Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht
Frauenbonus oder Männerbonus
"Männer töten gemäss dieser Geschlechterjustiz im Affekt, aber wehe, wenn Frauen töten: Dann ist es nicht Totschlag, sondern gemeiner, hinterhältiger Mord."
Bei genauerer Betrachtung zeige sich in solchen Fällen - entgegen dem kolportierten "Frauenbonus" - so etwas wie ein "gewalttätiger Männerbonus". Denn obwohl Frauen häufig in "notwehrnahen" Situationen zur Gewalt greifen, müssen sie mit durchschnittlich höheren Strafen rechnen als gewalttätige Männer. Frauen, die zwar vor, nicht aber bei der Tat selbst Misshandlungen ausgesetzt sind, werden häufig wegen Mordes verurteilt. Dies, kommentiert Dagmar Oberlies ihre Untersuchungsergebnisse, werde der "Besonderheit solcher Tatkonstellationen nicht gerecht" und wirke "auf dem Hintergrund der Feststellung, dass gewalttätige Männer so gut wie nie wegen Mordes verurteilt werden, entschieden ungerecht".
Die Männern oft attestierte verminderte Schuldfähigkeit stütze sich auf den argumentativen Zirkelschluss, so die deutsche Professorin, "dass Männer, die Gewalt anwenden, nicht in der Lage sind, sich zu beherrschen. Wären sie in der Lage, sich zu beherrschen, würden sie keine Gewalt anwenden." Umgekehrt wird der Vorwurf der "Heimtücke" ungleich viel häufiger bei Frauen erhoben - bei drei Vierteln der Mordurteile gegen Frauen, bei einem Viertel der Mordurteile gegen Männer.
Affekt oder Heimtücke?
Sowohl Untersuchungs- als auch Gerichtsorgane können sich häufig besser mit einem männlichen Täter als mit einer weiblichen Täterin identifizieren. Männliche "Gewaltdurchbrüche" sind für sie "bekannter, einfühlbarer, weniger tabuisiert".
Dem mag auch Christian Huber, der in seiner Karriere ein einziges Mal eine Frau wegen eines Tötungsdelikts vor den Schranken des Gerichts gesehen hat, nicht widersprechen. "Männer", meint er, "sind wahrscheinlich von Natur aus gewalttätiger als Frauen." Eine Frau, die straffällig wird, "ist schon mal ein Ereignis", eine Frau, die gewalttätig wird oder gar tötet, ist etwas, das "einen irgendwie irritiert". Und er räumt ein, dass Frauen, "weil sie physisch nicht in der Lage sind, eine "währschafte Tötung" zu begehen", häufig zu "Mitteln greifen, die das Gesetz als heimtückisch bezeichnet". Das heisst Verwendung von Gift, jemanden im Schlaf umbringen oder ähnliches. Und dann sei die Frau schnell einmal im Mordbereich.
Gewalt von Männern ist der gesellschaftliche Normal-, Gewalt von Frauen der soziale Ausnahmefall. Tötende und mordende Frauen sind selten und passen nicht ins gewohnte Frauenbild. Dass sie deswegen von Gerichten nicht nur für den Bruch mit dem kulturellen Gewaltverzicht, sondern auch für den Verstoss gegen das gesellschaftlich verankerte Konzept Frau und damit schärfer bestraft werden als Männer, wäre zumindest vorstellbar.
Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht
Als Antwort auf: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht von Maya am 02. September 2001 19:34:25:
Hi,
erstmal danke für das lange copy and paste dieses postings was du ja wie
mir scheinst in sämtliche foren reinsetzt !
deine fragen sind auf jurist. ebene sehr leicht zu beantworten.
--es gibt halt zwischen totschlag, mord und den
von frauen so als ungerecht empfundenen anklagen
wegen heimtückischen mordes einen jurist. unterschied.
dieser ist geschlechtsneutral formuliert ( würde bei einem mann ebenso
angewendet werden )
vielleicht spricht es nicht unbedingt für die frauen wenn hin und wieder
anklagen wegen "heimt. mordes" erfolgen/müssen !
von benachteiligung kann keine rede sein.
wie ich schon sagte sollten die männer etwas mehr "aufpassen" was alles
"so in der mache ist" - schätze mal das gewaltschutzgesetz ist erst der
anfang !
es besteht der berechtigte verdacht, dass durch einzelne erfolge die
forderung gewisse "ungerechtigkeiten" aus der welt zu schaffen formen an-
nehmen werden die keiner mehr verantworten kann.
dieser "beweis" , dass frauen nicht immer besser behandelt werden als
männer ( im jurist. sinne ) hat überhaupt keine aussagekraft !
Freeman
Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht
Als Antwort auf: Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht von Freeman am 02. September 2001 19:43:55:
Hallo Freeman,
jetzt bin ich allerdings doch erstaunt.
dieser "beweis" , dass frauen nicht immer besser behandelt werden als
männer ( im jurist. sinne ) hat überhaupt keine aussagekraft !
Wenn das so ist (wogegen ich nichts hätte), wieso wird dann ständig jeder Einzelfall und Verallgemeinerung, die für die Männer sprechen, als Argument für die Ungleichbehandlung gewertet? Zum Beispiel wenn behauptet wird, daß Männer von Straftaten in den Medien als brutaler beschrieben werden (was ja im juristischen Prozess keinen direkten Einfluss auf das Urteil hat, wenn es von der Zeitung stammt).
Ich finde, daß in dem Text genau auf das hingewiesen wird, was viele von euch beim Gewaltschutzgesetz befürchten, daß aufgrund des Geschlechtes die Straftat abgeleitet wird. So wird bei Frauen eher vermutet, daß es sich um eine heimtückische Tat handelt.
Wie genau die Anklage lautet ist nämlich in vielen Fällen meist gar nicht klar, die Grenzen zu den von Dir drei genannten Punkten sind da meist sehr fliessend, so daß das Geschlecht durchaus Einfluß nehmen könnte.
deine fragen sind auf jurist. ebene sehr leicht zu beantworten.
--es gibt halt zwischen totschlag, mord und den
von frauen so als ungerecht empfundenen anklagen
wegen heimtückischen mordes einen jurist. unterschied.
dieser ist geschlechtsneutral formuliert ( würde bei einem mann ebenso
angewendet werden )
Das ist keine Frage, daß der geschlechtsneutral formuliert ist und auch so angewendet werden muß.
vielleicht spricht es nicht unbedingt für die frauen wenn hin und wieder
anklagen wegen "heimt. mordes" erfolgen/müssen !
Siehe Symmetrie: vielleicht spricht es nicht unbedingt für die männer wenn hin und wieder anklagen wegen "häuslicher Gewalt" erfolgen/müssen !
Um es klarzustellen, ich finde nicht, daß man anhand der Straftaten auf die Eigenschaften der Geschlechter Rückschlüsse ziehen soll. Nur läßt sich bei Dir, freeman, auf die Art die Argumentation umdrehen und wir haben unsere heiß diskutierten Fälle. Also wenn schon, auf beiden Seiten Gerechtigkeit.
von benachteiligung kann keine rede sein.
wie ich schon sagte sollten die männer etwas mehr "aufpassen" was alles
"so in der mache ist" - schätze mal das gewaltschutzgesetz ist erst der
anfang !
es besteht der berechtigte verdacht, dass durch einzelne erfolge die
forderung gewisse "ungerechtigkeiten" aus der welt zu schaffen formen an-
nehmen werden die keiner mehr verantworten kann.
Ehrlich gesagt hat das schon Ähnlichkeit mit der "Kalten-Krieg-Propaganda" ("läßt euch nicht irre schreien", "der Feind ist neben euch"....) Ich weiß, so hast Du das nicht geschrieben, ich bezieh mich nur auf die Art und Weise.
Gruss
BartS
Re: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht
Als Antwort auf: Zur angeblichen Bevorzugung der Frauen im Strafrecht von Maya am 02. September 2001 19:34:25:
Frauenbonus oder Männerbonus
"Männer töten gemäss dieser Geschlechterjustiz im Affekt, aber wehe, wenn Frauen töten: Dann ist es nicht Totschlag, sondern gemeiner, hinterhältiger Mord."
Bei genauerer Betrachtung zeige sich in solchen Fällen - entgegen dem kolportierten "Frauenbonus" - so etwas wie ein "gewalttätiger Männerbonus". Denn obwohl Frauen häufig in "notwehrnahen" Situationen zur Gewalt greifen, müssen sie mit durchschnittlich höheren Strafen rechnen als gewalttätige Männer. Frauen, die zwar vor, nicht aber bei der Tat selbst Misshandlungen ausgesetzt sind, werden häufig wegen Mordes verurteilt. Dies, kommentiert Dagmar Oberlies ihre Untersuchungsergebnisse, werde der "Besonderheit solcher Tatkonstellationen nicht gerecht" und wirke "auf dem Hintergrund der Feststellung, dass gewalttätige Männer so gut wie nie wegen Mordes verurteilt werden, entschieden ungerecht".
Die Männern oft attestierte verminderte Schuldfähigkeit stütze sich auf den argumentativen Zirkelschluss, so die deutsche Professorin, "dass Männer, die Gewalt anwenden, nicht in der Lage sind, sich zu beherrschen. Wären sie in der Lage, sich zu beherrschen, würden sie keine Gewalt anwenden." Umgekehrt wird der Vorwurf der "Heimtücke" ungleich viel häufiger bei Frauen erhoben - bei drei Vierteln der Mordurteile gegen Frauen, bei einem Viertel der Mordurteile gegen Männer.
Affekt oder Heimtücke?
Sowohl Untersuchungs- als auch Gerichtsorgane können sich häufig besser mit einem männlichen Täter als mit einer weiblichen Täterin identifizieren. Männliche "Gewaltdurchbrüche" sind für sie "bekannter, einfühlbarer, weniger tabuisiert".
Dem mag auch Christian Huber, der in seiner Karriere ein einziges Mal eine Frau wegen eines Tötungsdelikts vor den Schranken des Gerichts gesehen hat, nicht widersprechen. "Männer", meint er, "sind wahrscheinlich von Natur aus gewalttätiger als Frauen." Eine Frau, die straffällig wird, "ist schon mal ein Ereignis", eine Frau, die gewalttätig wird oder gar tötet, ist etwas, das "einen irgendwie irritiert". Und er räumt ein, dass Frauen, "weil sie physisch nicht in der Lage sind, eine "währschafte Tötung" zu begehen", häufig zu "Mitteln greifen, die das Gesetz als heimtückisch bezeichnet". Das heisst Verwendung von Gift, jemanden im Schlaf umbringen oder ähnliches. Und dann sei die Frau schnell einmal im Mordbereich.
Gewalt von Männern ist der gesellschaftliche Normal-, Gewalt von Frauen der soziale Ausnahmefall. Tötende und mordende Frauen sind selten und passen nicht ins gewohnte Frauenbild. Dass sie deswegen von Gerichten nicht nur für den Bruch mit dem kulturellen Gewaltverzicht, sondern auch für den Verstoss gegen das gesellschaftlich verankerte Konzept Frau und damit schärfer bestraft werden als Männer, wäre zumindest vorstellbar.
Nunja, feministische "Wissenschaftlerinnen" haben ja bekanntlich schon alles mögliche festgestellt. Frauen sind nach ihnen den Männern in allen Bereichen, außer natürlich der Kraft und Gewalt haushoch überlegen....
Wenn eine Frau ihren Mann während eines Streites mit einem Nudelholz totschlägt, ist es nun einmal "nur" Todschlag im Affekt. Beim Mann ist es genauso. Wenn nun aber die Frau in der Nacht nach dem Streit ein Kissen nimmt und ihren Mann erstickt, ist es eben heimtückischer, geplanter Mord. Der Mann würde bei gleicher Mordmethode ebenso wegen Mordes bestraft.
Daher sind die Aussagen dieser Wissenschaftlerin blödsinn. Keine Frau wird gezwunden, heimtückisch zu morden.