Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Nachrichten über den "Rechtsstaat" Deutschland

Joachim, Wednesday, 29.08.2001, 02:24 (vor 8487 Tagen)

Original Link unten!
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Staatskanzlei des Landes Nordrhein – Westfalen
Der Ministerpräsident
Herr Clement
Stadttor 1
40190 Düsseldorf

Familienverfahren nnnn ./. nnnn
2 Klagen gegen Land Nordrhein – Westfalen
Richter D. und Richter S.
Familiengericht E.

Sehr geehrter Ministerpräsident Clement,
sehr geehrter Herr Steinbrück, Finanzminister NRW,
sehr geehrter Herr Dickmann, Justizminister NRW,

als Anlage sende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme 2 Klagen gegen das Land NRW, Richter D. und Richter S., beide Familiengericht E., zu.

Im Verfahren gegen den Richter D. geht es um die Festsetzung des Geschäftwertes in einem Umgangsverfahren, im Verfahren gegen den Richter S. geht es um die Festsetzung der Geschäftswerte in einem Verfahren Zwangsmittel.

Sie werden sich jetzt sagen, schon wieder einer der Väter, der sein Kind nicht sieht und verärgert uns dann Briefe und Klagen schreibt.

Dass ich verärgert bin, muss ich eingestehen, dass mir der Umgang mit meinem Kind über Jahre verweigert wurde, können Sie dem Überblick in der Anlage entnehmen. Ein kleines Kreuz steht dort für 1 Woche Umgangsverweigerung.

Ich schreibe Sie aber aus einem anderen Grund an, für mein Kind kämpfe ich vor den Deutschen und Europäischen Gerichten, es geht hier um die Kosten der Allgemeinheit.

Sie sind Dienstherren der zuständigen Richter, bzw. als Finanzminister zuständig für die Gerichtskosten, die über PKH von der Allgemeinheit zu tragen sind.

Meine geschiedene Ex-Frau, mit der ich 8 Monate verheiratet war, bekommt seit 9 Jahren kontinuierlich ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt. Sie hatte mir schon vor der Trennung gesagt, sie werde mich über die Gerichtskosten „fertig machen“. Damit hat sie die Möglichkeiten in diesem Lande gut eingeschätzt, natürlich unterstützt von eine entsprechenden Fachanwältin für Familienrecht.

Meine geschiedene Frau hat es nicht nötig, im Alter von 26 Jahren zu arbeiten, nicht einmal nötig, ihre Berufsausbildung abzuschließen. 4 Berufsausbildungen hat sie abgebrochen, die letzte war bereits eine AB – Maßnahme des Arbeitsamtes. Unterhalt, Kindergeld, Sozial-leistung und Wohngeld insgesamt sind ein „Nettobetrag“, den sie mit Volksschulabschluß und dann Einstieg ins Berufsleben nicht realisieren kann.

Die beiden Klagen betreffen die Festsetzung von Geschäftswerten in Verfahren zu Umgang und Zwangsmittel. Die Richter D. und S. legen willkürlich Geschäftswerte fest, die damit zu einem Vermögensschaden bei mir führen. Scheinbar ist Intension, über erhöhte Geschäftswerte mich von weiteren Prozessen abzuhalten. Da aber gleichzeitig mit der Höhe der Geschäftswerte auch die (ratenfreie) PKH steigt, schädigen beide Richter in hohem Maße wissend auch die Allgemeinheit. Im Fall des Richters D. wird sogar die Prozesskostenhilfe bewilligt, nachdem in der Verhandlung feststeht, dass die von der Kindesmutter beabsichtigte Umgangseinschränkung vom Gericht nicht mitgetragen wird, im Gegenteil, der vom Unterzeichner beantragten Umgangserweiterung nachgegeben wurde.

Bitte schreiben Sie mir nicht, Sie können in die richterliche Hoheit nicht eingreifen. Ich bin zu lange mit der Familiensache nnnn beschäftigt, um genau zu sehen, wo wer seine Augen schließt und Misstände nicht sehen möchte. PKH einer Kindesmutter zu gewähren, die den Umgang einschränken will, das Verfahren dann verliert und trotzdem Prozesskostenhilfe erhält, ist nicht nur eine Ungereichtigkeit, es ist eine Verdrehung der Rechtsposition.

Im Verfahren bezüglich des Zwangsgeldes wurden 18 Zwangsmittelfestsetzungsanträge dem Gericht eingereicht, da die Kindesmutter permanent den Umgang boykottierte. Auf den Antrag des Unterzeichners, jetzt endlich das Zwangsmittel festzusetzen, wird der Antrag mit nicht haltbarer Begründung zurückgewiesen, der Streitwert aber nicht auf die Höhe des Zwangsmittels (500,-- DM) festgeschrieben, sondern auf den 10-fachen Satz, auf 5.000,-- DM.

Nicht die umgangsboykotierende Kindesmutter wird bestraft, sondern der Kindesvater, der auch nach 9 Jahren noch mit allem Mittel um sein Kind (zumindest einem vernünftigen Umgang) kämpft. Die ebenfalls überhöhten Rechtsanwaltskosten werden dann der unschuldige Kindesvater oder über ratenfreie PKH die Allgemeinheit bezahlen.

Sehr geehrter Ministerpräsident Clement, sehr geehrte Minister Steinbrück und Dickmann,

wenn Sie nicht Ihre Kompetenz einsetzen, diese Ihnen sicherlich bekannten Misstände zu beseitigen, bauen Sie eine Streitkultur auf, in der auf Kosten der Allgemeinheit Unsummen jährlich über PKH an umgangsverweigernde Mütter gezahlt wird, an Mütter, die meistens noch nicht einmal ihren Beitrag zum Bruttosozialprodukt beigetragen haben und die es excellent verstehen, ihre (Ex-)Männer so in gerichtliche Streitigkeiten zu verzehren, dass denen sowohl die Freude an der Arbeit als auch die Motivation entzogen wird.

Sicherlich müssen wir über die GreenCard nachdenken, um qualifizierte ausländische Mitarbeiter ins Land zu holen. Müssen wir aber durch unsere Gerichtsbarkeit unsere eigenen Mitbürger zuerst demotivieren?

Mit freundlichem Gruß
nnnn

Gleichlautende Schreiben an:
Staatskanzlei des Landes Nordrhein – Westfalen
Der MinisterpräsidentHerr Clement
Stadttor 1
40190 Düsseldorf

Finanzministerium des Landes Nordrhein – Westfalen
Der Finanzminister
Herr Steinbrück
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf

Justizministerium des Landes Nordrhein – Westfalen
Der Justizminister Herr Dickmann
Martin – Luther – Platz 40
40212 Düsseldorf

http://f24.parsimony.net/forum54846/messages/11070.htm

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