Aufruf zum Gewaltschutzgesetz
Hallo zusammen,
ich habe folgenden Aufruf, versehen mit einem Link auf das Gutachten von Prof. Bock, in zwei Foren, die ich mitbetreue, gepostet.
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Hallo Männer!
Im nächsten Jahr ist Bundestagswahl. In deren Vorfeld sollten wir uns dringend mit der Problematik des sogenannten "Gewaltschutzgesetzes" beschäftigen, denn dieses Gesetz birgt erhebliche Gefahren für alle Männer, die in festen Beziehungen leben. Es will bewährte rechtsstaatliche Prinzipien beseitigen bzw. in ihr Gegenteil verkehren.
Nichtwählen ist die falsche Alternative. Wir müssen uns schon damit auseinandersetzen, welche Partei sich von diesen radikalfeministischen Entwicklungen distanziert. Kein Mann sollte eine Partei wählen, die diese Pläne der derzeitigen Bundesregierung in irgendeiner Weise unterstützt.
Wenn dieses Gesetz jemals in Kraft treten sollte, hat jeder Mann nur noch eine einzige Alternative, seine grundgesetzlich ihm zustehende Freiheit zu bewahren: Single bleiben!
Die Autoren dieses Gesetzentwurfes treten unser Grundgesetz und die Verfassung mit Füssen, aber keiner hat es bis jetzt so richtig wahrgenommen.
Wacht auf!
Gruss,
Ferdi
Re: Aufruf zum Gewaltschutzgesetz
Als Antwort auf: Aufruf zum Gewaltschutzgesetz von Ferdi am 10. August 2001 14:18:40:
Kaum einer der privat befragten Personen von mir kennen das Gewaltschutzgesetz und meinten nach dem Titel des Gewaltschutzgesetz, wenn es zum Schutz vor Gewalt dient sei es eine gute Sache! Als ich ihnen den wahren Grund des Gesetzes erklärt habe dass man damit Missbrauch in Scheidungskriegen und willkürliche Trennung betreiben sowie es ausschließlich nur gegen Männer gerichtet ist und Ihn auf die Strasse setzen kann, waren sie entsetzt und lehnten so ein Gesetz kategorisch ab! Jeder kann Aufklärungsarbeit bei Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen betreiben und auf die Gefahren hinweisen! Denn eines ist klar, auch der unbegründete sexuelle Missbrauchsvorwurf in Scheidungskriegen wurden Männer und Kinder immer zu Verlierer und so eine vorsätzliche Falschbeschuldigung durch manche Frauen wird noch mit Geld, Kind und Macht belohnt!
Re:Nachtrag!
Als Antwort auf: Re: Aufruf zum Gewaltschutzgesetz von Joachim am 10. August 2001 15:09:58:
Dass auch das Gewaltschutzgesetz missbraucht werden kann, hat sich schon in vielen Fällen der Falschbeschuldigung des sexuellen Missbrauchsvorwurf in Scheidungen gezeigt wie ein Richter unten im Zitat es klar zum Ausdruck bringt!
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"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997
Re:Nachtrag!
Als Antwort auf: Re:Nachtrag! von Joachim am 10. August 2001 17:46:07:
Dass auch das Gewaltschutzgesetz missbraucht werden kann, hat sich schon in vielen Fällen der Falschbeschuldigung des sexuellen Missbrauchsvorwurf in Scheidungen gezeigt wie ein Richter unten im Zitat es klar zum Ausdruck bringt!
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"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997
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Hi Joachim,
sehr gut , dass du dies hier mal gebracht hast. es zeigt eigentlich
sehr deutlich in welchem "dilemma" sich das jetzige "scheidungsrecht" und
insbesondere der unterhaltspflichtigen ( meist männer) sich befinden!
Gruß
Freeman
Re:Nachtrag!
Als Antwort auf: Re:Nachtrag! von Freeman am 10. August 2001 17:57:59:
Hi Joachim,
sehr gut , dass du dies hier mal gebracht hast. es zeigt eigentlich
sehr deutlich in welchem "dilemma" sich das jetzige "scheidungsrecht" und
insbesondere der unterhaltspflichtigen ( meist männer) sich befinden!
Gruß
Freeman
Hallo Freeman,
schau mal hier
Das Zitat ist gut, man sollte es jedoch nicht zu oft bringen, denn es nutzt
sich sonst schnell ab.
Gruß, Jörg
Re:Nachtrag!
Als Antwort auf: Re:Nachtrag! von Jörg am 10. August 2001 18:29:23:
>Hi Joachim,
sehr gut , dass du dies hier mal gebracht hast. es zeigt eigentlich
sehr deutlich in welchem "dilemma" sich das jetzige "scheidungsrecht" und
insbesondere der unterhaltspflichtigen ( meist männer) sich befinden!Gruß
Freeman[/i]
Hallo Freeman,
schau mal hier
Das Zitat ist gut, man sollte es jedoch nicht zu oft bringen, denn es nutzt
sich sonst schnell ab.
Gruß, Jörg
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ooch mensch, jörg
bei der vielzahl der beiträge der letzten zeit ist der 31.07. doch
schon fast geschichte !
Freeman
Re: Aufruf zum Gewaltschutzgesetz
Als Antwort auf: Aufruf zum Gewaltschutzgesetz von Ferdi am 10. August 2001 14:18:40:
Hallo, schaut mal unter dem folgenden Link. Da gibt es Infos rund um das Gesetz und da gibt es eine Unterschriftenliste.
Peter - PLI
Bürgerinitiative Familienpolitik im Rechtsstaat
- Arbeitsgruppe für den Erhalt des bestehenden Wohnungszuweisungsgesetzes
Re: Aufruf zum Gewaltschutzgesetz
Als Antwort auf: Re: Aufruf zum Gewaltschutzgesetz von Peter Lichtenberg am 10. August 2001 22:52:55:
Hallo, schaut mal unter dem folgenden Link. Da gibt es Infos rund um das Gesetz und da gibt es eine Unterschriftenliste.
Peter - PLI
Bürgerinitiative Familienpolitik im Rechtsstaat
- Arbeitsgruppe für den Erhalt des bestehenden Wohnungszuweisungsgesetzes
Gibt es auch die Möglichkeit, in herkömmlicher Weise auf einem Blatt Papier
eine Unterschrift abzuleisten?
Gruß, Jörg