Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Liste der aktuellen gesetzlichen Ungleichbehandlungen *Update!*

Der Eman(n)ze, Thursday, 29.01.2004, 01:51 (vor 7597 Tagen)

"Hetzi", der sich in Gesetzesdingen und deren Quellenbeschaffung offenbar sehr auskennt, brachte ein update seiner vor Sachlichkeit und Nüchternheit strotzenden Liste (gilt für Deutschland):

* Allgemeine Wehrpflicht: Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Militärdienst geeignet sind.
Lösungsmöglichkeiten: Milizsystem abschaffen und reine Berufsarmee schaffen, oder Wehrpflicht für beide Geschlechter (Wobei ich persönlich die zweite Lösung bevorzugen würde)

*Neu in der Liste* Frauen werden bezüglich der Vorschriften zur Haartracht bei der Bundeswehr bevorzugt. Frauen dürfen im Gegensatz zu Männern lange Haare tragen. (http://people.freenet.de/crucytor/BdW/Leben_in_der_Gem.htm)

* Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher immer nur eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine ensprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B bei Pflegebrufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...) (Ergänzung, siehe EUGH-Urteil im PS)

* Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für Väter
nichtehelicher Kinder: Spricht Kindern aus nichtehelichen Beziehungen generell den Müttern zu, und Widerspricht damit der Gleichwertigkeit beider Elternteile.

* Diverse Detailbestimmungen in Gleichbehandlungsgesetzen: Das fängt an bei den Zielen des Gesetzes §1 BGleiG mit "Nach Maßgabe dieses werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen". Dass eventuelle Benachteiligungen von Männern abzubauen seien wird nirgendwo gefordert.

Oder §16 die Gleichstellungsbeauftragten können nur Frauen sein. Das lustiger weise, obwohl es in §5 heisst, dass die Vorschriften Anwendung finden sollte, soweit nicht ein Bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit sei. Ist also Frau zu sein eine unverzichtbare Voraussetzung um die Funktion von Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen?

Oder auch die gesetzliche Definition von unterrepräsentiert, bei einem Frauenanteil unter 50%. Das bedeuted, das Frauen solange unterrepräsentiert sind, bis sie über 50% Anteil haben und damit Männer unterrepräsentiert sind, bzw. Frauen überrepräsentiert sind. Vernünftiger wäre eine Grenze wie in anderen Ländern bei 40%.

* SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mit 30 eine gratis Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs sterben.

* Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) mit dem Fakulativprotokoll zu deren Umsetzung: Im Fakulativprotokoll werden Verfahrensweisen festgelegt, wie bei verstössen gegen diese UN-Konvention vorzugehen ist. Das Problem darin ist, dass die Konvention sich fast durchgängig einer sexistischen Sprache bediehnt, in der Form, dass für Frauen immer das gleiche Recht gelten muss wie für Männer. Die umgekehrten Fälle, in denen Männer eine Diskriminierung erfahren werden dadurch nicht erfasst. Somit wird über das Fakulativprotokoll eine separates Rechtsmittel geschaffen, dem sich im Endeffekt nur Frauen bediehnen können.

Exemplarisch führe ich hier mal Artikel 12 der Konvention zum Gesundheitssystem an:

Artikel 12
1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Gesundheitswesen, um Frauen zu den gleichen Bedingungen wie Männern Zugang zu den Gesundheitsfürsorgediensten, einschließlich der Dienste im Zusammenhang mit der Familienplanung zu gewährleisten.

Somit wäre mit diesen Artikel gegen die weiter unten angeführte unterschiedliche Bezahlung von Gesundheitsvorsorgen anzukämpfen, wenn sie zu Lasten von Frauen diskriminierend wäre. Da sie aber zu Lasten von Männern diskriminiert, bietet auch das die UN-Konvention/das Fakulativprotokoll keine Möglichkeit.

Nachzulesen ist das Fakulativprotokoll und die Konvention selbst unter http://www.gleichberechtigung-goes-online.de/pdf/ced_3.pdf
Im Text selbst ist ein Österreichbezug vorhanden, der Protokolltext an sich ist aber im Anhang des Dokuments vorhanden und der gilt auch für D, da auch D das CEDAW und das Fakulativprotokoll unterzeichnet haben.

* Die Frauenaltersrente, die an sich in D schon angeglichen ist (im Gegensatz zu Österreich), aber in einem Detail noch eine geschlechterungleiche Übergangsbestimmung enthält, die es Frauen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht früher in Rente zu gehen. Genaueres ist unter http://www.renten.de/archiv/rente/3077.html nachzulesen. Soweit ich das sehe ist das die letzte Nachwirkung des ehemals ungleichen Pensionsalters von Frauen und Männern in D, die allerdings noch als Übergangsbestimmtung bis 2010 aktuell ist.
Ab hier die Gesetze die ich bei meiner letzten Liste neu gefunden habe.

*Neu in der Liste*
* SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Legt fest, dass Kindererziehungszeiten für die Pension automatisch der Mutter zugerechnet wird. Eine Aenderung ist möglich, erfordert allerdings eine übereinstimmende Erklärung des Vaters mit der Mutter. Damit die Mutter die Erziehungszeit angerechnet bekommt ist keine derartig Erklärung nötig.

* Im Landesrichtergesetz von Schleswig-Holstein findet sich unter Abschnitt II/§10 Richterwahl, folgender diskriminierender Abschnitt:

(3) Die Präsidentinnen oder Präsidenten eines oberen Landesgerichts werden auf Vorschlag des Ministeriums für Justiz-, Bundes- und Europaangelegenheiten vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt. Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen. Dem Vorschlag sind die Personalübersichten für jede vorgeschlagene Bewerbung beizufügen. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber sind durch den zuständigen Landtagsausschuß anzuhören. Die Anhörung des Ausschusses soll in öffentlicher, die anschließende Beratung und Beschlußfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.

Mit der Formululierung: "Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen." werden ganz klar Männer diskriminiert, da damit ein Dreiervorschlag von drei Frauen möglich ist, jedoch ein gleichartiger Dreiervorschlag aus drei Männern verhindert wird.

Das Gesetz als ganzes ist unter: http://193.101.67.34/landesrecht/301-5H.htm nachzulesen.

* Kurioses wie STGB §183 Exhibistionistische Handlungen. Da heisst es "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder mit Geldstrafe bestraft". Es heißt nicht ein Mann oder Frau, es heißt nur "Ein Mann ..."!

Weiterhin nicht gefunden habe ich noch existierende Gesetze in D, die Frauen benachteiligen oder Männer bevorzugen. Gibt es solche noch?

hetzi

PS: Nach dem Urteil des EUGH (C-407/98 Abrahamsson und Anderson) ist der Passus "... von gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation)..." nicht länger mit dem EU-Recht vereinbar.

Das Urteil legt fest, dass Frau den Job auch dann bekommt wenn sie schlechter qualifiziert ist als ein Mann, solange dieser Unterschied in der schlechteren Qualifikion nicht so gross ist dass er gegen das Erfordernis der Sachgerechtigkeit bei der Einstellung verstösst.

Auf deutsch, solange das Qualifikationsdeffizit der Frau nicht zu gross ist, bekommt sie den Job!

Re: Liste der aktuellen gesetzlichen Ungleichbehandlungen *Update!*

Christian, Thursday, 29.01.2004, 11:01 (vor 7597 Tagen) @ Der Eman(n)ze

Als Antwort auf: Liste der aktuellen gesetzlichen Ungleichbehandlungen *Update!* von Der Eman(n)ze am 28. Januar 2004 23:51:47:

* Allgemeine Wehrpflicht: Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Militärdienst geeignet sind.
Lösungsmöglichkeiten: Milizsystem abschaffen und reine Berufsarmee schaffen, oder Wehrpflicht für beide Geschlechter (Wobei ich persönlich die zweite Lösung bevorzugen würde)

Die Wehrpflicht ist mit Abstand die schlimmste aller Diskriminierungen die es gibt und nur Männer darunter leiden müssen.

*Neu in der Liste* Frauen werden bezüglich der Vorschriften zur Haartracht bei der Bundeswehr bevorzugt. Frauen dürfen im Gegensatz zu Männern lange Haare tragen. (http://people.freenet.de/crucytor/BdW/Leben_in_der_Gem.htm)

Wie sieht es bei der Polizei aus?

Im Großen und Ganzen werden die Männer doch nur noch verarscht und für ziemlich dumm verkauft.

Das stimmt auffallend...

MeckMax, Friday, 30.01.2004, 01:42 (vor 7596 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Liste der aktuellen gesetzlichen Ungleichbehandlungen *Update!* von Christian am 29. Januar 2004 09:01:55:

Im Großen und Ganzen werden die Männer doch nur noch verarscht und für ziemlich dumm verkauft.

Hi Christian

So sieht "der Kassensturz" des feminats nach 30 Jahren Emanzipationsgehabes leider aus. Das die Frauen aber heute immer mehr Schwierigkeiten haben, einen Partner zu finden, hat jedoch andere Gründe (nach deren Verständnis natürlich).
Schau sie dir mal an. Unzufriedenheit, soweit das Auge reicht. An allem und jedem wird herum gemäkelt. In alles und jedes wollen sie ihre Nase stecken und mitmischen. Sobald sie das dann können, kommt sofort der pure Egoismus hoch.
"Es muss doch noch etwas geben, wo Benachteiligung interpretiert werden kann".
Selbstverständlich sind an dieser selbstgemachten Unzufriedenheit und dem einseitigen Frust auch wieder die Männer schuld.
So denken und handeln die, bis nichts mehr geht. Dann aber haben sie erst recht allen Grund zu jammern. Denn wer soll da noch Hilfe leisten, wo sie nicht mehr angenommen wird?

Gruß back
MeckMax

Köln: Gericht setzt Wehrdienstantritt aus. Student hatte geklagt

Ferdi, Thursday, 29.01.2004, 13:10 (vor 7597 Tagen) @ Der Eman(n)ze

Als Antwort auf: Liste der aktuellen gesetzlichen Ungleichbehandlungen *Update!* von Der Eman(n)ze am 28. Januar 2004 23:51:47:

Hallo guten Morgen!

Das passt gut zu Hetzis Liste: Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Einberufung eines Studenten ausgesetzt. Er braucht nicht einzurücken. Aber leider wurde auch diesmal versäumt, in der Begründung auf die Ungleichbehandlung der Geschlechter in dieser Sache hinzuweisen. Ich habe fast den Eindruck, dass diejenigen, die juristisch gegen die Einberufung vorgehen, eine panische Angst vor dieser Begründung haben, als ob ihnen die Mafia im Nacken sässe. So wurde auch hier wieder mit der schon oft beigezogenen Wehrungerechtigkeit argumentiert. Hier geht es aber um die Tatsache, dass nicht alle Wehrpflichtigen auch eingezogen werden, aber leider nicht um die Geschlechterungerechtigkeit. Dabei müsste doch jedem klar sein, dass die Bezeichnung "Allgemeine Wehrpflicht" an sich schon eine Lüge ist.

Gruss,
Ferdi

Hier der Bericht im Kölner EXPRESS

Re: Köln: Gericht setzt Wehrdienstantritt aus. Student hatte geklagt

Manfred, Thursday, 29.01.2004, 14:41 (vor 7597 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Köln: Gericht setzt Wehrdienstantritt aus. Student hatte geklagt von Ferdi am 29. Januar 2004 11:10:35:

Wenns nur die Mafia wäre...

Ich hatte vor einigen Jahren ein Gespräch mit einer Richterin (Ja - eine Frau! Muß auch mal lobend hervorgehoben werden), die damals dafür "bekannt" war, dass sie Totalverweigerer freisparach, bzw. ihnen mit aller Milde begegnete die die Situation zuließ.

Ich hatte ihren Namen aus Zeitungsartikeln und Internetrecherche und habe frei und frank bei ihr angerufen um mich einfach mal "von Mensch zu Mensch" für die mutige Haltung zu bedanken. Bei dem Gespräch kam auch heraus, dass sie durchaus nicht so frei war in ihren Entscheidungen wie Richter ja angeblich sind. Nach ihrer Aussagen wahren bei ihr Rügen von vorgesetzten Richtern die folge, nebst Karriereknick und Zuteilung in ein anderes Ressort. Die meisten Schwierigkeiten bekam sie angeblich von männlichen Kollegen (und es klang glaubwürdig)

Gruß,
Manfred

die alte Garde..

Leser, Friday, 30.01.2004, 00:11 (vor 7596 Tagen) @ Manfred

Als Antwort auf: Re: Köln: Gericht setzt Wehrdienstantritt aus. Student hatte geklagt von Manfred am 29. Januar 2004 12:41:19:

jaja, "trags wie ein Mann... "

Sind meistens Vertreter der älteren Generation, die für Männer
kein Verständnis aufbringen können..meistens auch die gleichen,
deren Frau ihre Hemden bügelt und für sie im H&M die Klamotten
aussucht..

Wenns nur die Mafia wäre...
Ich hatte vor einigen Jahren ein Gespräch mit einer Richterin (Ja - eine Frau! Muß auch mal lobend hervorgehoben werden), die damals dafür "bekannt" war, dass sie Totalverweigerer freisparach, bzw. ihnen mit aller Milde begegnete die die Situation zuließ.
Ich hatte ihren Namen aus Zeitungsartikeln und Internetrecherche und habe frei und frank bei ihr angerufen um mich einfach mal "von Mensch zu Mensch" für die mutige Haltung zu bedanken. Bei dem Gespräch kam auch heraus, dass sie durchaus nicht so frei war in ihren Entscheidungen wie Richter ja angeblich sind. Nach ihrer Aussagen wahren bei ihr Rügen von vorgesetzten Richtern die folge, nebst Karriereknick und Zuteilung in ein anderes Ressort. Die meisten Schwierigkeiten bekam sie angeblich von männlichen Kollegen (und es klang glaubwürdig)
Gruß,
Manfred

Re: Köln: Gericht setzt Wehrdienstantritt aus. Student hatte geklagt

Leser, Thursday, 29.01.2004, 15:37 (vor 7597 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Köln: Gericht setzt Wehrdienstantritt aus. Student hatte geklagt von Ferdi am 29. Januar 2004 11:10:35:

Bei den Dänen würde solch ein Argument nicht ziehen.
Bei denen wird nämlich ohnehin ausgelost, wer muss.

Hallo guten Morgen!
Das passt gut zu Hetzis Liste: Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Einberufung eines Studenten ausgesetzt. Er braucht nicht einzurücken. Aber leider wurde auch diesmal versäumt, in der Begründung auf die Ungleichbehandlung der Geschlechter in dieser Sache hinzuweisen. Ich habe fast den Eindruck, dass diejenigen, die juristisch gegen die Einberufung vorgehen, eine panische Angst vor dieser Begründung haben, als ob ihnen die Mafia im Nacken sässe. So wurde auch hier wieder mit der schon oft beigezogenen Wehrungerechtigkeit argumentiert. Hier geht es aber um die Tatsache, dass nicht alle Wehrpflichtigen auch eingezogen werden, aber leider nicht um die Geschlechterungerechtigkeit. Dabei müsste doch jedem klar sein, dass die Bezeichnung "Allgemeine Wehrpflicht" an sich schon eine Lüge ist.
Gruss,
Ferdi

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