Zivildienst.de neuer Link....
Das Gästebuch hat einen neuen Link erhalten.....
Re: Zivildienst.de neuer Link....
Als Antwort auf: Zivildienst.de neuer Link.... von Joachim am 30. September 2001 21:11:56:
Das Gästebuch hat einen neuen Link erhalten.....
kann man sich da gar nicht eintragen oder bin ich nur zu blöd den knopf zu sehn?
Re: Zivildienst.de neuer Link....
Als Antwort auf: Re: Zivildienst.de neuer Link.... von plupp am 01. Oktober 2001 00:54:38:
Der Eintragslink ist unten.....
Rechtsstaat
Als Antwort auf: Zivildienst.de neuer Link.... von Joachim am 30. September 2001 21:11:56:
Rechtsstaat und Gerechtigkeit liegen nah beieinander. Nichts, was gegen das allgemeine Rechtsempfinden verstößt, ist rechtstaatlich.
Die Wehrpflicht gem. Art. 12 Buchst. a GG verstösst doch eindeutig gegen die geschlechtsunabhängige Gleichberechtigung gem. Art. 3 Abs. 1 GG. und somit ist die Wehrpflicht NICHT rechtsstaatlich vertretbar.
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Rechtsstaat von Mr. D am 01. Oktober 2001 14:46:51:
Rechtsstaat und Gerechtigkeit liegen nah beieinander. Nichts, was gegen das allgemeine Rechtsempfinden verstößt, ist rechtstaatlich.
Die Wehrpflicht gem. Art. 12 Buchst. a GG verstösst doch eindeutig gegen die geschlechtsunabhängige Gleichberechtigung gem. Art. 3 Abs. 1 GG. und somit ist die Wehrpflicht NICHT rechtsstaatlich vertretbar.
Ich wurde aber schon darüber belehrt, dass der Artikel 12a GG Verfassungsrang hat und somit legitim sei, das hat mir eine Person namens Chris gesagt und diese Person kann man unten im Link finden!
Er hat sich oft mächtig darüber geärgert, wenn ich schrieb "Der Artikel 12a verstößt gegen den Artikel 3 GG". Er wollte auch, dass ich den Begriff "verstößt" in "verletzt" ersetzen soll. Ich schrieb Ihm zurück, dass der Artikel 3 GG auch Verfassungsrang hat und der Artikel 12a GG eindeutig gegen Artikel 3 GG eine Verletzung darstellt, so lange Frauen nicht zur Wehrpflicht gezwungen werden. Er sah dann auch ein, dass man die männerfeindliche und männerdiskriminierende Männerwehrpflicht abschaffen sollte!
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von Joachim am 01. Oktober 2001 15:43:14:
Rechtsstaat und Gerechtigkeit liegen nah beieinander. Nichts, was gegen das allgemeine Rechtsempfinden verstößt, ist rechtstaatlich.
Die Wehrpflicht gem. Art. 12 Buchst. a GG verstösst doch eindeutig gegen die geschlechtsunabhängige Gleichberechtigung gem. Art. 3 Abs. 1 GG. und somit ist die Wehrpflicht NICHT rechtsstaatlich vertretbar.
Ich wurde aber schon darüber belehrt, dass der Artikel 12a GG Verfassungsrang hat und somit legitim sei, das hat mir eine Person namens Chris gesagt und diese Person kann man unten im Link finden!
Er hat sich oft mächtig darüber geärgert, wenn ich schrieb "Der Artikel 12a verstößt gegen den Artikel 3 GG". Er wollte auch, dass ich den Begriff "verstößt" in "verletzt" ersetzen soll. Ich schrieb Ihm zurück, dass der Artikel 3 GG auch Verfassungsrang hat und der Artikel 12a GG eindeutig gegen Artikel 3 GG eine Verletzung darstellt, so lange Frauen nicht zur Wehrpflicht gezwungen werden. Er sah dann auch ein, dass man die männerfeindliche und männerdiskriminierende Männerwehrpflicht abschaffen sollte!
Art. 12 a GG verletzt nicht Art. 3 GG, weil Art. 12a eine verfassungsimamente Schranke von Art. 3 GG ist.
So einfach ist das! Das der EuGH das Grundrecht auf Gleichberechtigung verletzt sieht, liegt daran, dass es etwas wie Art. 12 a GG nicht auf europäischer Ebene gibt und über das GG hat der EuGH nix zu kamellen.
der mit dem Wolf tanzt
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Rechtsstaat von Mr. D am 01. Oktober 2001 14:46:51:
Rechtsstaat und Gerechtigkeit liegen nah beieinander. Nichts, was gegen das allgemeine Rechtsempfinden verstößt, ist rechtstaatlich.
*** Dem ist zum Glück nicht so. Zwar definiert das GG Rechtsstaat nicht, allerdings hat das BVerfG in jahrelanger Rechtsprechung diesen Begriff mit Leben ausgefüllt....
Und mal so ganz nebenbei.... wann bitte handelt es sich um das "allgemeine Rechtsempfinden"? Wieviele Leute braucht man wohl dazu 10, 100, 1000?
der mit dem Wolf tanzt
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von der mit dem Wolf tanzt am 01. Oktober 2001 17:46:08:
Ach, du bist also das wandelnde Jura-Lexikon.
Also Leute, habt ihr rechtliche Probleme, dann befragt doch einfach den, der mit dem Wolf Tanzt.
Art. 12 Buchst. A GG verstösst nach Ansicht vieler Juristen eben doch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, da die Wehrpflicht nicht für Frauen gilt. Eine Klage vor dem BVerG kommt für viele Männer nicht in Frage, da sie von unseren Emanzen eingeschüchtert wurden.
Re:Aha, hast Dir wohl heute eine neue Ansicht der Gesetze verschafft? n/t
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von der mit dem Wolf tanzt am 01. Oktober 2001 17:46:08:
Rechtsstaat und Gerechtigkeit liegen nah beieinander. Nichts, was gegen das allgemeine Rechtsempfinden verstößt, ist rechtstaatlich.
Die Wehrpflicht gem. Art. 12 Buchst. a GG verstösst doch eindeutig gegen die geschlechtsunabhängige Gleichberechtigung gem. Art. 3 Abs. 1 GG. und somit ist die Wehrpflicht NICHT rechtsstaatlich vertretbar.
Ich wurde aber schon darüber belehrt, dass der Artikel 12a GG Verfassungsrang hat und somit legitim sei, das hat mir eine Person namens Chris gesagt und diese Person kann man unten im Link finden!
Er hat sich oft mächtig darüber geärgert, wenn ich schrieb "Der Artikel 12a verstößt gegen den Artikel 3 GG". Er wollte auch, dass ich den Begriff "verstößt" in "verletzt" ersetzen soll. Ich schrieb Ihm zurück, dass der Artikel 3 GG auch Verfassungsrang hat und der Artikel 12a GG eindeutig gegen Artikel 3 GG eine Verletzung darstellt, so lange Frauen nicht zur Wehrpflicht gezwungen werden. Er sah dann auch ein, dass man die männerfeindliche und männerdiskriminierende Männerwehrpflicht abschaffen sollte!
Art. 12 a GG verletzt nicht Art. 3 GG, weil Art. 12a eine verfassungsimamente Schranke von Art. 3 GG ist.
So einfach ist das! Das der EuGH das Grundrecht auf Gleichberechtigung verletzt sieht, liegt daran, dass es etwas wie Art. 12 a GG nicht auf europäischer Ebene gibt und über das GG hat der EuGH nix zu kamellen.
der mit dem Wolf tanzt
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von Mr. D am 01. Oktober 2001 18:05:00:
Eine Klage vor dem BVerG kommt für viele Männer nicht in Frage, da sie von unseren Emanzen eingeschüchtert wurden.
ROFL, Jungchen.
Wenn DU Dir doch SO sicher bist und hier Deine große Klappe aufreisst, warum denn gehst DU nicht vors BVG?
Oder haste Angst, die gewalttäigen Frauen kommen über Dich?
Nochmal, du kannst das immer noch nicht richtig mit dem Antworten auf Beiträge. Vielleicht kannste ja mal bei Jörg per E-Mail anfragen? Der hat sicher die Ruhe und die Geduld, Dir das zu erklären. Vielleicht aber auch hat parsimony eine Hotline für DAUs?
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von Hemmaneddo am 01. Oktober 2001 19:39:57:
Tatsache ist, dass erst der EuGH einige Urteile gegen Deutschland fällen musste damit sich das Recht durchgesetzt hat! Der EuGH weiss was Recht ist, aber ich glaube in Deutschland kennt man das nicht? Hat hier das BVerG
versagt?
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von Joachim am 01. Oktober 2001 19:53:45:
Tatsache ist, dass erst der EuGH einige Urteile gegen Deutschland fällen musste damit sich das Recht durchgesetzt hat! Der EuGH weiss was Recht ist, aber ich glaube in Deutschland kennt man das nicht? Hat hier das BVerG
[quote]versagt?[/quote]
klar hat das "recht" da versagt. Nämlich das Recht der Frau auf einen gleichberechtigten Zugang auch zur Bundeswehr und all den steuerlich geförderten Wohltaten wie
Führerschein für lau
Studium für lau
Autorität nur durch dummer Rumgebrülle
Rumballern dürfen, auch wenn man einen IQ unter 20 hat und keinen Waffenschein
Früher 18, heute 10 Monate lang Männerfreundschaft
Betten machen lernen
Täglich bekocht werden
uswusf.
FRAUEN haben sich das REcht erkämpft, zur Bundeswehr zu dürfen. Ich hab keinen Mann gesehen, der denselben Weg wie diese Frau gegangen ist. Aber das liegt ja daran, dass die Emanzen die Männer deshalb bedrohen.
*ichkannimmernochnnichtwiedervorLachen*
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von Hemmaneddo am 01. Oktober 2001 20:00:24:
Leider muss ich über dich lachen, denn es gibt Männer die sich das nicht mehr gefallen lassen die Plichten auferlegt zu bekommen, von dem Frauen bis jetzt noch keine Ahnung davon haben und hoffentlich bald damit in Berührung kommen, ausser die Wehrpflicht wird endgültig abgeschafft!
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von Hemmaneddo am 01. Oktober 2001 20:00:24:
Führerschein für lau
Den hat nur eine verschwindend geringe Minderheit der Wehrpflichtigen machen dürfen.
Studium für lau
Reality check, bitte. Um bei der BW studieren zu dürfen (in festgelegter Zeit, bei Überschreitung bist du draussen. Und zudem in Trimestern. Alles nicht so bequem wie für Studies 'draussen) muss man sich als Zeitsoldat für AFAIK 12 Jahre verpflichten. Davon abgesehen ist mir bislang wohl entgangen, dass 'draussen' Studiengebühren erhoben werden.
Autorität nur durch dummer Rumgebrülle
Woher weisst du das? Redest du aus Erfahrung?
Rumballern dürfen, auch wenn man einen IQ unter 20 hat und keinen Waffenschein
Das darf man bei der Polizei auch. Ich möchte auch gerne mal wissen, warum der IQ in diesem Forum so eine zentrale Rolle spielt. War doch erst kürzlich einer hier und bildete sich was auf seinen Jauch-zertifizierten IQ von 119 ein. Nun ja, jede/r wie er argumentieren kann.
Betten machen lernen
Ist doch kein Nachteil?
Täglich bekocht werden
Die Frauen, die während der Wehrpflicht der männlichen Bevölkerung eine Lehre machen, werden gemeinhin auch bekocht (es sei denn, sie lernen Köchin), da sie in Kantine etc. essen.
uswusf.
Jaja. Mit diesem Posting hast du dich genauso weitab von den Fakten bewegt wie so mancher der von dir kritisierten männlichen Geschlechterkämpfer hier.
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von elwu am 01. Oktober 2001 20:20:08:
Führerschein für lau
Den hat nur eine verschwindend geringe Minderheit der Wehrpflichtigen machen dürfen.
Den "Kleinen" FS schon, aber die "großen", für LKWs und so auch?
Studium für lau
Reality check, bitte. Um bei der BW studieren zu dürfen (in festgelegter Zeit, bei Überschreitung bist du draussen. Und zudem in Trimestern. Alles nicht so bequem wie für Studies 'draussen) muss man sich als Zeitsoldat für AFAIK 12 Jahre verpflichten. Davon abgesehen ist mir bislang wohl entgangen, dass 'draussen' Studiengebühren erhoben werden.
Ihr bekommt euer Gehalt abhängig
von Alter und Dienstgrad auch weiterhin
gezahlt, braucht also nicht jeden Abend
Pizzataxi zu fahren. Bis zum 25. Lebensjahr ist sogar die Unterkunft
unentgeltlich. Ihr wohnt dann in Doppel-, meistens sogar in
Einzelappartements auf dem Campus. Fernseh- und
Gesellschaftsräume sowie Sportanlagen gehören selbstverständlich
auch dazu. Beide Unis verfügen über leistungsstarke Rechenzentren.
Professoren sind mit Studenten auf dem Campus über PC vernetzt.
Nicht zu vergessen ist das Angebot zur Nutzung von Bibliotheken,
Laboratorien und jede Menge anderer Studieneinrichtungen in den
beiden großen Universitätsstädten München und Hamburg.
Na, wer wollte da schon nein sagen. Reality-Check bitte. Klar, 12 Jahre, aber danach? Mit 30 raus aus der BW und raus ins pralle Leben. Der Steuerzahler zahlts.
Autorität nur durch dummer Rumgebrülle
Woher weisst du das? Redest du aus Erfahrung?
Nur aus 2ter Hand
Rumballern dürfen, auch wenn man einen IQ unter 20 hat und keinen Waffenschein
Das darf man bei der Polizei auch. Ich möchte auch gerne mal wissen, warum der IQ in diesem Forum so eine zentrale Rolle spielt. War doch erst kürzlich einer hier und bildete sich was auf seinen Jauch-zertifizierten IQ von 119 ein. Nun ja, jede/r wie er argumentieren kann.
Nun, die Polizei fordert eine Ausbildung, zu der auch soziale Kompetenz gehört.
Betten machen lernen
Ist doch kein Nachteil?
Ich sprach von VORteilen
Täglich bekocht werden
Die Frauen, die während der Wehrpflicht der männlichen Bevölkerung eine Lehre machen, werden gemeinhin auch bekocht (es sei denn, sie lernen Köchin), da sie in Kantine etc. essen.
Ja, aber Mamis Liebling KANN das doch nich
uswusf.
Jaja. Mit diesem Posting hast du dich genauso weitab von den Fakten bewegt wie so mancher der von dir kritisierten männlichen Geschlechterkämpfer hier.
Oha. Und das von Dir?
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von Hemmaneddo am 01. Oktober 2001 21:11:25:
>Führerschein für lau
Den hat nur eine verschwindend geringe Minderheit der Wehrpflichtigen machen dürfen.[/i]
Den "Kleinen" FS schon, aber die "großen", für LKWs und so auch?
Die 'grossen' erst recht.
>Studium für lau
Reality check, bitte...[/i]
Was schreist du denn ab jetzt so? Ich habe mir erlaubt, das Gebrülle auf Normalfont zu stellen.
Na, wer wollte da schon nein sagen.
Na, ich zum Beispiel habe damals nein gesagt. Weil sich schlichtweg nicht rechnete. Davon abgesehen, dass ich für die militärische Folklore nur sehr begrenzt begeisterungsfähig war, um das mal diplomatisch zu formulieren.
Klar, 12 Jahre, aber danach? Mit 30 raus aus der BW und raus ins pralle Leben.
Ja, und in der Zwischenzeit haben die Absolventen von zivilen Hochschulen längst Karriere gemacht, in Summe mindestens genausoviel Kohle verdient, und weit höhere aktuelle Einkommen erreicht. Als Z12 hörst du als Hauptmann auf, das entspricht der Beamtenbesoldung A12. Darüber lachen z.B. Ingenieure mit vergleichbarer Dienstzeit in der freien Wirtschaft nur.
Der Steuerzahler zahlts.
Auch Zeitsoldaten sind Steuerzahler. Wie auch immer, es ging um Wehrpflicht, und zu diesem Thema ist die von dir angezettelte Diskussion um Studium bei der BW oder nicht obsolet. Können wir uns nun also auf die angeblichen Vorteile der Wehrpflichtigen konzentrieren?
>Autorität nur durch dummer Rumgebrülle
Woher weisst du das? Redest du aus Erfahrung?[/i]
Nur aus 2ter Hand
Eine zweifellos unanfechtbare Autorität zur Beurteilung derartiger Kompetenzen, diese zweite Hand. Sozusagen der absolute Autoritätsmaßstab.
>Rumballern dürfen, auch wenn man einen IQ unter 20 hat und keinen Waffenschein
Das darf man bei der Polizei auch.[/i]
Nun, die Polizei fordert eine Ausbildung, zu der auch soziale Kompetenz gehört.
Fordern kann die Polizei viel. Wenn man sich so manche Peppos und Polizisten anguckt, scheint sie nicht allzuoft zu bekommen, was sie fordert. Davon abgesehen scheinst du fälschlicherweise anzunehmen, dass bei Wehrpflichtigen ausser Betten machen und rumballern nix ausgebildet wird, erst recht keine sozialen Kompetenzen. Das ist ein Irrglaube.
(Kochen)
Ja, aber Mamis Liebling KANN das doch nich
Ich schon.
Oha. Und das von Dir?
Von wem sonst.
Nun,..
Als Antwort auf: Re:Aha, hast Dir wohl heute eine neue Ansicht der Gesetze verschafft? n/t von Joachim am 01. Oktober 2001 19:20:08:
.... ich befinde mich mit meiner Ansicht in guter Gesellschaft: das Bundesverfassungsgericht in BVerfG E 48, S. 127 (165) sieht es nämlich genauso wie ich ...
der mit dem Wolf tanzt
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von Joachim am 01. Oktober 2001 19:53:45:
Tatsache ist, dass erst der EuGH einige Urteile gegen Deutschland fällen musste damit sich das Recht durchgesetzt hat! Der EuGH weiss was Recht ist, aber ich glaube in Deutschland kennt man das nicht? Hat hier das BVerG
versagt?
Das BVerfG ist nicht (mehr) dafür zuständig über die Wahrung von Grundrechten, die auch vom EuGH verbürgt werden (dazu gehört auch der Gleichberechtigungsgrundsatz) zu entscheiden, nachzulesen in den Entscheidungen "Solange II" und "Maastricht"...
soviel in Kürze... ich gebe aber gerne Nachhilfe
der mit dem Wolf tanzt
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von Mr. D am 01. Oktober 2001 18:05:00:
Art. 12 Buchst. A GG verstösst nach Ansicht vieler Juristen eben doch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, da die Wehrpflicht nicht für Frauen gilt.
*** wie ich bereits zitiert habe, befinde ich mich mit dieser Ansicht in guter Gesellschaft mit dem BVerfG...
Eine Klage vor dem BVerG kommt für viele Männer nicht in Frage, da sie von unseren Emanzen eingeschüchtert wurden.
*** Bitte, wer lässt sich denn einschüchtern und wie bitte machen die zahlreichen Damen das?
der mit dem Wolf tanzt
Re: Nun,..
Als Antwort auf: Nun,.. von der mit dem Wolf tanzt am 01. Oktober 2001 22:06:37:
.... ich befinde mich mit meiner Ansicht in guter Gesellschaft: das Bundesverfassungsgericht in BVerfG E 48, S. 127 (165) sieht es nämlich genauso wie ich ...
der mit dem Wolf tanzt
Nicht alles ist in der EU ist schlecht, siehe EuGH, der schon mehrfach "Unrecht" aufgestoßen und Deutschland gezungen hat, dies zu ändern. Hoffentlich wird dort auch bald das Unrecht der Männerzwangsarbeit gekippt! Verfahren läuft ja schon.
Sven
Re: Nun,..
Als Antwort auf: Re: Nun,.. von Sven am 01. Oktober 2001 22:29:09:
.... ich befinde mich mit meiner Ansicht in guter Gesellschaft: das Bundesverfassungsgericht in BVerfG E 48, S. 127 (165) sieht es nämlich genauso wie ich ...
der mit dem Wolf tanzt
Nicht alles ist in der EU ist schlecht, siehe EuGH, der schon mehrfach "Unrecht" aufgestoßen und Deutschland gezungen hat, dies zu ändern. Hoffentlich wird dort auch bald das Unrecht der Männerzwangsarbeit gekippt! Verfahren läuft ja schon.
*** Nun, Du vergisst, das der EuGH Recht nach europäischen Reht spricht und die deutsche Verfassung gänzlich unberücksichtigt lassen muss... das sind zwei unterschiedliche Ebenen.
der mit dem Wolf tanzt
Teurer Führerschein
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von elwu am 01. Oktober 2001 20:20:08:
Führerschein für lau
Den hat nur eine verschwindend geringe Minderheit der Wehrpflichtigen machen dürfen.
Und selbst wenn du zu den wenigen Glücklichen gehörst - sieh es einmal so: Durch die Bundeswehr verlierst Du ein Jahr Berufsleben, hast ein Jahr Verdienstausfall. Und zwar auch dann, wenn Du gleich nach der Bundeswehr erst mal Azubi oder Student bist. Denn Du kommst durch das eine Jahr BW ja ein Jahr später in den Beruf. Und nun rechne mal dieses Jahr selbst nur mit einem geringen Einkommen von 30.000 DM an - teurer Führerschein, nicht wahr?
Rüdiger
Re: Nun,..
Als Antwort auf: Re: Nun,.. von der mit dem Wolf tanzt am 02. Oktober 2001 00:08:59:
Von einem Recht in Deutschland kann man nicht mehr sprechen, wenn ausschließlich nur Männer zu Zwangsdienste gezwungen werden, dies stellt eine klare Menschenrechtsverletzung dar und ist ein ganz massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Männer! Das ist UNRECHT!
Re: Nun,..
Als Antwort auf: Nun,.. von der mit dem Wolf tanzt am 01. Oktober 2001 22:06:37:
.... ich befinde mich mit meiner Ansicht in guter Gesellschaft: das Bundesverfassungsgericht in BVerfG E 48, S. 127 (165) sieht es nämlich genauso wie ich ...
[quote]der mit dem Wolf tanzt[/quote]
EU-Recht ist aber dem nationalen Recht vorrangig, da die BRD mit dem Beitritt zur EU einen Teil ihrer Souveränität an die EU abgetreten hat. Wenn deutsche Gesetze fehlerhaft sind und die EU das beanstandet, dann hat die BRD diese EU-Anordnungen umzusetzen. Das ist in vielen Fällen im volkswirtschaftlichen Bereich schon geschehen. Die Ungleichbehandlung der Geschlechter in dem fehlerbehafteten deutschen Grundgesetz verstösst ausserdem gegen die Europäische Menschenrechtscharta, und die ist für alle EU-Staaten verbindliches Recht.
Wie fehlerhaft das Grundgesetz in den Fällen der Art. 3 und 12 GG ist zeigt ein Vergleich mit Naturgesetzen, die die einmalige Eigenschaft haben, unbeugbar zu sein: Wenn ich Salzsäure (eine sehr starke Säure von chemischem "Verfassungsrang") mit Natronlauge (eine sehr starke Base, auch mit chemischem "Verfassungsrang") zusammenkippe, na, was bleibt dann übrig? Harmloses, neutrales Salzwasser! Juristen würden sich jetzt winden und verbiegen, um die gegenseitige Neutralisierung dieser beiden Substanzen einfach wegzudiskutieren. Dann kann man die beiden Artikel auch ganz aus dem Grundgesetz streichen und hat denselben unbefriedigenden Zustand ohne Biss! So`n GG, wie wir es haben, ist so, wie es jetzt ist, schlichtweg unbrauchbar!
Gruss,
Ferdi
Re: Teurer Führerschein
Als Antwort auf: Teurer Führerschein von Rüdiger am 02. Oktober 2001 01:12:15:
Und nun rechne mal dieses Jahr selbst nur mit einem geringen Einkommen von 30.000 DM an - teurer Führerschein, nicht wahr?
Mich brauchst du davon nicht überzeugen. Ist aber schon auffallend, wie Hemmaneddo die vermeintlichen Wehrpflichtrosinen raussucht, ohne dabei das Gesamtbild zu erkennen.
Geradezu grotesk die Argumentation mit dem ach so tollen Studium bei der BW: von dem gegenüber öffentlichen Hochschulen erheblich grösseren Leistungsdruck mal abgesehen steht das ja Wehrpflichtigen gar nicht frei, ist somit glatte Themaverfehlung im hiesigen Kontext. Davon abgesehen, wenn Hemmannedo das studieren bei der BW so bequem findet, kann sie als Frau sich ja auch bei der BW für 12 Jahre verpflichten und dann dort studieren. So oder so war dieses 'Argument' also ein Schuss ins eigene Frauenknie.
Re: Nun,..
Als Antwort auf: Re: Nun,.. von Ferdi am 02. Oktober 2001 09:48:14:
EU-Recht ist aber dem nationalen Recht vorrangig, da die BRD mit dem Beitritt zur EU einen Teil ihrer Souveränität an die EU abgetreten hat.
*** EU-Recht hat gegenüber nationalem Recht einen Anwendungsvorang, EU-Recht kann aber nicht nationales Recht und erst recht nicht die Verfassung außer Kraft setzen.
Wenn deutsche Gesetze fehlerhaft sind und die EU das beanstandet, dann hat die BRD diese EU-Anordnungen umzusetzen. Das ist in vielen Fällen im volkswirtschaftlichen Bereich schon geschehen. Die Ungleichbehandlung der Geschlechter in dem fehlerbehafteten deutschen Grundgesetz verstösst ausserdem gegen die Europäische Menschenrechtscharta, und die ist für alle EU-Staaten verbindliches Recht.
*** Nun, über die Europäische Menschenrechtskonvention urteilt ja nicht der EuGH, sondern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte... und das ist nun wieder eine ganz andere Geschichte. Was die EU-Charta der Grundrechte angeht, die ist nun so neu, dass überhaupt nicht abzusehen ist, dass der EuGH entscheiden würde, dass die Wehrpflicht nur für Männer gegen das Grundrecht auf Nichtsdiskriminierung in Art. 21 verstößt. Denn auch in der Rechtssprechung des EuGH gelten Menschenrechte nicht uneingeschränkt, sondern finden ebenso wie die Grundrecht ihre Schranken in anderen Grundrechten oder Rechtsgütern mitz äquivalentem Rang. Schaun wir mal, was der EuGH so dazu sagt. Mein Prognose ist, dass er nicht in die Verteidigungsorganisation der Mitgliedstaaten eingreifen wird.
Wie fehlerhaft das Grundgesetz in den Fällen der Art. 3 und 12 GG ist zeigt ein Vergleich mit Naturgesetzen, die die einmalige Eigenschaft haben, unbeugbar zu sein: Wenn ich Salzsäure (eine sehr starke Säure von chemischem "Verfassungsrang") mit Natronlauge (eine sehr starke Base, auch mit chemischem "Verfassungsrang") zusammenkippe, na, was bleibt dann übrig? Harmloses, neutrales Salzwasser! Juristen würden sich jetzt winden und verbiegen, um die gegenseitige Neutralisierung dieser beiden Substanzen einfach wegzudiskutieren. Dann kann man die beiden Artikel auch ganz aus dem Grundgesetz streichen und hat denselben unbefriedigenden Zustand ohne Biss!
*** Das ist nun absoluter Quatsch, aber das weisst Du sicher selbst. Nur weil Art. 12a GG (nicht Art. 12 GG übrigens) eine verfassungsimmanente Schranke zu Art. 3 GG darstellt, bedeutet das noch lange nicht, dass Art. 3 keine Funktion mehr hat. Anders Beispiel: wenn ich eine Religion angehöre, die Menschenopfer darbringt... kann ich mich auch nicht auf Art. 4 GG berufen, sondern dieser wird durch Art. 2 Abs. 2 GG beschränkt. Das bedeutet aber doch nicht, dass keine Religionsfreiheit garantiert wird. Got it?
So`n GG, wie wir es haben, ist so, wie es jetzt ist, schlichtweg unbrauchbar!
*** Das ist sehr dumm und naiv was Du jetzt sagst. Denn unsere Verfassung ist eine der modernsten der Welt. Und ich denke, wenn man sich überlegt auf welchem Hintergrund die Verfassung entwickelt wurde, sollte dies jedem bewußt sein.
Das was Ihr hier kritisiert, ist eine politische Frage und keine rechtliche. Politisch kann mal über vieles streiten. Aber das Argument der Verfassungswidrigkeit zieht nicht.
der mit dem Wolf tanzt
Re: Nun,..
Als Antwort auf: Re: Nun,.. von Joachim am 02. Oktober 2001 06:06:31:
Von einem Recht in Deutschland kann man nicht mehr sprechen, wenn ausschließlich nur Männer zu Zwangsdienste gezwungen werden, dies stellt eine klare Menschenrechtsverletzung dar und ist ein ganz massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Männer! Das ist UNRECHT!
Vgl. mein Posting an Ferdi. Die rechtlichen Argumente ziehen nicht. Du magst die Situation als ungerecht empfinden (es wird ebenso Leute geben, die die Situation als sehr gerecht empfinden), das kannst Du auf politischer Ebene kritisieren und "bekämpfen": vielleicht bekommst Du ja eine Mehrheit für eine Verfassungsänderung.
der mit dem Wolf tanzt
Re: Nun,..
Als Antwort auf: Re: Nun,.. von der mit dem Wolf tanzt am 02. Oktober 2001 10:31:24:
Hallo Chris,
naja, darüber haben wir uns in früheren Zeiten ja schon ziemlich gestritten, aber ich bin nicht überzeugt und nach wie vor der Meinung, dass hier ein schwerwiegender Fehler in den Gesetzeswerken vorliegt. Auch Juristen und Politiker sind Menschen, und Menschen machen Fehler. Nur Juristen gehören anscheinend wie die Politiker, die sich ja zu fast 100% aus Juristenkreisen rekrutieren, zu den Menschen, die nicht zugeben können, das sie Fehler machen.
Wenn man die Gleichbehandlung der Geschlechter anerkennt, dann muss man entweder auch Frauen zur Wehrpflicht heranziehen oder die Wehrpflicht abschaffen.
Die juristischen Eiertänze um die beiden Artikel, wer denn nun höherrangig ist oder nicht, kann ich nicht nachvollziehen und lasse ich auch nicht gelten. Ist es denn wirklich so schlimm, Gleichbehandlung dadurch herzustellen, dass man auch Frauen eine gleichwertige Dienstpflicht auferlegt, wenn man schon nicht die Männerwehrpflicht abschaffen will? Scheissen sich die Politiker wirklich vor lauter Angst vor militanten Radikalfeministinnen in die Hose? Sieht fast so aus. Und das wollen Männer sein? Lakaien des feministischen Imperialismus sind das, sonst nix!
Gruss,
Ferdi
Re: Krieg der Gesetze?
Als Antwort auf: Re: Nun,.. von der mit dem Wolf tanzt am 02. Oktober 2001 10:31:24:
Hi,
Anders Beispiel: wenn ich eine Religion angehöre, die Menschenopfer darbringt... kann ich mich auch nicht auf Art. 4 GG berufen, sondern dieser wird durch Art. 2 Abs. 2 GG beschränkt. Das bedeutet aber doch nicht, dass keine Religionsfreiheit garantiert wird.
Wenn Du Art. 2 Abs. 2 GG (Recht auf Leben/Unversehrtheit) heranziehst, um
Art. 4 Abs. 2 GG (Religionsausübung) einzuschränken, dann kann ich meinerseits Art. 3 Abs 2 GG (Gleichbehandlung der Geschlechter) heranziehen, um Art. 12a GG (Wehrpflicht NUR für Männer) einzuschränken. Es ist wohl von der persönlichen Einstellung des Interpreten abhängig, mit welchem Artikel des GG er den anderen einschränkt. Du machst beim Beispiel der Religionsausübung ja nichts anderes, wie ich bei der Gleichbehandlung der Geschlechter. Die Militaristen- und Radikalfeministenfraktion sagt: Art 12a schränkt Art. 3 ein, ich als Gleichberechtigungskämpfer sage: Art 3 schränkt Art 12a ein. Damit ist doch nicht gesagt, dass Art 12a unwirksam wird, es ist nur zu fordern dass Art 12a für ALLE Bürger gilt.
Ist doch was dran an dem Vergleich mit der Salzsäure und der Natronlauge. Naturgesetze sind eben absolut! Zum Glück! Sonst würden Politiker die auch noch nach ihrer Willkür verdrehen und verbiegen.
EU-Recht hat gegenüber nationalem Recht einen Anwendungsvorang, EU-Recht kann aber nicht nationales Recht und erst recht nicht die Verfassung außer Kraft setzen.
Gut, ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet. Aber der Anwendungsvorrang genügt doch. Wenn die EU (wer auch immer da zuständig ist) feststellt, dass ein deutsches Gesetz gegen die Gleichbehandlung der Geschlechter und damit gegen EU-Recht verstösst, dann hat eben der deutsche Gesetzgeber die diesbezüglichen Gesetze entsprechend zu ändern. Von Ausserkraftsetzen ist nicht die Rede, und das ist auch garnicht notwendig. Und ein Eingriff in die Verteidigungsstruktur ist das auch nicht.
Gruss,
Ferdi
Re: Nun,..
Als Antwort auf: Re: Nun,.. von der mit dem Wolf tanzt am 02. Oktober 2001 10:34:02:
Ganz einfach, diese Parteien wähle ich nicht mehr. Es muss eben ganz massiv gefordert werden dass auch Frauen einen Zwangsdienst ausüben müssen und der EuGH wird darüber entscheiden!
Re: Krieg der Gesetze?
Als Antwort auf: Re: Krieg der Gesetze? von Ferdi am 02. Oktober 2001 12:44:48:
Hi,
Art. 4 Abs. 2 GG (Religionsausübung) einzuschränken, dann kann ich meinerseits Art. 3 Abs 2 GG (Gleichbehandlung der Geschlechter) heranziehen, um Art. 12a GG (Wehrpflicht NUR für Männer) einzuschränken. Es ist wohl von der persönlichen Einstellung des Interpreten abhängig, mit welchem Artikel des GG er den anderen einschränkt. Du machst beim Beispiel der Religionsausübung ja nichts anderes, wie ich bei der Gleichbehandlung der Geschlechter. Die Militaristen- und Radikalfeministenfraktion sagt: Art 12a schränkt Art. 3 ein, ich als Gleichberechtigungskämpfer sage: Art 3 schränkt Art 12a ein. Damit ist doch nicht gesagt, dass Art 12a unwirksam wird, es ist nur zu fordern dass Art 12a für ALLE Bürger gilt.
*** Nein, da verdrehst Du etwas, die Tatsache, das Art. 12a GG so wie er ist im GG steht lässt keinen anderen Schluss zu, als das er eine Schranke des Art. 3 GG darstellt. Während Art. 4 GG und Art. 2 Abs. 2 GG gegeneinander abgewogen werden. So ist mein Beispiel sehr extrem gewesen, aber im Falle der Zeugen Jehovas zum Beispiel, die eine Bluttransfusion ablehnen und lieber sterben, geht Art. 4 GG dem Art. 2 Abs. 2 GG vor...
Ist doch was dran an dem Vergleich mit der Salzsäure und der Natronlauge. Naturgesetze sind eben absolut! Zum Glück! Sonst würden Politiker die auch noch nach ihrer Willkür verdrehen und verbiegen.
*** Deine Verbitterung in allen Ehren, aber Naturgesetze und Recht sind (zum Glück) zwei Paar sehr unterschiedliche Schuhe...
EU-Recht hat gegenüber nationalem Recht einen Anwendungsvorang, EU-Recht kann aber nicht nationales Recht und erst recht nicht die Verfassung außer Kraft setzen.
Gut, ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet. Aber der Anwendungsvorrang genügt doch. Wenn die EU (wer auch immer da zuständig ist) feststellt, dass ein deutsches Gesetz gegen die Gleichbehandlung der Geschlechter und damit gegen EU-Recht verstösst, dann hat eben der deutsche Gesetzgeber die diesbezüglichen Gesetze entsprechend zu ändern. Von Ausserkraftsetzen ist nicht die Rede, und das ist auch garnicht notwendig. Und ein Eingriff in die Verteidigungsstruktur ist das auch nicht.
*** Sicher, verstößt nationales Recht gegen EU-Recht findet das EU-Recht direkt Anwendung oder der Staat muss es halt ändern (und haftet für den Schaden)... Allerdings nur insoweit die EU auch Komopetenzen hat: Für die Verteidigungspolitik hat sie keine Kompetenzen, deshalb bin ich auch der Auffassung, dass der EuGH die Wehrpflicht nicht angreifen wird.... wir werden es sehen.
der mit dem Wolf tanzt.
Re: Nun,..
Als Antwort auf: Re: Nun,.. von Ferdi am 02. Oktober 2001 11:34:33:
Die juristischen Eiertänze um die beiden Artikel, wer denn nun höherrangig ist oder nicht, kann ich nicht nachvollziehen und lasse ich auch nicht gelten.
*** Nun, dann verschließt Du die Augen vor der Realität!
Ist es denn wirklich so schlimm, Gleichbehandlung dadurch herzustellen, dass man auch Frauen eine gleichwertige Dienstpflicht auferlegt, wenn man schon nicht die Männerwehrpflicht abschaffen will?
*** Wie gesagt, politisch kannst Du das fordern. Die Rechtslage ist momentan eine andere... aber deren Änderung kannst Du politisch fordern.
Scheissen sich die Politiker wirklich vor lauter Angst vor militanten Radikalfeministinnen in die Hose? Sieht fast so aus. Und das wollen Männer sein? Lakaien des feministischen Imperialismus sind das, sonst nix!
*** Oh, die Ismen kommen wieder.... Nenne mir bitte eine militante Radikalfeministin, die die Politiker momentan beeinflusst.
der mit dem Wolf tanzt.
Re: Teurer Führerschein
Als Antwort auf: Re: Teurer Führerschein von elwu am 02. Oktober 2001 10:19:56:
Und nun rechne mal dieses Jahr selbst nur mit einem geringen Einkommen von 30.000 DM an - teurer Führerschein, nicht wahr?
Mich brauchst du davon nicht überzeugen. Ist aber schon auffallend, wie Hemmaneddo die vermeintlichen Wehrpflichtrosinen raussucht, ohne dabei das Gesamtbild zu erkennen.
"Vermeintliche Rosinen" - das ist das richtige Wort. Denn ich würde es gewiß nicht als so toll empfinden, mit 20 rumballern zu dürfen, das hat mich noch nie gereizt. Was hier den Männern mal wieder für Vorlieben unterstellt werden, ts ts ts....
Geradezu grotesk die Argumentation mit dem ach so tollen Studium bei der BW: von dem gegenüber öffentlichen Hochschulen erheblich grösseren Leistungsdruck mal abgesehen steht das ja Wehrpflichtigen gar nicht frei, ist somit glatte Themaverfehlung im hiesigen Kontext.
Nun ja, dass ein bissel Druck gemacht wird und man dann früher fertig ist, ist ja vielleicht sogar positiv zu sehen - aber sich deswegen gleich auf 12 Jahre verpflichten? Und alle Fächer kann man bestimmt nicht bei der BW studieren ...
Gruß
Rüdiger
Davon abgesehen, wenn Hemmannedo das studieren bei der BW so bequem findet, kann sie als Frau sich ja auch bei der BW für 12 Jahre verpflichten und dann dort studieren. So oder so war dieses 'Argument' also ein Schuss ins eigene Frauenknie.
Re: Krieg der Gesetze?
Als Antwort auf: Re: Krieg der Gesetze? von der mit dem Wolf tanzt am 02. Oktober 2001 15:10:34:
Hi,
Du bist doch sicher der Chris.(?)
Wieso rechtlich in Ordnung?
Nein, da verdrehst Du etwas, die Tatsache, das Art. 12a GG so wie er ist im GG steht lässt keinen anderen Schluss zu, als das er eine Schranke des Art. 3 GG darstellt. Während Art. 4 GG und Art. 2 Abs. 2 GG gegeneinander abgewogen werden. So ist mein Beispiel sehr extrem gewesen, aber im Falle der Zeugen Jehovas zum Beispiel, die eine Bluttransfusion ablehnen und lieber sterben, geht Art. 4 GG dem Art. 2 Abs. 2 GG vor...
Da stehen vier Artikel im Grundgesetz. Wieso schränkt dann 12a den 3 ein, während 4 und 2/2 gegeneinander abgewogen werden? Alle stehen schön einträchtig beieinander im Grundgesetz.
Da komme ich einfach nicht hinter. Oder kann mir einer in diesem Forum (ausser Chris) sagen, wo da die Logik drinsteckt?
Übrigens verletzt 12a und die Wehrpflicht sogar auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit, oder wie ist die massenhafte Erkrankung ehemaliger Radartechniker zu bewerten, die an miserabel bzw. garnicht abgeschirmten Radargeräten gearbeitet haben und ihre Gesundheit ruiniert haben?
Gruss,
Ferdi
PS: Meine Verbitterung darüber bekommen Frauen schon lange heftig zu spüren! Solln sie ihren Mist doch alleine machen! Die können doch alles, sind doch die besseren Wesen! Dann können sie ihre Elektronik gefälligst auch selber reparieren, verdammt noch mal!
Re: Rechtsstaat
Als Antwort auf: Re: Rechtsstaat von Joachim am 01. Oktober 2001 20:16:01:
Leider muss ich über dich lachen, denn es gibt Männer die sich das nicht mehr gefallen lassen die Plichten auferlegt zu bekommen, von dem Frauen bis jetzt noch keine Ahnung davon haben und hoffentlich bald damit in Berührung kommen, ausser die Wehrpflicht wird endgültig abgeschafft!
Nach dem, was in dem gelinkten Artikel steht, dauert es ja wirklich nicht mehr lange. Sollte das europäische Gericht die Männerwehrpflicht kippen, wäre zu überlegen, dass die Männer dieses Forums ein Treffen organisieren und eine Riesenfreudenparty anleiern!
Gruss,
Ferdi
Re: Krieg der Gesetze?
Als Antwort auf: Re: Krieg der Gesetze? von Ferdi am 02. Oktober 2001 17:13:09:
Hi,
Du bist doch sicher der Chris.(?)
*** Nö, bin ich nicht. Traurig?
Wieso rechtlich in Ordnung?
Nein, da verdrehst Du etwas, die Tatsache, das Art. 12a GG so wie er ist im GG steht lässt keinen anderen Schluss zu, als das er eine Schranke des Art. 3 GG darstellt. Während Art. 4 GG und Art. 2 Abs. 2 GG gegeneinander abgewogen werden. So ist mein Beispiel sehr extrem gewesen, aber im Falle der Zeugen Jehovas zum Beispiel, die eine Bluttransfusion ablehnen und lieber sterben, geht Art. 4 GG dem Art. 2 Abs. 2 GG vor...
Da stehen vier Artikel im Grundgesetz. Wieso schränkt dann 12a den 3 ein, während 4 und 2/2 gegeneinander abgewogen werden? Alle stehen schön einträchtig beieinander im Grundgesetz.
Da komme ich einfach nicht hinter. Oder kann mir einer in diesem Forum (ausser Chris) sagen, wo da die Logik drinsteckt?
*** Nun, indem Art. 12a Abs. 1 GG die Wehrpflicht für Männer einführt schränkt sie ja nun offenbar Art. 3 GG ein und soll nicht selbst ein Grundrecht garantieren. Lies mal das GG... diese Logik dürfte sich Dir dann nicht verschließen. Ansonsten empfehle ich die Literatur eine juristischen Lehrbuches zu den Grundrechten.
Übrigens verletzt 12a und die Wehrpflicht sogar auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit, oder wie ist die massenhafte Erkrankung ehemaliger Radartechniker zu bewerten, die an miserabel bzw. garnicht abgeschirmten Radargeräten gearbeitet haben und ihre Gesundheit ruiniert haben?
*** Auch das wird das BVerfG anders sehen.... denn die Leute, die in der Nähe von Atomkraftwerken leben und wo eine erhöhte Krebsrate ist, sind auch nicht weiter gekommen. Das kann man als nicht richtig empfinden. Rechtlich begründen lässt es sich.
mfg
der mit dem Wolf tanzt
PS: Meine Verbitterung darüber bekommen Frauen schon lange heftig zu spüren! Solln sie ihren Mist doch alleine machen! Die können doch alles, sind doch die besseren Wesen! Dann können sie ihre Elektronik gefälligst auch selber reparieren, verdammt noch mal!
*** Oha, da ist aber jemand frustriert.... Was machste denn wenn "die Frauen" ihre Elektronik tatsächlich selbst reparieren?
Re: Krieg der Gesetze?
Als Antwort auf: Re: Krieg der Gesetze? von der mit dem Wolf tanzt am 02. Oktober 2001 18:27:43:
Was machste denn wenn "die Frauen" ihre Elektronik tatsächlich selbst reparieren?
Ganz einfach: dann liege ich in der Sonne, lasse den lieben Gott einen guten Mann sein und erfreue mich meines Lebens!
Gruss,
Ferdi