Eva das empfohlen hat, der ist auch irgendwie selbst dran schuld. Jeder weiß doch, was er von dieser Partei zu erwarten hat.

Herzlicher Gruß

Arne

Volle Zustimmung (n/t)

Jörg, Tuesday, 11.03.2003, 21:31 (vor 7905 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Enttaeuschung von Arne Hoffmann am 11. März 2003 19:21:21:

Re: Enttaeuschung

Jolanda, Tuesday, 11.03.2003, 22:30 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Enttaeuschung von Ferdi am 11. März 2003 18:10:14:

Hallo Ferdi

Na, na mein Freund, nun setz dich mal hin und beruhige dich erst wieder. Du solltest dich nicht immer so in etwas hineinsteigern, echt nicht mein Freund.

Du solltest Eva auch nicht als falsche Schlange bezeichnen, du kennst Eva nicht, sie schreibt oft sehr ironisch und sarkastisch. Es bringt keinem von uns etwas, wenn wir uns zu solchen Aussagen hinreissen lassen.

Ich möchte auch nicht, dass man mich als falsche Schlange betitelt. Es ist schwer aus Eva schlau zu werden, das fällt mir ja auch schwer, aber ich finde es trotzdem nicht gut, dass du dich nun so gehen lässt.

Schau, damit verändern wir nichts und wir geben auch kein besseres Beispiel ab, als das andere tun, über die wir dann schimpfen, wenn sie sich so äussern.

Du weisst, ich mag dich sehr, du bist ein liebenswürdiger und sehr humorvoller Mensch, aber du neigst zu Ueberreaktionen. Hey bleib cool, widerlege solche Aussagen mit guten Gegenargumenten, schreibe Eva, was dich an der Aussage stört, aber gibt ihr zumindest die Chance, sich hier zu erklären.

Diese persönlichen Angriffe, die sind mir echt zuwider. Und glaube mir mein Freund, so was kann auch weh tun und ich möchte nun mal niemandem etwas antun, dass ich nicht möchte, dass man es mir antut. Ich weiss, ich bin hier eine unverbesserliche Optimistin und ich werde nie den Glauben an das Gute in den Menschen verlieren. Ich lebe nicht nach dem Motto:"Auge um Auge" und "Zahn um Zahn". Und glaube mir mein Freund, ich hätte schon viel persönlichere Gründe gehabt zurück zu schiessen, aber ich kann mich nicht darüber aufregen, wenn andere jegliche Grenzen von Respekt und Anstand überschreiten und dann, wenn ich getroffen bin in der gleichen Art und Weise zurückschiessen.

Du solltest dich nicht so hochpeitschen lassen, warum gehst du zu Kim ins Forum und liest dort, wenn es dich dann wieder so aufregt, warum gehst du stattdessen nicht lieber zu Gundi oder liest ein gutes Buch oder was auch immer und geniesst deine Freiheit, die du dir doch erschaffen hast.

Und du musst auch Arne nicht angreifen und schon gar nicht von ihm entäuscht sein, Arne hat das Recht selber zu entscheiden, wie er das auffassen will und wenn er über Evas Beiträge immer wieder mal grinsen kann, dann lass ihn das doch tun.

Ich kann nicht verstehen, warum du dir das immer wieder antust, du weisst doch mittlerweile genau, wo das endet, wenn du in solche Foren gehst. Lass es doch einfach sein und vor allem wirf anderen nicht vor, wenn sie mit etwas klar kommen, womit du eben nicht klar kommst.

Lass dich mal drücken, weisst du, ich muss ein bisschen schmunzeln, ich kenne dich einfach zu gut. Ich weiss, dass du dich wieder abregen wirst und wieder der ruhige und sachliche Ferdi sein wirst. Nur weiss ich auch, dass jedes mal, wenn du wieder in gewissen Foren warst, dass du dann wieder auf 180 hochschnellst und das muss doch nicht sein oder?

Einen lieben Gruss
schickt dir
Jolanda

Re: Enttaeuschung

Arne Hoffmann, Wednesday, 12.03.2003, 14:48 (vor 7904 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Enttaeuschung von Jolanda am 11. März 2003 20:30:53:

Howdy, :-)

Ich kann Ferdi sehr gut verstehen, so ist das nicht. Er bewertet Evas Postings vom "moralischen" Standpunkt. Ferdi ist jemand, der ein großes Gerechtigkeitsempfinden und Anteilnahme an anderen zeigt. Wenn andere Leute sich anscheinend nur um sich selber drehen und auf die Sorgen anderer nur noch mit Gehässigkeit und Herabsetzungen reagieren können, dann ärgert ihn das.

Ich hingegen bewerte Evas Postings mehr vom "künstlerischen" Standpunkt, so wie meinetwegen Harald Schmidts Polenwitze. Oder soll ich solche Äußerungen auf der politischen Ebene erst nehmen? Das fragliche Forum wurde offiziell für Frauenthemen eingerichtet, aber das hat nicht funktioniert. Deshalb geht es dort jetzt darum, öffentlich zu besprechen, was irgendein Mann am Frauentag zum Frühstück isst, und an die Stelle von Argumenten tritt die Provokation des letzten verbliebenen Stammpublikums: uns. Aber ich bin nun wirklich der Letzte, der eine gelungene Provokation nicht zu würdigen weiß. :-) Schließlich kenne ich aus eigener Erfahrung, wieviel Arbeit in sowas steckt. Insofern fühle ich mich gut unterhalten und bei meiner ernsthaften politischen Tätigkeit nicht weiter gestört.

Herzlicher Gruß

Arne

Re: Enttaeuschung

Ferdi, Wednesday, 12.03.2003, 15:21 (vor 7904 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Enttaeuschung von Arne Hoffmann am 12. März 2003 12:48:39:

Danke Dir, Arne. So verhält es sich tatsächlich.

Liebe Grüsse,
Ferdi

Re: Enttaeuschung

Alex, Wednesday, 12.03.2003, 17:02 (vor 7904 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Enttaeuschung von Arne Hoffmann am 12. März 2003 12:48:39:

Howdy, :-)
Ich kann Ferdi sehr gut verstehen, so ist das nicht. Er bewertet Evas Postings vom "moralischen" Standpunkt. Ferdi ist jemand, der ein großes Gerechtigkeitsempfinden und Anteilnahme an anderen zeigt. Wenn andere Leute sich anscheinend nur um sich selber drehen und auf die Sorgen anderer nur noch mit Gehässigkeit und Herabsetzungen reagieren können, dann ärgert ihn das.
Ich hingegen bewerte Evas Postings mehr vom "künstlerischen" Standpunkt, so wie meinetwegen Harald Schmidts Polenwitze. Oder soll ich solche Äußerungen auf der politischen Ebene erst nehmen? Das fragliche Forum wurde offiziell für Frauenthemen eingerichtet, aber das hat nicht funktioniert. Deshalb geht es dort jetzt darum, öffentlich zu besprechen, was irgendein Mann am Frauentag zum Frühstück isst, und an die Stelle von Argumenten tritt die Provokation des letzten verbliebenen Stammpublikums: uns. Aber ich bin nun wirklich der Letzte, der eine gelungene Provokation nicht zu würdigen weiß. :-) Schließlich kenne ich aus eigener Erfahrung, wieviel Arbeit in sowas steckt. Insofern fühle ich mich gut unterhalten und bei meiner ernsthaften politischen Tätigkeit nicht weiter gestört.
Herzlicher Gruß
Arne

Das mit Ferdi sehe ich genauso. Und ein starkes Gerechtigkeitsempfinden ist sehr viel wert... gerade dann, wenn es um Rechte ANDERER geht.

Evas Postings sehe ich als eine Mischung aus Sarkasmus und bewußter Provokation an. Den Sarkasmus finde ich ok... Provokation begegne ich gewöhnlich mit Ignoranz... Weil wenn jemand provozieren will, um sich an der Wut anderer zu erfreuen, gönne ich ihm diese Freude nicht *ggg*

Deswegen wirst Du auch nicht erleben, dass ich durch Provokation in Zorn gerate.... DAS ist es ja gerade, was der Provokateur erreichen will! Meine erste Überlegung ist immer: "Was möchte der Verfasser erreichen".....
- Provokation ---> Reaktion: "der kann mich mal, auf sowas fall ich doch nicht rein"
- Satire ---> Reaktion: *laaach* oder *Naserümpf* je nach Qualität
- Ernsthaft ----> Reaktion: weiteres Nachdenken

Fakt ist: Der Teil, der an Evas Posting Provokation war.... braucht keinen jucken... mich interessiert eher, warum sie das zu so einer Art Sport entwickelt hat.... persönliche Enttäuschung?, Rache?, Sadismus? Das kann ich noch nicht entscheiden.... kommt noch. Außerdem bin ich mir noch nicht ganz so sicher, wie viel davon Satire, und wie viel Provokation ist.

Liebe Grüße

Alex

Re: Enttaeuschung

Jörg , Tuesday, 11.03.2003, 21:27 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Enttaeuschung von Ferdi am 11. März 2003 16:34:56:

Hallo Ferdi,

meinst Du, daß es viel Sinn macht, zu einem der bekannten Pöbelforen zu
verlinken und damit zur weiteren Verbreitung von Unfug beizutragen?

Gruß, Jörg

Re: Enttaeuschung

Odin, Wednesday, 12.03.2003, 22:26 (vor 7904 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Enttaeuschung von Jörg am 11. März 2003 19:27:14:

Hallo Ferdi,
meinst Du, daß es viel Sinn macht, zu einem der bekannten Pöbelforen zu
verlinken und damit zur weiteren Verbreitung von Unfug beizutragen?
Gruß, Jörg

Das möchte ich mal bekräftigen: Soweit ich weiß, habe ich ein- oder zweimal kurz in das betreffende Forum geschaut, weil ich mal Zeit hatte und mich informieren wollte. Die anderen 20 Fälle wurde ich von hier aus in das Forum verlinkt :-)

Re: Enttaeuschung

pit b., Tuesday, 11.03.2003, 21:40 (vor 7905 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Enttaeuschung von Ferdi am 11. März 2003 16:34:56:

Hab betreffendes Posting auch gelesen.
Geb keinen Pfifferlig drauf.
Die tickt nicht richtig!

powered by my little forum