Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fragen zum Vaterschaftstest...

Christian, Friday, 02.07.2004, 17:10 (vor 7928 Tagen)

1. Liege ich damit richtig, dass jede Mutter ganz genau weiss wer der leibliche Vater "Erzeuger" des Kindes ist?
2. Wenn die erste Frage mit "Ja" beantwortet wird und die Mutter einen anderen angeblichen Vater als Erzeuger angibt, liegt hier dann nicht eine Straftat der Kindesentziehung vor und man den leiblichen Vater (Erzeuger) des Kindes beraubt und viele leibliche Väter nicht mal wissen das sie ein Kind haben?
3. Wenn die erste und zweite Frage mit "Ja" beantwortet wird und ja die Frau Zypries die heimlichen Vaterschaftstests verbieten will, will die Frau Zypries somit die Straftaten der Mütter unterstützen und Lug und Betrug legalisieren lassen?
4. Wäre es nicht eine einfache Lösung, wenn man sofort nach der Geburt den leiblichen Vater (Erzeuger) ausmacht und Mütter eben für ihr Fehlverhalten (Seitensprung) sämtliche Konsequenzen tragen müssen wenn der jetzige Ehemann, Partner usw. doch nicht der Vater des Kindes ist?

fragt,
Christian

Re: Fragen zum Vaterschaftstest...

Peter, Friday, 02.07.2004, 17:22 (vor 7928 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Fragen zum Vaterschaftstest... von Christian am 02. Juli 2004 14:10:37:

1. Liege ich damit richtig, dass jede Mutter ganz genau weiss wer der leibliche Vater "Erzeuger" des Kindes ist?

Nein. Wie sollte sie auch, wenn sie im Empfängniszeitraum mit zwei Männern geschlafen hat? Das macht deine Fragen 2. und 3. fast schon irrelevant.

4. Wäre es nicht eine einfache Lösung, wenn man sofort nach der Geburt den leiblichen Vater (Erzeuger) ausmacht und Mütter eben für ihr Fehlverhalten (Seitensprung) sämtliche Konsequenzen tragen müssen wenn der jetzige Ehemann, Partner usw. doch nicht der Vater des Kindes ist?

Der automatische Vaterschaftstest direkt nach der Geburt wäre jedenfalls besser als das, was wir heute haben mit unsicheren Annahmen, beabsichtigtem Unwissen, rechtlichen Konstruktionen und immer wieder Vaterschaftsueberraschungen. Die Konsequenzen fuer ein Kind sollte uebrigens die leibliche Mutter und der leibliche Vater tragen, nicht die Mutter alleine, mit gemeinsamem Sorgerecht fuer beide.

Gruss,

Peter

Re: Fragen zum Vaterschaftstest...

Christian, Friday, 02.07.2004, 17:31 (vor 7928 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Vaterschaftstest... von Peter am 02. Juli 2004 14:22:18:

1. Liege ich damit richtig, dass jede Mutter ganz genau weiss wer der leibliche Vater "Erzeuger" des Kindes ist?

Nein. Wie sollte sie auch, wenn sie im Empfängniszeitraum mit zwei Männern geschlafen hat? Das macht deine Fragen 2. und 3. fast schon irrelevant.

Du meinst also, dass es der Mutter egal ist wer der Vater (Erzeuger) des Kindes ist, sie sucht sich halt nur den zahlungskräftigen Unterhaltszahler aus? Ich bin davon überzeugt, dass jede Mutter wissen will wer der leibliche Vater des Kindes ist und Mütter sogar selbst heimliche Vaterschaftstests durchführen wenn sie im Empfängniszeitraum mit zwei Männern geschlafen hat!

meint,
Christian

Re: Fragen zum Vaterschaftstest...

anreg, Friday, 02.07.2004, 18:28 (vor 7928 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Vaterschaftstest... von Christian am 02. Juli 2004 14:31:34:

Hallo,

Du meinst also, dass es der Mutter egal ist wer der Vater (Erzeuger) des Kindes ist, sie sucht sich halt nur den zahlungskräftigen Unterhaltszahler aus? Ich bin davon überzeugt, dass jede Mutter wissen will wer der leibliche Vater des Kindes ist und Mütter sogar selbst heimliche Vaterschaftstests durchführen wenn sie im Empfängniszeitraum mit zwei Männern geschlafen hat!

Ca. 40% aller privaten Vaterschaftstests werden von Frauen beauftragt.
Quelle: dpa

Gruß
Anreg

Re: Fragen zum Vaterschaftstest...

Nikos, Friday, 02.07.2004, 20:03 (vor 7928 Tagen) @ anreg

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Vaterschaftstest... von anreg am 02. Juli 2004 15:28:23:

Na ja, das wäre die romantische Seite.

Vielen Frauen ist es vollkommen egal, wer der Erzeuger ist. Vielleicht nicht direkt der Obdachlose von nebenan, aber ansonsten ist es Vielen *ultrakorrekten Menschen ohne Penis* egal, wer gerade spendet.

Nur es auch so direkt von sich zu behaupten dürfen die Ärmsten noch nicht. Mir tun sie teilweise leid. Wieso ist es aber auch nicht möglich, daß, nach die Kinderzeugung, die Männer in der Kaffeeplantagenbesitzern zu verkaufen, da wäre es manchen Damen einiges erspart (diese blöde Gerichte und so, vermiesen ja einem den Tag aber auch..).

Die Zeiten haben sich geändert, jetzt kommt Wesentliches zum Vorschein.

Gruß
Nikos

Re: Fragen zum Vaterschaftstest...

Peter, Saturday, 03.07.2004, 00:44 (vor 7928 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Vaterschaftstest... von Christian am 02. Juli 2004 14:31:34:

Du meinst also, dass es der Mutter egal ist wer der Vater (Erzeuger) des Kindes ist, sie sucht sich halt nur den zahlungskräftigen Unterhaltszahler aus?

'Egal' ist vielleicht zu stark, aber es ist wohl nicht so ausschlaggebend wie ihre eigenen langfristigen Interessen.

Ich bin davon überzeugt, dass jede Mutter wissen will wer der leibliche Vater des Kindes ist und Mütter sogar selbst heimliche Vaterschaftstests durchführen wenn sie im Empfängniszeitraum mit zwei Männern geschlafen hat!

Das faende ich auch gut so, vor allem, wenn sie dann auch die Wahrheit sagt.

Gruss,

Peter

Re: Noch eine Superfrage..

Christian, Friday, 02.07.2004, 18:04 (vor 7928 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Vaterschaftstest... von Peter am 02. Juli 2004 14:22:18:

1. Liege ich damit richtig, dass jede Mutter ganz genau weiss wer der leibliche Vater "Erzeuger" des Kindes ist?

Nein. Wie sollte sie auch, wenn sie im Empfängniszeitraum mit zwei Männern geschlafen hat? Das macht deine Fragen 2. und 3. fast schon irrelevant.

Wie kann dann eine Mutter den angeblich leiblichen Vater (Erzeuger) bestimmen und dabei nicht ein Vaterschaftstest durchgeführt wurde, wenn sie im Empfängniszeitraum mit zwei Männern geschlafen hat?
Auf deine Erklärung bin ich schon gespannt!

fragt,
Christian

Re: Superantwort

Peter, Saturday, 03.07.2004, 00:40 (vor 7928 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Noch eine Superfrage.. von Christian am 02. Juli 2004 15:04:23:

Wie kann dann eine Mutter den angeblich leiblichen Vater (Erzeuger) bestimmen und dabei nicht ein Vaterschaftstest durchgeführt wurde, wenn sie im Empfängniszeitraum mit zwei Männern geschlafen hat?

Sie kann es nicht. Stattdessen gibt sie einen der beiden als Vater an, wahrscheinlich den, mit dem sie noch laenger zusammensein moechte. Die meisten solcher Muetter erreichen mit Autosuggestion wohl auch, dass sie mit der Zeit selber daran glauben.

Gruss,

Peter

Re: Noch eine Superfrage..

Dieter, Saturday, 03.07.2004, 09:38 (vor 7927 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Noch eine Superfrage.. von Christian am 02. Juli 2004 15:04:23:

Kann Sie nicht. Sie wird wohl den mit dem größeren Einkommen nehmen, weil das für das Kind die besseren Perseptiven bietet.

Gruß

Dieter

Re: Noch eine Superfrage..

Jeremin, Saturday, 03.07.2004, 14:29 (vor 7927 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Noch eine Superfrage.. von Christian am 02. Juli 2004 15:04:23:

Sie kann es eigentlich nicht wissen, es sei denn, die beiden waren wirklich auf einer einsamen Insel. Frauen sind aber meinen Erfahrungen nach ziemliche Meisterinnen in der Kunst, sich selber etwas vorzumachen. Meine Ex musste ich seinerzeit zum Frauenarzt schleifen, weil sie die Schwangerschaft konsequent geleugnet hat. Und im Anschluss an die Untersuchung kaufte sie noch Kondome!

Bei der Vaterschaftsfeststellung durch das Jugendamt hat der angegebene Vater die Möglichkeit, Zweifel zu äußern und das Kind nicht anzuerkennen. In diesem Falle muss die Mutter Klage führen, was automatisch einen Vaterschaftstest einschließt. Den natürlich, falls positiv, der Vater bezahlen muss. Hat die Mutter gelogen, bezahlt´s der Staat.

Ergo kann, nach Rechtslage, jeder als Vater eingestufte Mann erst mal nein sagen. Was das für die in den meisten Fällen noch stabile Beziehung bedeuten würde, kann sich jeder ausrechnen. Die Frau wäre im Wahrheitsfalle am Boden zerstört und, wenn sie gelogen...äh...sich getäuscht hat, erst recht stinksauer. Mit allen Konsequenzen, vor denen ein normaler, friedliebender Mann doch zurückschreckt.

Hat er erst einmal die Vaterschaft anerkannt, ist das wie ein Schuldanerkenntnis vor Gericht. Ein geständiger Mörder kann jahrelang prozessieren und kommt nicht einmal bei geänderter Beweislage aus dem Knast heraus. So ähnlich ist es auch bei der Vaterschaftsanerkennung.

Würde mir das heute noch mal passieren, würde ich von der Mutter einen Beweis verlangen, trotz allem Geheule.

Sorry, ich muss mir immer wieder auf´s neue einbleuen, dass es auch anständige Frauen gibt. Geben soll. Hm.

hmmm...dann kann man doch jedem Mann nur raten, daß

Der Eman(n)ze, Saturday, 03.07.2004, 20:53 (vor 7927 Tagen) @ Jeremin

Als Antwort auf: Re: Noch eine Superfrage.. von Jeremin am 03. Juli 2004 11:29:02:

...er prophylaktisch grundsätzlich jede Vaterschaftsbestimmung widerruft, bis sie durch einen Test bestätigt wird (oder auch nicht).

Zumindest sollte man das denjenigen Männern raten, die nur eine lockere, zeitlich begrenzte Beziehung zu einer Frau führten.

Dabei ist natürlich unbedingte Disziplin notwendig, d.h., kein Einlullen-lassen vom inszeniertem Geheul der Mutter.

Gruß

Re: Fragen zum Vaterschaftstest...

Odin, Friday, 02.07.2004, 19:26 (vor 7928 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Fragen zum Vaterschaftstest... von Christian am 02. Juli 2004 14:10:37:

1. Liege ich damit richtig, dass jede Mutter ganz genau weiss wer der leibliche Vater "Erzeuger" des Kindes ist?

Nein. Viele Vaterschaftstests werden von den Müttern in Auftrag gegeben. Da hierfür ein Gentest des Vater oder Partners notwendig ist, kann man zurecht fordern, dies zu verbieten.

2. Wenn die erste Frage mit "Ja" beantwortet wird und die Mutter einen anderen angeblichen Vater als Erzeuger angibt, liegt hier dann nicht eine Straftat der Kindesentziehung vor und man den leiblichen Vater (Erzeuger) des Kindes beraubt und viele leibliche Väter nicht mal wissen das sie ein Kind haben?

Das ist tatsächlich eine Straftat. Ich schau jetzt nicht nach, aber es dürfte §169 STGB sein

3. Wenn die erste und zweite Frage mit "Ja" beantwortet wird und ja die Frau Zypries die heimlichen Vaterschaftstests verbieten will, will die Frau Zypries somit die Straftaten der Mütter unterstützen und Lug und Betrug legalisieren lassen?

Ja
Falsche Fuffziger in Umlauf zu bringen ist dann auch nicht mehr strafbar. Nur, wenn Du es wagst, den Schein zu überprüfen, machst DU Dich strafbar :-)

Re: Fragen zum Vaterschaftstest...

Eugen Prinz, Friday, 02.07.2004, 20:32 (vor 7928 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Vaterschaftstest... von Odin am 02. Juli 2004 16:26:19:

Ja
Falsche Fuffziger in Umlauf zu bringen ist dann auch nicht mehr strafbar. Nur, wenn Du es wagst, den Schein zu überprüfen, machst DU Dich strafbar :-)

Also Odin, der ist wirklich gut!

Dafür nehme ich den Ausdruck "Badewannenmatrose" vollumfänglich zurück und entschuldige mich in aller Form ;-)

Cptn. Eugen Bligh

Re: Fragen zum Vaterschaftstest...

Odin, Friday, 02.07.2004, 20:49 (vor 7928 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Vaterschaftstest... von Eugen Prinz am 02. Juli 2004 17:32:15:

Dafür nehme ich den Ausdruck "Badewannenmatrose" vollumfänglich zurück und entschuldige mich in aller Form ;-)

Wurde auch Zeit! :-)
Ich und baden!

ich hätte da auch mal ne Frage zum Thema

Der Eman(n)ze, Friday, 02.07.2004, 23:37 (vor 7928 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Fragen zum Vaterschaftstest... von Christian am 02. Juli 2004 14:10:37:

sorry, falls meine Frage dumm erscheint, aber hat denn im deutschen Rechtsraum nicht jeder Mann jederzeit die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest gerichtlich durchsetzen zu lassen? Sei es der Unterhalts-Sklave, der für ein mutmaßliches Kuckukskind zahlen muß, sei es der Familienvater, der ein Kuckukskind vermutet und klare Verhältnisse will.

Falls ein gerichtlicher Vaterschaftstest nicht immer möglich ist, stimme ich der Ablehnung gegenüber einem Verbot dieser Tests zu.

danke im voraus für Aufklärung

Re: ich hätte da auch mal ne Frage zum Thema

Sven74, Saturday, 03.07.2004, 00:29 (vor 7928 Tagen) @ Der Eman(n)ze

Als Antwort auf: ich hätte da auch mal ne Frage zum Thema von Der Eman(n)ze am 02. Juli 2004 20:37:05:

sorry, falls meine Frage dumm erscheint, aber hat denn im deutschen Rechtsraum nicht jeder Mann jederzeit die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest gerichtlich durchsetzen zu lassen? Sei es der Unterhalts-Sklave, der für ein mutmaßliches Kuckukskind zahlen muß, sei es der Familienvater, der ein Kuckukskind vermutet und klare Verhältnisse will.
Falls ein gerichtlicher Vaterschaftstest nicht immer möglich ist, stimme ich der Ablehnung gegenüber einem Verbot dieser Tests zu.
danke im voraus für Aufklärung

So wie ich dies mitbekommen habe, muss erst einmal ein ausreichender "Tatverdacht" bestehen und der muss dann vom Gericht auch als solcher gesehen werden. Ohne Zeugen oder stichhaltige Indizien bist du am Arsch.

Du mußt also im Prinzip deine Nichtvaterschaft beweisen und nicht die Frau das Gegenteil. Dies nennt man Beweislastumkehr. Dies ist leider heutzutage schon so wie bei vielen Vergewaltigungsprozessen, wo allein die "glaubwürdigere" Aussage der Frau und evtl. noch die Meinung einer Hellseherin (Gutachterin) ausreicht, um den Mann hinter Gitter zu bringen.

Die gerichtlichen Vaterschaftstests haben ja auch einige erhebliche Nachteile.

1. Um ein vielfaches teurer als andere Tests.
2. Egal ob sich der Verdacht bestätigt oder nícht, die Ehe/Beziehung ist danach höchstwahrscheinlich beendet.

Sven74

Re: eine laengere Antwort

Peter, Saturday, 03.07.2004, 00:36 (vor 7928 Tagen) @ Der Eman(n)ze

Als Antwort auf: ich hätte da auch mal ne Frage zum Thema von Der Eman(n)ze am 02. Juli 2004 20:37:05:

sorry, falls meine Frage dumm erscheint,

Keinesfalls. Es ist ein Kernproblem der jetzigen Rechtssituation.

hat denn im deutschen Rechtsraum nicht jeder Mann jederzeit die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest gerichtlich durchsetzen zu lassen?

Der Mann muss schon zur AUFNAHME eines Gerichtsverfahrens gerichtsverwertbare Beweise vorlegen wie Liebesbriefe, Beweise fuer seine Abwesenheit zur Zeit der Zeugung plusminus zwei Monate oder Zeugenaussagen, die der Frau einen Seitensprung zur fraglichen Zeit nachsagen. Der Mann muss also Beweise suchen und sie dann oeffentlich machen (= nachschnueffeln und schmutzige Waesche waschen), damit es ueberhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt, in dem dann natuerlich trotzdem nur der Gentest zaehlt beim Urteil, ob der Antragsteller der leibliche Vater ist oder nicht.

Manche Vater versuchen es ohne solche Beweise und werden regelmaessig abgeschmettert: der Bundesgerichtshof urteilte 1995, man verlange Beweise, um Mutter und Kind vor den Unannehmlichkeiten einer unnoetigen Blutuntersuchung schuetzen (Versuche das Argument mal in einem Vaterschaftsprozess GEGEN dich anzuwenden). Das Landgericht Celle lehnte 2003(?) einen selbstgemachten negativen(!) Vaterschaftstest als Beweismittel ab, um dem Vater dann sagen zu koennen, er habe keine Beweise und koenne deshalb auch nicht anfechten. Dabei ist das Argument des BGH schon laenger hinfaellig, weil rein wissenschaftlich nichts mehr fuer eine Blutuntersuchung spricht, nur noch veraltete Gerichtsrichtlinien. Eine Speichelprobe ist genauso sicher und viel einfacher zu beschaffen.

Wer steht eine Vaterschaftsanfechtung durch, wenn er seiner Sache nicht sicher ist? Ausserdem muss der Vater hohe Prozesskosten bezahlen, wenn das Kind trotz Seitensprung und Affaeren sein eigenes ist. Die Prozesskosten umfassen neben dem Gericht auch noch die sauteuren, offiziellen Gutachten (frueher um die 4000 DM), an denen sich das Gutachterkartell eine goldene Nase verdiente. Das heisst, der Prozess selber ist ein anscheinend gewolltes Hindernis dagegen, die Vaterschaft zu bezweifeln. Der Vater muss ausserdem formell gegen das Kind klagen (die Mutter ist nur Zeugin im Verfahren), und, wie ein solcher, oeffentlicher Prozess zum Kindeswohl beitragen soll, ist mir unbegreiflich.

Man verlangt also vom Mann, seiner Ehefrau entweder nachzuspionieren, oder ungefragt alle Kinder, die sie ihm praesentiert, als die seinen anzunehmen. Ich erinnere daran, dass noch das Scheidungsrecht geaendert wurde mit u.a. dem Argument, man wolle das gegenseitige Aufrechnen verhindern und, dass schmutziger Waesche in der Oeffentlichkeit gewaschen wuerde.

Falls ein gerichtlicher Vaterschaftstest nicht immer möglich ist, stimme ich der Ablehnung gegenüber einem Verbot dieser Tests zu.

Ein gerichtlicher, nicht-oeffentlicher Vaterschaftstest waere eine Alternative, die ich hier
auch schon mal vorgeschlagen hatte. Solange es die Alternative nicht gibt, sollte der private Test dem Vater nicht verboten werden. Eine andere Alternative waere die automatische Vaterschaftsbestimmung bei Geburt, dann werden dem Kind sowieso Gewebeproben entnommen, und der Vater braeuchte nur noch sein Wattestaebchen mit Spucke dazuzugeben.

Gruss,

Peter

Re: eine laengere Antwort

Ferdi, Saturday, 03.07.2004, 00:56 (vor 7928 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: eine laengere Antwort von Peter am 02. Juli 2004 21:36:02:


Hallo Peter und alle!

Der Mann muss schon zur AUFNAHME eines Gerichtsverfahrens gerichtsverwertbare Beweise vorlegen wie Liebesbriefe, Beweise fuer seine Abwesenheit zur Zeit der Zeugung plusminus zwei Monate oder Zeugenaussagen, die der Frau einen Seitensprung zur fraglichen Zeit nachsagen. Der Mann muss also Beweise suchen....

Ist es nicht so, dass der Mann zwei Jahre nach Kenntniserhalt von Verdachtsmomenten Zeit hat, die Vaterschaft gerichtlich anzufechten, oder habe ich da seinerzeit was falsch verstanden? Das bedeutet doch, dass er auf eigene Initiative einen Gentest meinetwegen im Ausland machen lassen kann. Sagt der Test aus, dass das Kind mit 99,9prozentiger Wahrscheinlichkeit sein eigenes ist, ist er beruhigt und alles in Ordnung. Sagt der Test das Gegenteil aus, dann ist zunächst mal ein Verdachtsmoment entstanden. Zwar wird dieses Testergebnis vom Gericht nicht anerkannt, aber weil der Vater dadurch Kenntnis von einer möglichen Nichtvaterschaft erhalten hat, beginnt nun die zweijährige Frist zu laufen. Es kann dann ein vom Gericht veranlasster und anerkannter zweiter offizieller Test gemacht werden.

Es kommt also garnicht darauf an, dass der erste, heimliche Test von Gerichten nicht anerkannt wird, es kommt darauf an, dass der Vater durch dieses Testergebnis Hinweise darauf erhalten hat, dass das Kind nicht von ihm sein kann. Ich meine, das wäre hier vor einigen Monaten schon mal besprochen worden. Damals wurde gesagt, im Falle des Verbotes von heimlichen Tests kann der Test im Ausland gemacht werden, um Anhaltspunkte für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Deutschland zu erhalten. Oder sehe ich das wirklich falsch?

Gruss,
Ferdi

Re: eine laengere Antwort

Peter, Saturday, 03.07.2004, 17:55 (vor 7927 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: eine laengere Antwort von Ferdi am 02. Juli 2004 21:56:52:

Peter:

Der Mann muss schon zur AUFNAHME eines Gerichtsverfahrens gerichtsverwertbare Beweise vorlegen ...

Ferdi:

Ist es nicht so, dass der Mann zwei Jahre nach Kenntniserhalt von Verdachtsmomenten Zeit hat, die Vaterschaft gerichtlich anzufechten, oder habe ich da seinerzeit was falsch verstanden? (...) Zwar wird dieses Testergebnis vom Gericht nicht anerkannt (das negative Ergebnis des privaten Tests), aber weil der Vater dadurch Kenntnis von einer möglichen Nichtvaterschaft erhalten hat, beginnt nun die zweijährige Frist zu laufen. Es kann dann ein vom Gericht veranlasster und anerkannter zweiter offizieller Test gemacht werden.

Kann, aber muss nicht, und soll bald auch nicht mehr duerfen. Wenn ein Mann den Test illegal gemacht hat, ist der Test kein gerichtsverwertbarer Beweis, reicht also NICHT EINMAL zum Beginnen einer Anfechtung aus. So haben die Oberlandesgerichte Celle und Jena entschieden, dass Tests von nicht-sorgeberechtigten Väter die Einwilligung der alleinsorgeberechtigten Muetter erfordert hätte. Weil diese nicht vorlagen, wurde das (negative) Testergebnis nicht zur Beweisaufnahme zugelassen (ähnlich wie z.B. eine verbotene Aufnahme eines Telefongespräches nicht zugelassen wuerde), und dem Mann dann verkuendet, er habe keine Beweise und könne deshalb auch kein gerichtliches Abstammungsgutachten einfordern. Was Zypries jetzt vorhat, ist, allen Vätern, auch den sorgeberechtigten, Tests ohne Einwilligung der Mutter zu verbieten, und damit solche Tests, ob im Ausland oder im Inland, erst gar nicht mehr zur Beweisaufnahme zuzulassen. Es läuft also auf Situationen hinaus, in der alle wissen, dass ein Mann nicht der Vater ist, aber er trotzdem zahlen muss.

Es kommt also garnicht darauf an, dass der erste, heimliche Test von Gerichten nicht anerkannt wird, es kommt darauf an, dass der Vater durch dieses Testergebnis Hinweise darauf erhalten hat, dass das Kind nicht von ihm sein kann. Ich meine, das wäre hier vor einigen Monaten schon mal besprochen worden. Damals wurde gesagt, im Falle des Verbotes von heimlichen Tests kann der Test im Ausland gemacht werden, um Anhaltspunkte für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Deutschland zu erhalten. Oder sehe ich das wirklich falsch?

Wenn Zypries mit ihrem Vorschlag durchkommt, kann sich immer noch jeder Vater persönlich Gewissheit verschaffen, er darf es nur nicht mehr sagen, erst recht nicht vor Gericht.

Gruss,

Peter

Re: eine laengere Antwort

Christian, Saturday, 03.07.2004, 19:24 (vor 7927 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: eine laengere Antwort von Peter am 03. Juli 2004 14:55:43:

Wenn Zypries mit ihrem Vorschlag durchkommt, kann sich immer noch jeder Vater persönlich Gewissheit verschaffen, er darf es nur nicht mehr sagen, erst recht nicht vor Gericht.

Und wie wird dann der EuGH für Menschenrechte urteilen? Gibt es für Väter (Männer) und Kinder eigentlich noch Menschenrechte oder wird sich immer mehr der abgrundtief menschenverachtende und männerfeindliche Geschlechterrassismus durchsetzen?

fragt,
Christian

danke für die Antworten. Schändlich, was der Staat da betreibt :-(

Der Eman(n)ze, Saturday, 03.07.2004, 01:36 (vor 7928 Tagen) @ Der Eman(n)ze

Als Antwort auf: ich hätte da auch mal ne Frage zum Thema von Der Eman(n)ze am 02. Juli 2004 20:37:05:

Hier gehen christlich-abendländische Weltanschauung (Verherrlichung der Mutter-Kind Beziehung als etwas ganz exklusives, naturgegebenes, unantastbares) und staatlicher Pragmatismus (Finanztöpfe schonen durch rechtslose Unterhaltssklaven) Hand in Hand.

Ich könnte kotzen :-(

Wie soll ich meine Vaterschaft anzweifeln, wenn ich keine Liebesbriefe, keine Seitensprung-Zeugen, keine Slips mit fremdem Sperma u.s.w. finde?

So deutlich habe ich das bisher nicht gesehen. Danke nochmals.

Re: geschichtliche Gruende

Peter, Saturday, 03.07.2004, 17:39 (vor 7927 Tagen) @ Der Eman(n)ze

Als Antwort auf: danke für die Antworten. Schändlich, was der Staat da betreibt :-( von Der Eman(n)ze am 02. Juli 2004 22:36:34:

Hier gehen christlich-abendländische Weltanschauung (Verherrlichung der Mutter-Kind Beziehung als etwas ganz exklusives, naturgegebenes, unantastbares) und staatlicher Pragmatismus (Finanztöpfe schonen durch rechtslose Unterhaltssklaven) Hand in Hand.

Ich will hier keinen neuen Streit um die christlich-abendländische Weltanschauung anzetteln, aber möchte schon darauf hinweisen, dass die heutige einseitige Benachteiligung der Väter ein neues, nach-christliches Fänomen ist. Ich sehe die Mutter-Kind-Beziehung als etwas naturgegebenes, das nicht ohne Notwendigkeit gestört werden sollte, GENAUSO wie die Vater-Kind-Beziehung, die aber im Gegensatz zur Mutter-Kind-Beziehung heute keinen ausreichenden gesellschaftlichen Schutz geniesst.

Wie soll ich meine Vaterschaft anzweifeln, wenn ich keine Liebesbriefe, keine Seitensprung-Zeugen, keine Slips mit fremdem Sperma u.s.w. finde?

Ein kleiner Exkurs in die Geschichte: Frueher war Vaterschaft nicht sicher feststellbar. Deshalb war die Ehe die einzige Möglichkeit, eine gesellschaftliche Vaterbeziehung herzustellen. Uneheliche Kinder galten als mit ihrem Vater nicht verwandt. Um die Vaterschaft in der Ehe sicher zu stellen, wurde Ehebruch der Mutter streng bestraft. Im Gegenzug war es sowohl Vater als auch Mutter verwehrt, die Ehelichkeit ihrer Kinder einfach anzuzweifeln und diese in die unangenehme Lage eines gesellschaftlichen Aussenseiters zu drängen. Es wurden absichtlich hohe Huerden fuer eine Vaterschaftsanfechtung aufgestellt. Fuer einen Mann gelten diese noch immer.

Heute ist aber trotzdem einiges anders: Vaterschaft ist sicher feststellbar. Uneheliche Kinder sind mit ihrem Vater verwandt. Ehebruch der Mutter wird nicht mehr bestraft. Uneheliche Kinder sind nicht mehr gesellschaftlich stigmatisiert. Aber bei der Vaterschaftsfeststellung hat sich trotzdem kaum etwas geändert - nun ist die Zeit dafuer da.

So deutlich habe ich das bisher nicht gesehen. Danke nochmals.

Gern geschehen.

Gruss,

Peter

Re: Fragen zum Vaterschaftstest...

Gopher John, Saturday, 03.07.2004, 13:30 (vor 7927 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Fragen zum Vaterschaftstest... von Christian am 02. Juli 2004 14:10:37:

Was ich mich frage, ist eigentlich folgendes:

Auf welcher Rechtsgrundlage kann man einem privaten Labor eigentlich
verbieten, eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen? Das halte ich für rechtlich nicht so ganz einfach. Man wird das Labor ja kaum zwingen können,
die Herkunft der eingereichten Proben zu überprüfen?

Gruß,
Gopher John

Re: Fragen zum Vaterschaftstest...

Peter, Saturday, 03.07.2004, 17:59 (vor 7927 Tagen) @ Gopher John

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Vaterschaftstest... von Gopher John am 03. Juli 2004 10:30:42:

Auf welcher Rechtsgrundlage kann man einem privaten Labor eigentlich
verbieten, eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen?

Das wird nicht möglich sein, aber auch nicht nötig: Das Ergebnis eines verbotenen Testes unterliegt einem Verwertungsverbot, kann also dem Mann nicht mehr helfen, seine Vaterschaft anzufechten.

Gruss,

Peter

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