Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Was?

plupp, Monday, 10.09.2001, 22:52 (vor 8475 Tagen) @ heini

Als Antwort auf: Was? von heini am 10. September 2001 19:45:07:

Wie ich es erst im nach herein bemerkt habe, handelt es sich bei dem von mir erwähntem Buch nur um ein einziges Exemplar!
Damit ist der Strafbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt!

Warum nicht? Ich sehe das nicht so!

meint ihr etwa, dass so bücher einzeln, aber nicht im paket eingeführt oder verbreitet werden dürfen?

nur mal als anmerkung:

- es gibt keinen beweis, dass es sich um ein einzelstück handelt. genauso verstecken sich auch händler anderer bücher.

- das verbot bezieht sich auf solche bücher generell und auch wenn es nur ein buch davon ist, so wird amazon.de durch diese aktion nebenbei dazu aufgefordert ähnliche bücher ebenfalls nicht mehr anzubieten.

- dieses gesetz existiert, damit kein einziges solcher bücher vertrieben werden kann.

- wenn ein buch vertrieben/verbreitet werden darf, wird daraus bei späteren fällen geschlussfolgert, dass tausende dieser bücher verbreitet werden dürfen, gleicher rechtsgrundsatz

- ein buch wird nicht nur von einer person gelesen und diese behält die inhalte auch nicht für sich und desweiteren beeinflusst sie andere mit den inhalten.

jedes auftauchen solcher bücher im handel und auch im internet muss unterbunden werden, ansonsten legitimiert man durch zuschauen das verbreiten.

cu
plupp


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