Re: @elwu Du darfst kichern, nur nicht zu öffentlich *gg*
Als Antwort auf: Re: @elwu Du darfst kichern, nur nicht zu öffentlich *gg* (n/t) von Katarin am 01. Oktober 2001 15:29:57:
Katarinchen, deine Ignoranz wird nur noch durch deine feministische Selbstherrlichkeit übertroffen.
Wenn die Nichtverpflichtung der Frauen gegen meine lt. Art. 3 Abs. 1 GG zugesicherten Rechte darauf verletzt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, dann sind meine Einwände sehr wohl gerechtfertigt.
Damit auch du es kapierst, was GG ist, so lies dies und sprich es nach, aber gaaanz langsam, damit du auch den Sinn des Gesprochenen begreifst.
GG heisst Grund gesetz.
In diesen Abständen (ungefähr 1 Minute, dass heisst das der Sekundenzeiger auf deiner Uhr Einmal an der Zwölf startet und dann wieder auf die Zwölf steht.) solltest du den obigen Satz lesen und nachsprechen.
mit freundlichen Grüßen
gez.
Mr. D.
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- Statement -
Mr. D,
01.10.2001, 17:41
- Re: @elwu Du darfst kichern, nur nicht zu öffentlich *gg* (n/t) -
Katarin,
01.10.2001, 18:29
- Re: @elwu Du darfst kichern, nur nicht zu öffentlich *gg* - Mr. D, 01.10.2001, 19:08
- Re: Statement - elwu, 01.10.2001, 19:58
- Re: Statement -
Frau*****,
01.10.2001, 21:38
- Re: Statement - Mr. D, 01.10.2001, 21:39
- Re: Statement - elwu, 01.10.2001, 22:55
- Re: @elwu Du darfst kichern, nur nicht zu öffentlich *gg* (n/t) -
Katarin,
01.10.2001, 18:29