Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Jörg, Tuesday, 11.03.2003, 18:11 (vor 7905 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Alex am 11. März 2003 13:54:06:

Hallo Alex!

Beim BVerfG können Lehrer an Hochschulen die in Rechtswissenschaften unterrichten, die Rechtsvertretung übernehmen.

Nicht nur die.

Ich zitiere mal den § 22 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz:

"Die Beteiligten können sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen bei
einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer
des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten lassen; in der münd-
lichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht müssen sie sich in
dieser Weise vertreten lassen. [...]"
[link=http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/22.html" target="_top]http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/22.html[/link]

Als Wehrpflichiger würd ich nun schauen, dass ich alle möglichen Profs mal abklapper und ob ich einen finde, der da Interesse dran hat.... und dann Rock'n Roll!

So etwas kann für einen Teenie bereits eine recht hohe Hürde darstellen.

Oder anders: Macht Ihr das doch... und sucht danach noch irgend nen Wehrpflichtigen als offiziellen Kläger...
Veröffentlicht Artikel in denen Wehrpflichtige sich an Euch (bzw. den Prof) wenden können, laßt Petitionen drucken und unterschreiben.... was weiß ich... aber MACHT WAS!

Die beste Möglichkeit sehe ich darin, daß ein Wehrpflichtiger das
zusammen mit seinem Vater durchzieht. Es gibt genügend junge Männer, deren
Väter Rechtsanwälte sind und die insoweit für diese Aufgabe befähigt sein
sollten. Einem Wehrpflichtigen kann man nicht zuletzt als direkt
Betroffenem ein persönliches Interesse an der Beseitigung der Wehr-
ungerechtigkeit nicht absprechen.

Gruß, Jörg


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