Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zustimmung nie und nimmer

Karin, Friday, 07.05.2004, 01:47 (vor 7984 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Zustimmung von Peter am 06. Mai 2004 22:25:26:

sondern an das Sorgerecht (das selbstverständlich im Normalfall gemeinsam
ausgeuebt wird).

In welcher Traumwelt lebst Du denn ?
bei nichtehelichen Kindern gilt das per se nicht und bei Geschiedenen Eheleuten hat die Mutter jederzeit die besseren Karten auf ein alleiniges Sorgerecht.

Und wie willst Du das Kind einer Grünen und eines CDU-mitglieds wählen lassen ?

müssen dann die Eltern gemeinsam in die Wahlkabine, damit der eventuell ausgehandelte Kompromiss auch kontrolliert werden kann ?

Kann ein Partner gegen denn anderen dann auf "Rückgabe der Stimme" klagen...

Kriegen wir dann Wahlen wie bei den Amis, die durch Gerichte entschiedsen werden ?

alles Schwachsinn

Gruss,
Karin


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