Fahnenflüchtiger von Staatsanwältin angeklagt und von Richerterin verurteil.
Es findet sich doch immer wieder etwas um sich so richtig aufzuregen.
"Die Richterin sah milde über die Wortwahl hinweg, machte aber unmissverständlich klar, dass persönliche Probleme nicht als Entschuldigung zählen könnten. Wem es psychisch schlecht ginge, der müsse sich krank schreiben lassen."
"Sie verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 420 Euro, zahlbar in 60 Tagessätzen, und blieb damit unter den von der Staatsanwältin geforderten 600 Euro. uw"
Re: Fahnenflüchtiger von Staatsanwältin angeklagt und von Richerterin verurteil.
Als Antwort auf: Fahnenflüchtiger von Staatsanwältin angeklagt und von Richerterin verurteil. von pit b. am 06. März 2004 20:21:11:
Wo ist das Problem?
Wenn ein junger Wehrpflichtiger von einer Ärztin gemustert werden
kann und vor einem weiblichen Spieß im Schlamm herumrobben
darf, dann ist es doch nur konsequent, wenn er bei Fahnenflucht
auch von einer Staatsanwältin angeklagt und von einer Richterin
verurteilt wird. Dafür hat er doch auch das Privileg, im Verteidigungs-
fall als Erster erschossen zu werden.
)
Gruß, Jörg