Ist das noch Gleichstellung oder Gerechtigkeit in Deutschland?
Bundeswehr beugt Recht:
Totalverweigerer weiter in Arrest
Der totale Kriegsdienstverweigerer Kai S. ist für weitere 21 Tage in Arrest genommen worden. Er wurde am 2. Juli 2001 in das Panzergrenadierbataillons 323 in Schwanewede einberufen. Er ist dieser Einberufung gefolgt, hat aber sofort jeden Befehl verweigert und wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Es folgten bisher drei Arrestierungen mit einer Gesamtdauer von 42 Tagen. Am 15. August stimmte das Truppendienstgericht Nord der vierten Arrestierung für die Dauer von nochmals 21 Tage zu.
Kai S. ist Pazifist. Der 24-jährige Bremer hat eine grundsätzliche Gewissensentscheidung gegen jeden Kriegsdienst getroffen. Deshalb kommt für ihn auch das staatliche Kriegsdienstverweigerungsverfahren nicht in Frage, da danach lediglich der Kriegsdienst an der Waffe verweigert werden kann. Der Zivildienst ist im Rahmen der Wehrpflicht in die zivil-militärische Planung integriert und ist ein Kriegsdienst ohne Waffe. Er wendet sich mit seiner konsequenten Haltung auch gegen jeden Zwangsdienst, da sie die persönliche Grundrechte massiv verletzen.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung keine Strafe sein. Arrestierung soll die "Bereitschaft" fördern, die "soldatische Pflicht zu erfüllen." Da die bisherigen 42 Tage Arrest weder die Gewissensentscheidung noch den Willen Kais gebrochen haben, werden die weiteren 21 Tage Arrest ihn nicht dazu bringen, sich dem Militär unterzuordnen. Diese erneute Arrestierung ist ungesetzlich, weil sie ausschließlich einen Strafcharakter hat.
Die ohnehin an Isolationshaft erinnernden Bedingungen des Arrestvollzugs in der Bundeswehr haben sich bei Kai zunehmend verschärft. Obwohl sein Briefverkehr nicht überwacht werden darf, erhält er Briefe erst mit Verspätung ausgehändigt. Es wurde ihm angedroht, dass Briefe mit "wehrkraftzersetzenden Parolen oder Aufkleber" gar nicht bzw. erst nach Zensur ausgehändigt werden würden. Ihm wurde mitgeteilt, dass Briefe der Kampagne allein auf Grund unseres Namens nicht mehr ausgehändigt werden.
Angesichts der zunehmenden Kritik an der Wehrpflicht ist das Vorgehen der Bundeswehr skandalös. Obwohl einerseits nicht mehr jeder Wehrpflichtige zum Wehrdienst einberufen wird, verfolgt die Bundeswehr andererseits totale Kriegsdienstverweigerer in unnachgiebiger Härte mit rechtsbeugenden Maßnahmen.
Weitere Informationen können bei der Bremer UnterstützerInnengruppe Non Seriam! (email: non.seriam@gmx.net) oder über uns bezogen werden.
Re: Der Link dazu!
Als Antwort auf: Ist das noch Gleichstellung oder Gerechtigkeit in Deutschland? von Joachim am 17. August 2001 17:41:05:
Bundeswehr beugt Recht:
Totalverweigerer weiter in Arrest
Der totale Kriegsdienstverweigerer Kai S. ist für weitere 21 Tage in Arrest genommen worden. Er wurde am 2. Juli 2001 in das Panzergrenadierbataillons 323 in Schwanewede einberufen. Er ist dieser Einberufung gefolgt, hat aber sofort jeden Befehl verweigert und wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Es folgten bisher drei Arrestierungen mit einer Gesamtdauer von 42 Tagen. Am 15. August stimmte das Truppendienstgericht Nord der vierten Arrestierung für die Dauer von nochmals 21 Tage zu.
Kai S. ist Pazifist. Der 24-jährige Bremer hat eine grundsätzliche Gewissensentscheidung gegen jeden Kriegsdienst getroffen. Deshalb kommt für ihn auch das staatliche Kriegsdienstverweigerungsverfahren nicht in Frage, da danach lediglich der Kriegsdienst an der Waffe verweigert werden kann. Der Zivildienst ist im Rahmen der Wehrpflicht in die zivil-militärische Planung integriert und ist ein Kriegsdienst ohne Waffe. Er wendet sich mit seiner konsequenten Haltung auch gegen jeden Zwangsdienst, da sie die persönliche Grundrechte massiv verletzen.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung keine Strafe sein. Arrestierung soll die "Bereitschaft" fördern, die "soldatische Pflicht zu erfüllen." Da die bisherigen 42 Tage Arrest weder die Gewissensentscheidung noch den Willen Kais gebrochen haben, werden die weiteren 21 Tage Arrest ihn nicht dazu bringen, sich dem Militär unterzuordnen. Diese erneute Arrestierung ist ungesetzlich, weil sie ausschließlich einen Strafcharakter hat.
Die ohnehin an Isolationshaft erinnernden Bedingungen des Arrestvollzugs in der Bundeswehr haben sich bei Kai zunehmend verschärft. Obwohl sein Briefverkehr nicht überwacht werden darf, erhält er Briefe erst mit Verspätung ausgehändigt. Es wurde ihm angedroht, dass Briefe mit "wehrkraftzersetzenden Parolen oder Aufkleber" gar nicht bzw. erst nach Zensur ausgehändigt werden würden. Ihm wurde mitgeteilt, dass Briefe der Kampagne allein auf Grund unseres Namens nicht mehr ausgehändigt werden.
Angesichts der zunehmenden Kritik an der Wehrpflicht ist das Vorgehen der Bundeswehr skandalös. Obwohl einerseits nicht mehr jeder Wehrpflichtige zum Wehrdienst einberufen wird, verfolgt die Bundeswehr andererseits totale Kriegsdienstverweigerer in unnachgiebiger Härte mit rechtsbeugenden Maßnahmen.
Weitere Informationen können bei der Bremer UnterstützerInnengruppe Non Seriam! (email: non.seriam@gmx.net) oder über uns bezogen werden.
Re: Habe eine E-mail an Amnesty-International versandt!
Als Antwort auf: Ist das noch Gleichstellung oder Gerechtigkeit in Deutschland? von Joachim am 17. August 2001 17:41:05:
Hallo Amnesty-Team,
in meinem Gerechtigkeitsbewusstsein musste ich euch das senden, weil ich der Meinung bin das es hier um schwerste Geschlechterdiskriminirung geht! Der Original Link ist unten!
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Bundeswehr beugt Recht:
Totalverweigerer weiter in Arrest
Der totale Kriegsdienstverweigerer Kai S. ist für weitere 21 Tage in Arrest genommen worden. Er wurde am 2. Juli 2001 in das Panzergrenadierbataillons 323 in Schwanewede einberufen. Er ist dieser Einberufung gefolgt, hat aber sofort jeden Befehl verweigert und wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Es folgten bisher drei Arrestierungen mit einer Gesamtdauer von 42 Tagen. Am 15. August stimmte das Truppendienstgericht Nord der vierten Arrestierung für die Dauer von nochmals 21 Tage zu.
Kai S. ist Pazifist. Der 24-jährige Bremer hat eine grundsätzliche Gewissensentscheidung gegen jeden Kriegsdienst getroffen. Deshalb kommt für ihn auch das staatliche Kriegsdienstverweigerungsverfahren nicht in Frage, da danach lediglich der Kriegsdienst an der Waffe verweigert werden kann. Der Zivildienst ist im Rahmen der Wehrpflicht in die zivil-militärische Planung integriert und ist ein Kriegsdienst ohne Waffe. Er wendet sich mit seiner konsequenten Haltung auch gegen jeden Zwangsdienst, da sie die persönliche Grundrechte massiv verletzen.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung keine Strafe sein. Arrestierung soll die "Bereitschaft" fördern, die "soldatische Pflicht zu erfüllen." Da die bisherigen 42 Tage Arrest weder die Gewissensentscheidung noch den Willen Kais gebrochen haben, werden die weiteren 21 Tage Arrest ihn nicht dazu bringen, sich dem Militär unterzuordnen. Diese erneute Arrestierung ist ungesetzlich, weil sie ausschließlich einen Strafcharakter hat.
Die ohnehin an Isolationshaft erinnernden Bedingungen des Arrestvollzugs in der Bundeswehr haben sich bei Kai zunehmend verschärft. Obwohl sein Briefverkehr nicht überwacht werden darf, erhält er Briefe erst mit Verspätung ausgehändigt. Es wurde ihm angedroht, dass Briefe mit "wehrkraftzersetzenden Parolen oder Aufkleber" gar nicht bzw. erst nach Zensur ausgehändigt werden würden. Ihm wurde mitgeteilt, dass Briefe der Kampagne allein auf Grund unseres Namens nicht mehr ausgehändigt werden.
Angesichts der zunehmenden Kritik an der Wehrpflicht ist das Vorgehen der Bundeswehr skandalös. Obwohl einerseits nicht mehr jeder Wehrpflichtige zum Wehrdienst einberufen wird, verfolgt die Bundeswehr andererseits totale Kriegsdienstverweigerer in unnachgiebiger Härte mit rechtsbeugenden Maßnahmen.
Weitere Informationen können bei der Bremer UnterstützerInnengruppe Non Seriam! (email: non.seriam@gmx.net) oder über uns bezogen werden.
Re: An die Gemeinde Schwanewede habe ich ein E-mail zukommen lassen!
Als Antwort auf: Ist das noch Gleichstellung oder Gerechtigkeit in Deutschland? von Joachim am 17. August 2001 17:41:05:
Hallo,
als ich diesen Artikel unten gelesen habe, dann wurde mir bewusst dass es sich hier um schwerste Geschlechterdiskriminierung handelt! Männer werden aufgrund seines Geschlechts gezwungen Zwangsdienste abzuleisten, ich habe Amnesty-International eine Mitteilung zukommen lassen! Wie stehen Politiker dazu, im Internet ist Wehrpflicht ein heisses Thema! PolitikerInnen die für Männer-Wehrpflicht plädieren wähle ich nicht!
Hier der Link!
http://www.kampagne.de/presse/pi200126.html
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Bundeswehr beugt Recht:
Totalverweigerer weiter in Arrest
Der totale Kriegsdienstverweigerer Kai S. ist für weitere 21 Tage in Arrest genommen worden. Er wurde am 2. Juli 2001 in das Panzergrenadierbataillons 323 in Schwanewede einberufen. Er ist dieser Einberufung gefolgt, hat aber sofort jeden Befehl verweigert und wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Es folgten bisher drei Arrestierungen mit einer Gesamtdauer von 42 Tagen. Am 15. August stimmte das Truppendienstgericht Nord der vierten Arrestierung für die Dauer von nochmals 21 Tage zu.
Kai S. ist Pazifist. Der 24-jährige Bremer hat eine grundsätzliche Gewissensentscheidung gegen jeden Kriegsdienst getroffen. Deshalb kommt für ihn auch das staatliche Kriegsdienstverweigerungsverfahren nicht in Frage, da danach lediglich der Kriegsdienst an der Waffe verweigert werden kann. Der Zivildienst ist im Rahmen der Wehrpflicht in die zivil-militärische Planung integriert und ist ein Kriegsdienst ohne Waffe. Er wendet sich mit seiner konsequenten Haltung auch gegen jeden Zwangsdienst, da sie die persönliche Grundrechte massiv verletzen.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung keine Strafe sein. Arrestierung soll die "Bereitschaft" fördern, die "soldatische Pflicht zu erfüllen." Da die bisherigen 42 Tage Arrest weder die Gewissensentscheidung noch den Willen Kais gebrochen haben, werden die weiteren 21 Tage Arrest ihn nicht dazu bringen, sich dem Militär unterzuordnen. Diese erneute Arrestierung ist ungesetzlich, weil sie ausschließlich einen Strafcharakter hat.
Die ohnehin an Isolationshaft erinnernden Bedingungen des Arrestvollzugs in der Bundeswehr haben sich bei Kai zunehmend verschärft. Obwohl sein Briefverkehr nicht überwacht werden darf, erhält er Briefe erst mit Verspätung ausgehändigt. Es wurde ihm angedroht, dass Briefe mit "wehrkraftzersetzenden Parolen oder Aufkleber" gar nicht bzw. erst nach Zensur ausgehändigt werden würden. Ihm wurde mitgeteilt, dass Briefe der Kampagne allein auf Grund unseres Namens nicht mehr ausgehändigt werden.
Angesichts der zunehmenden Kritik an der Wehrpflicht ist das Vorgehen der Bundeswehr skandalös. Obwohl einerseits nicht mehr jeder Wehrpflichtige zum Wehrdienst einberufen wird, verfolgt die Bundeswehr andererseits totale Kriegsdienstverweigerer in unnachgiebiger Härte mit rechtsbeugenden Maßnahmen.
Weitere Informationen können bei der Bremer UnterstützerInnengruppe Non Seriam! (email: non.seriam@gmx.net) oder über uns bezogen werden.
http://city-map.de/city/print/de/Niedersachsen/Osterholz/Kunden/Gemeinde_Schwane
Re: An die Gemeinde Schwanewede habe ich ein E-mail zukommen lassen!
Als Antwort auf: Re: An die Gemeinde Schwanewede habe ich ein E-mail zukommen lassen! von Joachim am 17. August 2001 19:45:57:
PolitikerInnen die für Männer-Wehrpflicht plädieren wähle ich nicht!
Und Politiker auch nicht!
Weitere Informationen können bei der Bremer UnterstützerInnengruppe Non Seriam! (email: non.seriam@gmx.net) oder über uns bezogen werden.
Gibt es auch eine Unterstützergruppe? Ich hasse die feministische Vergewaltugung unserer Sprache. Musste mal gesagt werden. Ansonsten überrascht mich das Vorgehen der Bundeswehr nicht, so sind sie halt, die Militärs, weltweit. Ein Staat im Staat, mit Sonderrechten, und das offiziell abgesegnet von der Politik. Anders könnte die Wehrpflcht z.B. auch garnicht funktionieren. Ein Rekrutierungsverfahren wie im Mittelalter (man wird zum Militär gepresst) muss auch mit Methoden wie im Mittelalter (Gewalt, Rechtlosigkeit des Einzelnen) durchgesetzt werden.
Dieter
Re: Habe eine E-mail an Amnesty-International versandt!
Als Antwort auf: Re: Habe eine E-mail an Amnesty-International versandt! von Joachim am 17. August 2001 18:22:32:
Hallo Amnesty-Team,
riginal Link ist unten!
in meinem Gerechtigkeitsbewusstsein musste ich euch das senden, weil ich der Meinung bin das es hier um schwerste Geschlechterdiskriminirung geht!
Hallo Joachim!
Geschlechterdiskriminierung ist eigentlich nicht der Aufgabenbereich von AI. Aber man kann Kai S. sicherlich als politischen Gefangenen bezeichnen, daher kann es durchaus sein, daß sich AI mit diesem Fall beschäftigt. AI hat, glaube ich, in der Vergangenheit die Methoden unserer Regierung bezüglich Totalverweigerern mehrfach kritisiert. Denn schließlich erinnern diese Methoden schon stark an stalinistischen Staatsterrorismus. Ich erwäge auch gerade, einen Brief in Englisch zu formulieren und an die Europäische Menschenrechtskommission zu schicken.
A.