Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Eherecht

Mic, Wednesday, 17.12.2003, 17:13 (vor 8125 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Eherecht von Emmalein am 17. Dezember 2003 14:41:44:

Rechtlich gibt es keine Verpflichtung mehr für Frauen, den Haushalt zu führen.

Das heißt eine nicht (oder nur geringfügig) berufstätige Ehefrau kann nicht dazu angehalten werden im Haushalt etwas voranzubringen?

Es gibt keine Möglichkeit für die Männer, rechtlich einzuschreiten, wenn Frauen gern in der Ehe berufstätig sein möchten.

Und wenn die Frau selbst nicht (oder nur geringfügig) berufstätig sein möchte gibt es auch keine Möglichkeit sie dazu zu bewegen? Das heißt 'nichts zum Familieneinkommen beitragen' muss nicht vom Mann gutgeheißen werden?

Es gibt die Möglichkeit, Vergewaltigung in der Ehe anzuklagen.

Die Umkehrung, nämlich dauernde sexuelle Verweigerung ist kein Ehehinderungsgrund? Bei kirchlicher Trauung gibt (oder gab) es einen Passus, dass die Eheleute Kinder anstreben.


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