Sicher ist sicher: Warum keinen Sex-Vertrag?
Nachdem immer mehr solcher Fälle publik geworden sind, geht bei manchen Männern inzwischen die Angst um, der Vergewaltigung bezichtigt zu werden, nachdem sie mit einer Frau ins Bett gegangen sind, die zu diesem Zeitpunkt keinerlei Widerstand zeigte. Aber wie kann man sich davor schützen?
Im EMMA-Forum wird inzwischen feministischerseits gefordert, man solle bei entsprechenden Prozessen grundsätzlich davon ausgehen, dass die Frau _keinen_ Sex haben wollte: Der Mann habe im Falle eines Prozesses zu beweisen, dass seine Partnerin willig war. Aber wie lässt sich das bewerkstelligen?
Die Website www.sex-contract.com bietet hier eine Lösung an. In einem wasserdichten Formular kann hier jeder der Partner eintragen, wozu er bereit ist und wozu nicht. Beispielsweise kann er ankreuzen
( ) generelle Einwilligung zu Küssen von Mund zu Mund
Wenn ja, welcher Art:
( ) Küsse auf den geschlossenen Mund
( ) offenmundige Küsse auf die Lippen
( ) offenmundige Küsse mit Zunge
( ) leichtes Beißen und Nagen
( ) heftiges Beißen und Nagen
( ) Einwilligung zu Küssen auf Gesicht oder Hals
Wenn ja:
( ) Küssender wird für Schluckauf nicht zur Verantwortung gezogen
Und das ist nur die Rubrik zum Küssen. Das Formular erstreckt sich weiter bis zum Analverkehr.
Abschließend sollte der/die Unterzeichnende festhalten, dass
( ) er/sie volljährig ist,
( ) die nötige intellektuelle und emotionale Reife besitzt,
( ) er/sie diesen Vertrag ohne Zwang ausfüllte,
( ) er/sie dafür nicht finanziell entlohnt wurde oder werden wird,
( ) er/sie keinen Alkohol oder andere Drogen zu sich genommen hat, die sein/ihr Urteilsvermögen beeinträchtigen könnten,
( ) ihm/ihr bewusst ist, dass dieser Vertrag reinen Informationszwecken dient und nicht einklagbar ist, sowie dass er/sie seinen Inhalt mit einem Anwalt aus seiner/ihrer Region durchsprechen kann.
Kurz: Eine praktische Sache, die man im Rahmen eines Kerzenlicht-Diners hübsch über die Bühne bringen kann.
Herzlicher Gruß
Arne