Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Info-Heftchen: @Norbert

Norbert, Monday, 19.04.2004, 13:52 (vor 8001 Tagen) @ Pokemon

Als Antwort auf: Re: Info-Heftchen: @Norbert von Pokemon am 18. April 2004 17:53:39:

Ja, ich glaube sehr gerne dass es in vielen Fällen so aussieht. Bei uns aber wäre das anders herum. Ich fand es aus dem Grund nur gut, den Umstand dass normalerweise beide Partner nicht im Geld baden noch einmal hervorzuheben weil ich öfters Zweifel höre wenn ich von unserer Situation nach einer eventuellen Scheidung berichte. Bei uns würde nämlich in jedem Fall mein Vater besser dastehen. Habe ich ja schon des öfteren angesprochen. Ist halt mein kleines privates Trauma :-)
Pokemon

Hi Pokemon

Ich kenne nicht alle Umstände eures Falles.
Ich erinnere mich, dass du gepostet hast, dass dein Vater von seinem Gehalt 900 EUR blieben.
Nun, in der aktuellen Rechtssprechung ist es so, dass dem Unterhaltspflichtigen sein Existenzminimum belassen werden muß.
Dieser liegt bei 840 EUR. Wie ich bzgl. Pfändungsgrenzen neu gehört habe, wird nun noch ein weitere Zulage gemacht, nämlich, dass die beruflichen Aufwendungen nun noch zusätzlich dazu kommen, ca. 5%, dann sind wir bei den ca. 900 EUR. Laut diverser Richtlinien wäre das zwar schon in den 840 EUR enthalten, wird aber nun so gemacht, um eine Harmonisierung mit der Pfändungsuntergrenze von 920 EUR zu erreichen.
Wie das meiste beim Unterhaltsrecht kaum nachvollziehbar, und nur für Haarespalter.

Inwieweit hier jetzt noch der erwähnte Erlös vom Hausverkauf anzurechnen ist, kann ich nicht beurteilen, da ich u.a. den vorehelichen Besitz und die restlichen Umstände auch nicht kenne.

Würde hier meines Erachtens nun auch zu weit führen.
Hierfür gibt es auch Foren, die sich speziell damit befassen und deswegen dafür besser geeignet sind.

Gruß
Norbert


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