Re:Nachtrag!
Als Antwort auf: Re: Aufruf zum Gewaltschutzgesetz von Joachim am 10. August 2001 15:09:58:
Dass auch das Gewaltschutzgesetz missbraucht werden kann, hat sich schon in vielen Fällen der Falschbeschuldigung des sexuellen Missbrauchsvorwurf in Scheidungen gezeigt wie ein Richter unten im Zitat es klar zum Ausdruck bringt!
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"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997
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- Aufruf zum Gewaltschutzgesetz -
Ferdi,
10.08.2001, 17:18
- Re: Aufruf zum Gewaltschutzgesetz -
Joachim,
10.08.2001, 18:09
- Re:Nachtrag! -
Joachim,
10.08.2001, 20:46
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Freeman,
10.08.2001, 20:57
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Jörg,
10.08.2001, 21:29
- Re:Nachtrag! - Freeman, 10.08.2001, 21:36
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Jörg,
10.08.2001, 21:29
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Freeman,
10.08.2001, 20:57
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Joachim,
10.08.2001, 20:46
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Peter Lichtenberg,
11.08.2001, 01:52
- Re: Aufruf zum Gewaltschutzgesetz - Jörg, 11.08.2001, 01:57
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Joachim,
10.08.2001, 18:09